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13.Januar 2014
Das verbotene Thema: ÜBER DAS WESEN DES TO

Der TO wurde seit seiner Gründung als gemeinnütziger Verein geführt ( §52 AO ). Die neue Satzung weist ihn aus als Verein zur Förderung des Segelsports, insbesondere des sportlichen Hochseesegelns. Ein gemeinnütziger Verein erhält diverse Steuervergünstigungen, zumeist sind das Steuerbefreiungen, wie die von der Körperschaftssteuer. Diese Vergünstigungen werden gewährt als Anerkennung dafür, das der Verein, anstelle des Staates, der Allgemeinheit dient, auf materiellem, geistigen oder sittlichen Gebieten. Die Förderung des Sports ist ein ausgewiesener Grund. Der Verein hat dies Selbstlos, Ausschließlich und Unmittelbar zu verwirklichen.

Selbstlos ( § 55 AO ) bedeutet u.a. ausschließliche Verwendung der Mittel für satzungsgemäße Zwecke. Aber auch hier gilt ein angemessenes Verhältnis der Einnahmen ( auch der Spenden ) des Vereins, zu den Ausgaben für Verwaltungsaufgaben.

Mit dem Grundsatz der Ausschließlichkeit wird ein Verein ( nach § 56 AO ) darauf beschränkt, nur seine in der Satzung festgeschriebenen gemeinnützigen (steuerbegünstigten) Zwecke zu verfolgen. Dies können durchaus auch mehrere Zwecke sein, solange sie in der Satzung enthalten sind.

Unmittelbarkeit ( § 57 ) verlangt, dass der Verein seine Ziele eigenständig verfolgt. Davon gibt es eine Ausnahme, den Förderverein, der lediglich eine Geldsammelstelle darstellt, um andere Vereine, die ebenfalls gemeinnützig sind und das g l e i c h e Satzungsziel haben, zu finanzieren.

Ein Blick in die Anlagen der Kassensonderprüfung zeigt, dass der TO sowohl eigene Förderziele verfolgt, als auch als Förderverein tätig ist. 2012 war TO ein reiner Förderverein, die Fördersumme von gerade mal
2.513,24 Euro ging ausschließlich an andere Vereine.

In den Jahren davor war die Fördersumme höher und die Empfänger könnten zu ca. 50% als Förderung eines eigenen Projektes dargestellt werden. Könnten, wenn man die Ausstellung eines Schecks an Herrn Hympendahl und sein lobenswertes Projekt „Help Tikopia“ als eigenständiges Projekt ansehen möchte. Ob denn die 10.000,– Euro für den Titel „Help Tikopia“ ein Projekt zur Förderung des sportlichen Hochseesegelns waren oder doch, wie der Titel sagt, ein soziales Projekt in einem Land der Dritten Welt und somit nicht satzungsgemäß, interessiert mich hier nicht. Es geht darum zu zeigen, dass ein 5.300 Mitgliederverein mit dem Teilwesen eines Fördervereins nur geringste Summen zur Erreichung seines Satzungszieles ausgibt.

Das will die Abgabenordnung ( AO ) aber ganz anders, dort ist von überwiegender Verwendung der Mittel für den Vereinszweck die Rede. Allein die Kosten für den Auftritt auf der BOOT von ca. 20.000,– Euro übersteigen regelmäßig die Gesamtheit der Fördergelder und bei 45 geworbenen Mitgliedern kann man 20 Jahre warten, bis die Kosten wieder drin sind. Ein Förderverein, auch wenn er eigene gemeinnützige Projekte erfüllt, kann nicht eine teure Website darstellen, die im Interesse der Mitglieder liegt, dann aber nicht satzungsgemäß ist, solange ein auffälliges Missverhältnis zwischen den Verwaltungskosten und den Ausgaben zur Erreichung des Satzungszieles besteht. Ich bin für Tikopia, ich bin für die Messe und für eine bessere Website. Ich wünsche mir einen Fond für in Not geratenen segelnde Mitglieder, z.B. für Drifter. Ich möchte die Reisekosten bezahlen für Vorstandsmitglieder, die Stammtische besuchen, ich möchte, dass die Stützpunktleiter, sofern sie aktiv sind, unterstützt werden. Elke in Tonga braucht dringend eineneue Funkanlage, sie weist so viele in die dortigen Gewässer ein. Ich möchte den kameradschaftlichen und solidarischen Gedanken unterstützen. Ich möchte für besonders gelungene Reiseberichte und auch mal eine kleine finanzielle Anerkennung möglich machen. Aber bereits die Übernahme der Liegeplatzkosten für Heimkehrer in Cuxhaven verstößt gegen die Gemeinnützigkeit, wenn geldwerte Vorteile an Mitglieder den Jahresmitgliedsbeitrag übersteigen.

