{"id":8969,"date":"2013-11-15T22:21:56","date_gmt":"2013-11-16T05:21:56","guid":{"rendered":"https:\/\/windpilot.com\/blog\/?page_id=8969"},"modified":"2017-12-31T03:47:13","modified_gmt":"2017-12-31T10:47:13","slug":"deutsch-satzungs-antrag-martin-birkhoff","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/windpilot.com\/blog\/trans-ocean-news\/deutsch-to-mv-2013\/deutsch-satzungs-antrag-martin-birkhoff\/","title":{"rendered":"Vorstands Entwurf"},"content":{"rendered":"<p><strong>SATZUNGS ENTWURF von  MARTIN BIRKHOFF<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a7 1.- ZWECK, NAME und SITZ DES VEREINS<\/strong><\/p>\n<p>1.- Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne der gemeinn\u00fctzigen Bestimmungen.<\/p>\n<p>2.- Der Verein f\u00f6rdert den Segelsport und insbesondere das sportliche Hochseesegeln.<\/p>\n<p>3.- Der Verein tr\u00e4gt den Namen &#8222;Trans-Ocean&#8220; Verein zur F\u00f6rderung des Hochseesegelns e.V.<\/p>\n<p>4.- Er hat seinen Sitz in Soltau. Der Verein ist in das Vereinsregister einzutragen. <\/p>\n<p><strong>\u00a7 2 GEMEINN\u00dcTZIGKEIT, UNEIGENN\u00dcTZIGKEIT und EHRENAMT<\/strong><\/p>\n<p>1.- Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts &#8222;Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung.<\/p>\n<p>2.- Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsgem\u00e4\u00dfe Zwecke ausgegeben werden.<\/p>\n<p>3.- Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Die Mitglieder erhalten auch keine Gewinnanteile. Etwaige Gewinne d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsgem\u00e4\u00dfe Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden, oder bei Aufl\u00f6sung, oder Aufhe\u00ad bung des Vereins weder eingezahlte Kapitalanteile noch den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sachein\u00ad lagen zur\u00fcck.<br \/>\nEs darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctung beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p>4.- Alle Inhaber von Vereins\u00e4mtern sind grunds\u00e4tzlich ehrenamtlich t\u00e4tig.<\/p>\n<p>5.- Mitglieder, die f\u00fcr den Verein als Referenten, Ausbilder oder in vergleichbarer Weise t\u00e4tig sind, k\u00f6nnen eine im Verh\u00e4ltnis zu ihren Aufgaben angemessene Entsch\u00e4di\u00ad gung erhalten, die vom Vorstand festgelegt wird.<\/p>\n<p>6.- Die Mitglieder und Mitarbeiter des Vereins haben einen Aufwendungsersatzanspruch f\u00fcr solche Aufwendungen, die ihnen durch die T\u00e4tigkeit f\u00fcr den Verein entstanden sind. Hierzu geh\u00f6ren insbesondere Reisekosten. Bei der Erstattung von Reisekosten gelten im Zweifel die Ma\u00dfst\u00e4be der Bundesreisekosten-VO. Der Vorstand kann Grenzen f\u00fcr die H\u00f6he des Aufwendungsersatzes beschlie\u00dfen. Ein Erstattungsanspruch besteht nicht, wenn ein Mitglied ohne ausdr\u00fcckliche Beauftragung<br \/>\ndes Vorstandes aktiv geworden ist.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 3 ORGANE DES VEREINS<\/strong><\/p>\n<p>1.- Die Organe des Vereins sind &#8211; die Mitgliederversammlung &#8211; der Vorstand<\/p>\n<p>2.- Offizielles Mitteilungsorgan des Vereins ist das Vereinsmagazin.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 3.- MITGLIEDERSCHAFT<\/strong><\/p>\n<p><strong>a.- Arten der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p>1.- Der Verein hat ordentliche Mitglieder, jugendliche Mitglieder, f\u00f6rdernde Mitglieder und Ehrenmitglieder.