Trans-Ocean e.V. – nüchterne Fakten von Detlev Schmandt

Wo steht der Vorstand heute – Gedanken zur Satzung
Eastern Coco Bandero - Kira an der Palme .JPEGAm 24.11.2012 hat die Mv des TO mit 56 Ja Stimmen, 11 Nein Stimmen und 8 Enthaltungen eine neue Satzung beschlossen. Die hierfür erforderliche ≤ Mehrheit wurde erreicht( statt der geforderten 75% haben 83% zugestimmt), da bei der rechtsgültigen Auszählung die Enthaltungen nicht berücksichtigt werden.

Seit 30 Jahren ist dies laut BGH die geltende Rechtsprechung.
Das erst sechs Wochen nach der MV vom Vorstand veröffentlichte Protokoll der Mv erklärt die neue Satzung, die auch die Möglichkeit der Onlinewahl enthält (siehe Anlage 10 des Protokolls), als nicht angenommen

Auf der Mv hat der Versammlungsleiter eine rechtlich unzulässige Zählweise seinem Urteil zu Grunde gelegt.

In dieser für den Verein überaus wichtigen Angelegenheit gibt es seit dem keine weiteren Äußerungen des amtierenden Vorstands.

Nach der geltenden Rechtslage hat der Vorstand die Verpflichtung, die angenommene Satzung bei dem zuständigen Vereinsregister anzumelden und nach dieser zu verfahren.

Da dieser rechtsnotwendige Vorgang der darauf wartenden Mitgliedschaft bis heute nicht bestätigt wurde, muss davon ausgegangen werden, das gegen geltendes Vereinsrecht verstoßen wird.

Wie könnte man ein solches Verhalten erklären?

Sollten wir nicht davon ausgehen, dass das Thema „Neue Satzung“ in einer Vorstandssitzung besprochen worden ist?

Entscheidungen auf Vorstandsebene finden durch Abstimmung statt. Bei Stimmengleichheit zählt die Stimme des ersten Vorsitzenden doppelt.

Wir haben es Uwe Röttgering zu verdanken, die Position unseres ersten Vorsitzenden als einen nur schwer zu überzeugenden Menschen zu begreifen. Die neue Satzung war nicht seine Wahl (noch auf der Versammlung hat er wie auch Andreas Hülsenberg seinen Rücktritt für den Fall angekündigt, das die Wirksamkeit einer Online Wahl für die nächste Mv beschlossen werden würde). Die Unterdrückung der rechtmäßigen Entscheidung über die neue Satzung fällt auf jeden Fall auf ihn zurück.

In Unterlassung und Schweigsamkeit kann er aber nicht alleine stehen!

Eine gute Vereinsführung zeichnet sich u.a. dadurch aus, dass Vorstandsentscheidungen von den Vorständen gemeinsam getragen werden.

Voraussetzung dafür ist, dass diese Entscheidungen auf einem rechtlich sicheren Terrain getroffen werden.

Ist dies, wie im Geschehen um die neue Satzung, nicht der Fall, handelt es sich um eine gemeinschaftlich getragene Unrechtentscheidung.

Der Sinn von Gemeinschaft und Solidarität findet hier sein Ende!

In der Verantwortung gegenüber den Mitgliedern und dem Verein als juristische Person hat jedes Vorstandsmitglied seinem eigenen Gewissen zu folgen, mit Konsequenzen wie sie z.B. Uwe Röttgering erkannt hat.

Sollen wir glauben, das unabhängig voneinander alle Vorstandsmitglieder nach Studium des Vereinsrechts zu der Auffassung gelangt sind, das das verbindliche Urteil des BGH zur Stimmenauszählung im Verein für den TO irrelevant ist?

Die Auszählung von Stimmen nach einer unzulässigen Zählmethode ist nicht anderes als das Fahren auf der falschen Seite, im Straßenverkehr nennen wir diese Teilnehmer Geisterfahrer.

Vielleicht werden wir uns eines baldigen Tages mit einem neuen Vorstand einer neuen Episode des Vereinsgeschehens (nur ganz kurz) widmen, um herauszufinden, was in den Protokollen der Vorstandssitzungen der letzten Zeit (die im Eigentum der juristischen Person Trans-Ocean eV. stehen) so zu lesen ist.

Was uns umtreibt ist u.a. die Sorge, das der im Amt befindliche Vorstand, der bereits an einer mehrheitlich beschlossenen Satzung gescheitert ist, nicht in der Lage sein könnte, die demokratische und moralische Kraft zu entwickeln in der Frage der Entschädigung für Drifter eine breit angelegte Entscheidung der Mitglieder des TO zuzulassen.

Womit wir wieder bei der Satzungsfrage und dem Online Wahlrecht wären!

Vielleicht gibt es ja einen Weg, das alles zu verstehen, für einen Hinweis wären wir dankbar.

Beate und Detlev Schmandt

SY Kira von Celle

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3 Antworten zu Trans-Ocean e.V. – nüchterne Fakten von Detlev Schmandt

  1. Carlo Backhausen sagt:

    Es sollte sich ein TO-Vereinsmitglied finden, das gegen Verstöße gegen die Satzung des Vereins klagt. Unrecht von Außen zu beklagen, wie es Peter Foerthmann tut, ist allenfalls öffentlichkeitswirksam, aber nicht zielführend.

  2. Rainer Hasse sagt:

    Es ist ein Trauerspiel, soviel Inkompetenz bei diesem Vorstand mit ansehen zu müssen, soviel unverblümte Falschinterpretationen den Mitgliedern zu unterbreiten, wo es doch lediglich einer 10-minütigen Internetrecherche bedarf, um die gängige Rechtsprechung des BGH der letzten 30 Jahre mit Urteilsbegründung und Fundstellen zu ergründen…..

    Den durch einen Juristen aufgezeigten Weg aus der Drifter-Krise,
    sogar inkl. gänzlicher Freistellung möglicher persönlicher Haftung durch Uwe Röttgering (Respekt!!!), so vehement verhindern zu müssen, grenzt für mich an debilen Altersstarrsinn.

    Die Ausflüchte in juristische Lange-Bank-Spiele sind eines TO nicht würdig…..

    Ich frage mich, wie Martin Birkhoff seine Unfähigkeiten sich selbst gegenüber noch verantworten kann, geschweige denn dem gesamten TO gegenüber.
    Er wird doch wohl nicht etwa die Neuanmeldungen auf der BOOT als Zustimmung zu seinem desaströsen Kurs werten, und sich als eingenen Erfolg zurechnen ?
    Bei dem Mann weiß man nie…..

    Frau Shavan und der Papst haben es vorgemacht, wann fällt bei Herrn Birkhoff der Groschen ?????

    Bitte, bitte, bitte,
    machen Sie den Weg frei für einen TO, auf den die deutsche Seglerschaft wieder stolz sein kann.

  3. Wilfried Meyer sagt:

    @Carlo Backhausen und Reiner Hasse: Der Klageweg scheint ja bei den vorherrschenden Verflechtungen leider in irgendwelchen intransparenten Kanälen zu versickern, genauso wie Strafanzeigen auf äußerst mysteriöse Weise nicht weiterverfolgt wurden(werden?).

    Einen Herrrrn Birckhoff mit solch integren Personen wie Prof. Dr. Schavan und Prof. Dr. Joseph Ratzinger zu vergleichen, ist ein unzulässiger Ritterschlag.

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