Ich möchte nicht, dass unser Verein Mitgliedsbeiträge oder Spenden an andere Segelvereine weiterreicht. Ich identifiziere mich mit dem TO und möchte meinen Beitrag, egal wie gering, nicht in anderen Kassen sehen, Kassen, die ich nicht mal kenne und die mir mein Verein nicht nennen mag.

Eine ernsthafte Überprüfung der Finanzen würde höchstwahrscheinlich ergeben, das dem TO keine nennenswerten finanziellen Vorteile aus der Gemeinnützigkeit entstehen und Steuerbefreiungen, wie z.B. von der Körperschaftssteuer gibt es auch für nicht gemeinnützige Vereine. Statt dessen könnte TO frei über seine Satzung, seine Ziele und seine Mittel entscheiden. Hier lässt sich jemand freiwillig knebeln, warum?
Ein gemeinnütziger Verein ist zur zeitnahen Verwendung seiner Mittel in Richtung Satzungszweck verpflichtet. Wenn er Rücklagen bildet, muss er nach der geltenden Gesetzgebung Titel anlegen, er muss Summen aus seinen Rücklagen, die für spätere Verwendungszwecke gedacht sind, betiteln und den zeitlichen Rahmen der Verwendung festlegen. Wieder interessiert mich nicht, ob das gemacht wird. Das alles muss nicht sein und der Vorstand hat nicht nur die Last der Arbeit, sondern am Ende auch noch ein letztes Haftungsrisiko zu tragen, wofür?

Gemeinnützig kann man dennoch sein, muss nicht auf dieses oder jenes Projekt auch im Bereich des sportlichen Hochssesegelns verzichten. Das geht für den TO auch ohne Gemeinnützigkeit und wird dann erst richtig gemeinnützig, wenn man auf staatliche Hilfen verzichtet.

So aber sehe ich das Gegenteil. Wer von Euch kann es gut heißen, das ein Verein wie der unsrige, wenn er denn Steuern verkürzt, dazu beiträgt, dass irgendwo ein Schuldach nicht repariert wird. Die Steuerverkürzungen durch gemeinnützige Körperschaften liegen nach sprunghaften Anstieg der letzten Jahre bei über 10 Milliarden Euro Steuerausfall für den Fiskus. In der Politik wird von einer Mißbrauchskultur gesprochen, man sollte gewarnt sein.

Wenn uns der Vorstand das alles nicht so sehr ausführlich erklärt hat, muss man das verstehen. In der Satzung 2013 fehlt ein Passus, der zwingend vorgeschrieben ist und der nicht von der MV verabschiedet wurde. Der § 60 AO verlangt, neben dem Satzungszweck, eine deutliche Erklärung, wie dieser erreicht werden soll.

Eine Mustersatzung der OFD Hannover bietet hierfür eine für den TO passenden Version an:
Zitat: Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln für die Förderung dieser Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Daneben kann der Verein seinen Förderzweck auch unmittelbar selbst verwirklichen durch………. ( konkrete Maßnahmen benennen ). Zitat Ende

Der TO wird daran nicht vorbeikommen und die Mitglieder werden nicht daran vorbeikommen, zu erkennen, dass sie in erster Linie Mittelbeschaffer sind. Das, was alle wollen, Kameradschaft und Solidarität….. es wird dringend davon abgeraten, solche Vokabeln in einer Satzung eines gemeinnützigen Verein überhaupt zu verwenden und in der Vereinsgemeinschaft zu leben. Ein Tanzabend im Jahr, aber das war´s.

Wenn man die Diskrepanz zwischen dem Interessenverein TO, der von vielen gelebt werden will, und dem Förderverein TO, der real existent ist, begreift, wird schnell deutlich, warum es keinen Sinn macht, auf eine bessere Kommunikation mit dem Vorstand zu pochen, es gibt nichts zu diskutieren. Die Satzung sagt, was Sache ist ( auch wenn noch ein wichtiger Zusatz fehlt ) und die AO beschreibt das im Einzelnen.

