18. Newsletter 1001

20090121-070016-1Dem Vorstand unters Kopfkissen gelegt

Auf der letzten Vorstandssitzung haben wir einige wichtige Entscheidungen über die zukünftige Vorgehensweise zu den herausragenden Angelegenheiten getroffen, die den Verein bis zur nächsten Mv und darüber hinaus beschäftigen müssen.

1. Mitgliederbefragung
Zu allen folgenden Punkten wird es im nächsten TO Heft, wie auch auf der Website, eine Mitgliederbefragung geben. Wir haben so die Möglichkeit den mehrheitlichen Willen der Mitglieder einzuschätzen und von Vorstandsseite auf der nächsten Mv geeignete Anträge einzubringen und diese zu unterstützen. Nach Satzungslage kann es auch auf der nächsten Mv weder ein Onlinewahlrecht, noch eine Stimmrechtsübertragung geben, aber auf diesem Weg kann es mit unserer und der Hilfe der Versammlung gelingen, den Willen der nicht anwesenden Mitglieder stärker in die Entscheidungen einzubeziehen. Dies steht ganz im Zeichen unserer gemeinsamen Vorstandsankündigung für mehr Mitbestimmung und Transparenz einzutreten und soll den Grundgedanken des TO mit Leben erfüllen, den unser erster Vorsitzender so treffend beschrieben hat mit den Worten:

Es wäre schön, wenn wir alle Trans-Ocean in Kameradschaft gestalten. Das Synonymlexikon übersetzt dieses Wort mit: freundlich, anständig, aufmerksam, bereitwillig, brüderlich, entgegenkommend, großzügig, gutgesinnt, hilfsbereit, höflich, konziliant.

2. Die Satzungsfrage
Unser Verein hat ein Satzungsproblem vor allem hinsichtlich der für uns gültigen Abstimmungsregelung. Wir haben auf der letzten Mv nach der heute noch gültigen Satzung abgestimmt, die das Ergebnis einer Stimmauszählung an der Zahl der erschienenen Mitglieder festmacht. Die Rechtsprechung hat sich längst weiterentwickelt und es wurde im Verein jahrzehntelang versäumt, die Satzung an die neuen Erfordernisse des BGB anzupassen. Es wurde aber auch nichts unternommen, um den Willen im Verein deutlich zu machen, an der alten Abstimmungsregelung festhalten zu wollen. Die Frage, ob nun in unserem Verein noch nach der alten Satzung abgestimmt werden darf, oder nach den Vorgaben des BGB abgestimmt werden muss, kann letztlich nur ein Gericht klären, es sei denn, es gelingt uns eine neue Satzung durchzubringen, die hier eindeutige, unanfechtbare Aussagen trifft.
Letzteres würde aber immer noch bedeuten, das alle Abstimmungsergebnisse der nächsten Mv, eingeschlossen die Abstimmung zur Satzung, rechtlich angreifbar wären, zumindest dann, wenn sie nicht nach beiden Zählmethoden zum gleichen Ergebnis führen würden. Während unser Hausanwalt die Meinung vertritt, das die alte Satzung in der Abstimmungsfrage bindend ist, vertreten qualifizierte Mitglieder eine gegensätzliche Meinung.
Eine schwierige Situation, die wir ohne vorherige gerichtliche Klärung angehen müssen. Wir haben uns zu einem pragmatischen Weg entschlossen, der für den Verein vermutlich das geringere Risiko darstellt. Wir werden nur die Ja und Nein Stimmen gegenüberstellen, ganz im Sinne der neuen Rechtsprechung und darauf hoffen, dass das nicht angegriffen wird und wir so zu einer neuen Satzung kommen. Anders herum müssten wir mit Sicherheit mit einer Anfechtung rechnen und damit, das unsere Beschlüsse als rechtsunwirksam eingestuft werden könnten. Worauf wir aber am meisten bauen, ist die Solidarität und die Weitsicht unserer Mitglieder uns bei der Aufarbeitung dieses Teils der Altlasten zu unterstützen.

3. Gutachten Drifter
Unser Verein und damit wir alle als Mitglieder des TO haben einen erheblichen finanziellen Schaden zu ungunsten unserer Vereinsfreunde Coby und Arnold angerichtet. Als Hauptverantwortlicher kommt Herrn Luetgebrune in Frage, aber dieser handelte bedauerlicherweise eben im Namen unseres Vereins und wir als Mitglieder haben ihn jahrelang gewählt. Letztendlich werden die Mitglieder des TO auf der nächsten MV eine Entscheidung i.S. Drifter fällen. Das Gutachten wird eine Handlungsempfehlung sein, nicht mehr und nicht weniger. Auch hier gibt es unterschiedliche Meinungen und so werden wir den Fall im nächsten TO Heft in seinen wichtigen Grundzügen darstellen, samt des Gutachtens und einiger Kommentare. Das Ergebnis der Mitgliederbefragung soll uns hier eine Richtung vorgeben. Fest steht, das die Haftung der Vorstände erlischt, sobald die Mitglieder auf der Mv eine Entscheidung treffen. Es ist den Mitgliedern überlassen, über das Vermögen des Vereins zu entscheiden.
Ob eine Entschädigung über den Vereinszweck hinausgeht und somit angreifbar sein könnte, kann letztendlich auch wieder nur von einem Gericht geklärt werden. Da aber durchaus eine rechtliche Chance im Klageverfahren Drifter gegen TO bestanden hätte und eine auch aus moralischen Gründen beschlossene Entschädigung dem Verein kaum untersagt werden kann, sehen wir hier keine größere Gefahr. Auf jeden Fall würden wir alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, dem Anliegen der Mitglieder eine Entschädigung zu zahlen rechtliche Gültigkeit zu verschaffen, falls dies mehrheitlich gewollt wird. Ob sich dann eine mögliche Entschädigung negativ auf den Status der Gemeinnützigkeit auswirken könnte, bleibt einer eventuellen Beurteilung durch das zuständige Finanzamt vorbehalten, fällt aber unter ähnliche Kriterien wie oben angeführt. Auf jeden Fall kann das Ansehen des Vereins und seiner Mitglieder nicht einem fiskalischen Aspekt untergeordnet werden. Auch im Umgang mit diesem Fall wollen wir zeigen, wie ernst uns Transparenz, Mitbestimmung und kameradschaftliches Verhalten sind.

4. TO Rabatte
Die von uns ausgehandelten TO Rabatte können nur von Inhabern eines gültigen Standerscheins in Anspruch genommen werden. Dies führt zu einer ungleichen Behandlung unter den Mitgliedern.
Selbst wenn man die Kosten von 15,–Euro für vier Jahre Standerschein als unerheblich einstuft, um in den Genuss der Rabatte zu kommen, werden doch diejenigen Mitglieder ausgeschlossen, die (noch) kein eigenes Schiff haben ,aber genauso ihre Beiträge entrichten. Wir werden hier nachverhandeln und einen Mitgliedsausweis einführen, ausgestellt auf Verlangen und gegen eine Gebühr von 15,– Euro mit einer Gültigkeit von vier Jahren.

Cuxhaven – Heimat der Fahrtensegler –
an einem ruhigen Sonntag, wann immer der kommt.

Ob Märchenstunde oder Sommertraum, ob an einem Sonntag oder mitten in der Woche, ob ich hier rechtlich immer genau richtig liege oder nicht…………man muss im Amt auch mal über ein Stöckchen springen.
Meine Dame, meine Herren

it`s all yours.

Kurz vor der Abfahrt von Neuseeland nach Malaysia

Detlev Schmandt
SY Kira von Celle

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