Wir sollten als Mitglieder eines gemeinnützigen Vereins, der seinem Hauptwesen nach ein Förderverein ist, an die Arbeit gehen und tun, was von den Mitgliedern eines solchen Vereins hauptsächlich erwartet wird, spenden und Spenden sammeln.

Über Mitbestimmung können wir reden, wenn es darum geht, neue eigene Förderprojekte ausfindig zu machen und zu beschließen, was durchaus auch mal Satzungsänderungen notwendig machen könnte. Vielleicht können wir ja auch eines Tages beschließen, dass die Geber- und Empfängerlisten den Mitgliedern bekannt gemacht werden.

Was der Verein jetzt dringend braucht, ist eine stark verbesserte Bilanz zwischen den Einnahmen und den ausgeschütteten Fördermitteln, will er seine Glaubwürdigkeit wieder erringen. Der eine Tanzabend im Jahr, die Preisverleihungen, das ist unsere Tradition und solange die Stützpunkte nichts kosten, sind sie auch keine Gefahr für die Gemeinnützigkeit.

So ist doch auch gut zu verstehen, warum es keine Mitgliederbefragung im TO Heft gegeben hat, eine wie die kleine auf der TO Website. Dort haben sich über 80% der Antwortgeber gegen die Förderung des sportlichen Hochseesegelns, insbesondere des Regattasport auf hoher See ausgesprochen. Nicht repräsentativ, aber immer noch ein starker Hinweis auf das, was eine Befragung ans Tageslicht befördern würde und was eben nicht geht, im TO von heute.

Ich empfehle die Lektüre der Abgabenordnung § 52 folgende. Ein Gesamtüberblick bietet die website www.buergergesellschaft.de sowie www.ofd.niedersachsen.de und viele andere.

Ihr werdet erkennen, das unser Verein seine Gemeinnützigkeit nur aus der Förderung des Sport rechtfertigen könnte. Der TO ist aber kein Sportverein, es fehlt alles, was einen Sportverein ausmacht: Sportgelände, Sportart, Übungsleiter, Wettkämpfe, Ranglisten, Jugendarbeit u.v.a. mehr.

Was allein bleibt, ist der Förderverein und für den gilt als Existenzberechtigung: Geld sammeln und weiterleiten und zwar in eng umschriebenen Rahmenbedingungen. So muss der Empfängerverein das gleiche Satzungsziel haben. Das ist weder beim Nautischen Verein noch bei der DGzRS der Fall und schon gar nicht bei der S.T.A.G.

Mir ist bewusst, das kein Verein die AO exakt leben kann, muss wohl auch nicht sein, aber hier sehe ich einen Zusammenhang zwischen einem blockierten TO und frustrierten und austretenden Mitgliedern.
An den Wurzeln packt man es an.

Falls eine offene demokratische Diskussion ( argumentatives Streitgespräch unter weitgehendem Verzicht auf Polemik) mit Teilnahme des Vorstands zustande kommt, biete ich eine elegante Lösung, einen TO wie er ist und gleichzeitig einen TO, wie ihn die festzustellende Mehrheit haben möchte.

Beate Schmandt
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16. Januar 2014
Hallo Ferdinand

Der Grund, warum ich TO Mitglied bin und bleiben werde, ist diese tolle Idee des Miteinander und heute vor allem der Wunsch, dass es gelingen möge, einmal die Mehrheitsmeinung im Verein festzustellen und den TO danach auszurichten.

Du hast eine Stimme, die Du auch übertragen kannst, behalte sie bitte, sie wird gebraucht. Für mich ist der Begriff Vereinsmeierei nicht wirklich definiert. Ohne die zehntausenden von ehrenamtlichen

Vereinsmitgliedern und Helfern wären wir gesellschaftlich um einiges ärmer. Der Sport, der Tierschutz, alles würde zusammenbrechen. Das Verhalten im Verein, auch die frühe Mitgliedschaft von Kindern und Jugendlichen kann positiv prägend für das Sozialverhalten sein. Das Wort Vereinsmeierei bezeichnet dagegen nur die uns allen bekannten negativen Verhaltensweisen, keinesfalls die Möglichkeiten, die wir Segler unterwegs unter dem Stander des TO gerne leben möchten.

Achtung Ferdinand: Barbuda bitte nicht auslassen!!

Hallo Giovanni
„Wir über uns“, das ist es, was ich anstrebe. Aber: Warum steht das dann aber nicht in der Satzung?
Antwort: Weil dann die Gemeinnützigkeit weg wäre.
Keine Beteiligung des TO an der Soforthilfe für Drifter, kein Funkgerät für Elke, keine Zuwendungen an Mitglieder im Notfall,
wir kommen den Widersprüchen näher.
Beate Schmandt

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18.Januar 2014

Heft 143 Editorial:

Im Rückgriff auf die Wurzeln des Vereins wollen wir das Förderwesen wieder stärken. TO soll neben der Unterstützung des Fahrtensegelns durch die Stützpunkte, die Bereitstellung von Informationen, die Entwicklung des Seminarwesens usw, auch wieder den Aspekt der materiellen Förderung kultivieren: Unterstützung besonderer Reisen und Vorhaben, Unterstützung von Regattateilnahmen, Unterstützung des Seglernachwuchses über die Mitgliedsvereine und mehr. Erinnern wir uns: TO ist gegründet worden, um andere beim (sportlichen) Hochseesegeln zu fördern, keinesfalls um Ansprüche der eigenen Mitglieder zu befrieden.

Ich möchte daran erinnern, dass der Verein sich über 4000 Mitglieder ins Haus geholt hat um ihnen heute unter „Wir über uns“ folgendes zu versprechen:

Wer wir sind
Ein Zusammenschluss von Menschen, die sich dem Sport des Hochsee- Segelns verschrieben haben. Weltumsegler finden hier ein Zuhause. Zur Zeit haben wir ca. 4.500 Mitglieder. Wir sind offen für alle Nationen. Die Zentrale in Cuxhaven besteht aus einem Büro mit zwei Mitarbeiterinnen. Unsere Segler auf grosser Fahrt werden von ca. 200 Stützpunkten in aller Welt unterstützt. Für Mitglieder mit eigener Jacht kann ein Standerschein als Eigentumsnachweis ausgestellt werden. Wir sind ein eingetragener, deutscher Verein
Was wir wollen
Den Fahrten- und Regatta Segler bei allen Aktivitäten unterstützen und allen Seglern eine Hilfe sein. Wir fördern das sportliche Fahrtensegeln mit einem jährlichen Trans-Ocean Preis. Unser alle drei Monate erscheinendes Magazin informiert alle Mitglieder über:
– Aktuelles aus der Szene
– Nachrichten vom Verein
– Berichte aus den Weltrevieren
– Neues aus unseren Stützpunkten
– Mitgliedbeitrag 30,- € / Jahr

Der To sagt den Mitgliedern damit: wir sind ein Cruising Club, der auf dem Zusammenschluß von Gleichgesinnten unter Kameradschaft und Solidarität beruht. In dieses Horn stößt auch der „Kompass“, der von Neumitgliedern zu unterschreiben ist. Jedoch: was im Kompass steht, hat in den Aufnahmebedingung eines Fördervereins nichts zu suchen.

Dem Finanzamt wurde stets erklärt, dass wir ein gemeinnütziger Förderverein sind, dem somit praktisch alle Zuwendungen an seine Mitglieder verwehrt sind.

Daher liegt es nun in der Verantwortung der Mitglieder, Drifter zu helfen ( was man hätte Gesetzes konform auch aus Mitteln des TO machen können. Aber der Vorstand wollte einfach nicht und somit wird der Ruf des TO nun dauerhaft mit dem Versagen des TO im Zusammenhang stehen ), der Verein darf seinen Mitgliedern eben nicht helfen, wie in „Wir über uns“ versprochen wird. Er darf auch die Stützpunkte nicht materiell fördern. Die sind nur soweit Gesetzes konform, wie sie nichts kosten, unter den ideellen Einschränkungen eines Fördervereins, vielleicht nicht mal das. Auch der Sinn und Zweck des TO Hefts, sowie der Website, liegt zu mindestens in einer Grauzone, ich arbeite hier an weiteren Erkenntnissen.
Entweder schließen wir uns zusammen, um gemeinsam zu segeln oder wir schließen uns zusammen um gemeinsam a n d e r e bei der Ausübung des sportlichen Hochseesegelns zu fördern. Entweder wir machen das Eine richtig oder aber das Andere. Beides gleichzeitig bekommen wir aufgrund der Gesetzeslage nicht hin.

Ich möchte daran erinnern, dass das neue Heft kein Protokoll der MV enthält, wie seit Jahrzehnten Tradition im Verein. Darf ich eine Info Post erwarten?

Ich möchte daran erinnern, dass etliche Mitglieder des TO ihrer „privaten“ Verantwortung gegenüber Drifter bereits vor 15 Monaten nachgekommen sind. Das dieses unerwähnt blieb, ist vielleicht darauf zurückzuführen, dass es nicht zur Kenntnis genommen wurde.

Ich möchte daran erinnern, das der Vorsitzende eines Vereins den (lebenden) Mitgliedern verpflichtet ist. Wer gesellschaftlich mit denkt, kann es nicht gut finden, das heute eine große Zahl Hochseesegler und die, die dieses Hobby zu pflegen im Sinn haben, sich an die eingeschränkten Vorstellungen von Gründern gebunden fühlen sollen, die keine Ahnung davon hatten, was aus ihrem kleinen TO mal werden würde.
Der Satzungszweck des Vereins, der den Segelsport und insbesondere das sportliche Hochseesegeln fördern will, kann unverändert bleiben, ohne eine Gemeinnützigkeit ist ein erheblich größerer Handlungsrahmen gegeben, der ( fast ) sämtliche mehrheitlichen Wünsche erfüllbar macht. Einfach darum, weil er nun den eigenen Mitglieder dienen darf.

Ich möchte daran erinnern, das ich versprochen habe, einen eleganten Weg für beide Seiten, die Förderer und die Cruiser vorzuschlagen und nehme die Stellungnahme im Editorial als einen ersten konstruktiven Beitrag zu dieser längst überfälligen Diskussion seitens des Vorstands, aus der am Ende ein vereinter TO hervorgehen könnte, der allen Zielen dienen kann.

Beate Schmandt
P.S. Ich bitte die Mitglieder des Vorstands sich mit dem §52, Absatz 1 (AO) zu beschäftigen und mir zu sagen, wie sie die angekündigte Förderung von, Zitat aus dem Editorial: Unterstützung besonderer Reisen und Vorhaben. Zitat Ende, mit einem der dort in der Liste aufgezählten
zulässigen, gemeinnützigen Vereinszielen in Verbindung bringen wollen.

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23.Januar 2014

Ich werde gefragt, was ich möchte. Meine Antwort in drei Sätzen:
Ich möchte einen TO, der sich überwiegend an der Mehrheitsmeinung der Mitglieder ausrichtet.
Ich möchte einen TO, der sich auf rechtlich sicherem Terrain bewegt und seine Satzung lebt.
Ich möchte einen Vorstand, der Willens und in der Lage, ist dies zu ermöglichen.

Dass der TO seine Mehrheitsmeinung nie festgestellt hat ist bekannt.
Dass der TO sich nicht auf rechtlich sicherem Terrain bewegt, dafür habe ich ausreichend Hinweise. Es sind dies die Unzulänglichkeiten der Satzung, die Widersprüche in öffentlichen Aussagen, die Geschäftsführung, vor allem in Bezug auf die Mittelverwendung, und anders mehr.

Denjenigen, die den TO so haben möchten, wie ihn die neue Satzung darstellt und wie es im Editorial 143 unterstützt ist, diejenigen also, die einen Förderverein haben möchten, denen rate ich, nun gegen die Förderrichtlinien des TO Sturm zu laufen. Dort ist zu lesen, dass der Vorstand die Fördergelder auf 10% der Mitgliedsbeiträge beschränkt hat ( ohne Spenden ). Das halte ich für einen Großangriff gegen die Gemeinnützigkeit. Es ist nicht unüblich in Fördervereinen, die Verwaltungskosten zu begrenzen, gerade um die Gemeinnützigkeit zu rechtfertigen. Aber anders herum, die Fördermittel zu begrenzen, auf einen fast lächerlichen Rahmen, dürfte den Willen der Abgabenordnung auf den Kopf stellen. Man stelle sich die Folgen vor, wenn der örtliche, das städtische Tierheim unterstützende Förderverein i.S. Tierschutz so etwas bringen würde.

In den Förderrichtlinien steht auch, dass ein höherer Prozentsatz möglich ist, wenn die MV das beschließt. Nun war aber gerade eine Mv und der Vorstand hat keinen Antrag in dieser Richtung gestellt. Also bleibt es bei den 10%.

Hier ein Text eines in Deutschland anerkannten Experten, leicht im Internet zu finden:

Verlust der Gemeinnützigkeit: Damoklesschwert hängt über jedem Verein und Vorstand
von Dipl.-Kfm. Michael Haubrich, Steuerberater, Kanzlei Geirhos, Berchtenbreiter & Kollegen, Augsburg
Für einen steuerbegünstigten Verein hat die Aberkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt meist fatale Folgen. Es können sich dadurch Steuernachzahlungen in einer Größenordnung ergeben, die den Verein finanziell überfordern. Die Folgen können die Insolvenz und Auflösung des Vereins und die persönliche Haftung von Vorständen sein. Angesichts dieser Folgen überrascht es, dass dieses Thema von vielen Vereinsverantwortlichen unterschätzt wird.
Zentrale Ursachen für den Verlust der Gemeinnützigkeit
Wenn einem Verein die Gemeinnützigkeit entzogen wird, ist meist einer der folgenden drei Tatbestände erfüllt:

Es liegen gravierende Satzungsmängel vor.
Es werden gravierende Fehler bei der tatsächlichen Geschäftsführung des Vereins gemacht.
Es wird gegen Vermögensbindungspflichten des Vereins verstoßen.

SATZUNGSMÄNGEL
Bei Gründung des Vereins wird in der Regel beim Finanzamt eine vorläufige Bescheinigung der Gemeinnützigkeit beantragt. Dazu muss die Satzung eingereicht werden. Sie wird vom Finanzamt geprüft. Das Finanzamt bescheinigt die vorläufige Gemeinnützigkeit nur, wenn die Satzung den gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorschriften entspricht.

Mit dieser vorläufigen Bescheinigung hat der Verein Rechtssicherheit. Die endgültige Bescheinigung der Gemeinnützigkeit erfolgt zwar erst im Veranlagungsverfahren. Das Finanzamt ist aber an die vorläufige Bescheinigung gebunden. Es darf daher im Veranlagungsverfahren die Gemeinnützigkeit nicht wegen Satzungsmängeln verweigern.

Gefahr bei Satzungsänderungen
Gefährlich kann es dagegen bei späteren Satzungsänderungen werden. Denn die Bescheinigung der vorläufigen Gemeinnützigkeit gilt nur für die Satzung in exakt dieser Form. Wenn der Verein diese Satzung später ändert und dadurch gegen gemeinnützigkeitsrechtliche Vorschriften verstößt, hat er keinen Vertrauensschutz. Die Gemeinnützigkeit kann dann ab dem Zeitpunkt der Satzungsänderung aberkannt werden.

Unser Tipp: Satzungsänderungen sollten daher in Absprache mit dem Finanzamt erfolgen. Rechtssicherheit hat der Verein aber nur, wenn er vor der geplanten Satzungsänderung eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt einholt. Diese ist gebührenpflichtig.
Viele Vereine wiegen sich in falscher Sicherheit. Ihnen liegt eine vorläufige Bescheinigung des Finanzamts über die Gemeinnützigkeit vor und sie glauben, damit einen Freifahrtschein zu haben. Dies ist nicht richtig.

Gemäß § 63 Abgabenordnung (AO) muss die tatsächliche Geschäftsführung des Vereins auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gerichtet sein und darf nicht gegen die Satzung verstoßen. Bei Verstößen gegen diese Regelung droht der Entzug der Gemeinnützigkeit.

Sollte dieser oder ein anderer Threat plötzlich verschwunden sein, darf das nicht wundern. In den neuen Forumsregeln steht, dass der Vorstand sich die Schließung eines Threat vorbehält, wenn dieser nicht mehr durch Beiträge aktualisiert wird. Ein Zeitrahmen ist nicht angegeben. Ob es auch das Interview mit Drifter aus dem September 2012 treffen könnte? Ach ja, wenn meine Bücherei geschlossen ist, kann ich nicht rein um zu lesen, wenn ein Threat geschlossen wurde, wird es wohl auch so sein, man könnte es vielleicht auch Löschung nennen.

Beate Schmandt

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