<\/p>\n<p>2.- Ordentliches Mitglied kann jede vollj\u00e4hrige, nat\u00fcrliche Person werden. Ordentliches Mitglied kann auch jede juristische Personen nach dem Recht eines Mitglieds\u00ad staates der Europ\u00e4ischen Union oder des Europ\u00e4ischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie der Schweiz werden.<\/p>\n<p>3.- Die Mitgliederversammlung kann beschlie\u00dfen, dass Ehe- und eingetragenen Lebenspartnern eine Familien\u00ad mitgliedschaft erm\u00f6glicht wird. Ein Familienmitglied besitzt die gleichen Rechte und Pflichten wie jedes ordentliche Mitglied, kann aber auf Beschluss der Mitgliederversammlung in den Genuss eines g\u00fcnstigeren Beitrags kommen.<\/p>\n<p>4.- Jugendliches Mitglied kann jede nat\u00fcrliche Person werden, die mindestens das 14. Lebensjahr abge\u00ad schlossen hat und nicht vollj\u00e4hrig ist, und f\u00fcr deren Mitgliedschaft eine ausreichende schriftliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten vorliegt.<\/p>\n<p>5.- F\u00f6rderndes Mitglied kann jede vollj\u00e4hrige, nat\u00fcrliche und jede juristische Personen nach dem Recht eines Mitgliedsstaates der Europ\u00e4ischen Union oder des Europ\u00e4ischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie der Schweiz werden.<\/p>\n<p><strong>b.- Erwerb und Ende der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p>7.- Die Aufnahme erfolgt durch Annahme eines schrift\u00ad lichen Antrags durch den Vorstand.<br \/>\nEinzelheiten zum Aufnahmeverfahren regelt die Gesch\u00e4ftsordnung.<\/p>\n<p>8.- Die Mitgliedschaft beginnt, soweit die Gesch\u00e4ftsord\u00ad nung kein fr\u00fcheres Datum bestimmt oder der Antrag\u00ad steller kein sp\u00e4teres Datum w\u00fcnscht, mit dem Tag der Annahme des Antrags durch den 9.- Vorstand.<\/p>\n<p>9.- Die Namen und Wohnorte der neu aufgenommenen Mitglieder werden in einer der n\u00e4chsten Ausgaben des Mitteilungsblattes des Vereins ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n<p>10.- Die Mitgliedschaft endet durch: Austritt, Streichung, Ausschluss, Tod oder bei juristischen Personen durch Aufl\u00f6sung.<\/p>\n<p>Der Austritt erfolgt durch die schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand und wird sofort wirksam. Ein Anspruch auf R\u00fcckerstattung des Jahresbeitrags oder eines Anteils des Jahresbeitrags besteht nicht. Offene Beitr\u00e4ge sind unabh\u00e4ngig von einer K\u00fcndigung zu bezahlen.<br \/>\nDie Streichung erfolgt, wenn sich ein Mitglied mit mehr als einem Jahresbeitrag in Verzug befindet und einer anschlie\u00dfenden schriftlichen Zahlungsaufforderung nicht binnen einer Frist von vier Wochen Folge geleistet wurde.<br \/>\nEin Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es sich in grober Weise vereinssch\u00e4digend oder gegen\u00fcber anderen Mitgliedern sch\u00e4digend verhal\u00ad ten hat. Der Ausschluss erfolgt durch Beschluss eines Ehrenrates, der vom Vorstand zu diesem Zweck angerufen wird. Vor der Beschlussfassung des Ehrenrates ist dem Mitglied unter Setzung einer angemessenen Frist Gelegenheit zu geben, sich pers\u00f6nlich oder schriftlich zu erkl\u00e4ren. Der Ehrenrat entscheidet in eigener Verantwortung und unabh\u00e4ngig vom Vorstand. Gegen einen Ausschluss kann das Mitglied binnen eines Monats Widerspruch einlegen. \u00dcber den Widerspruch entscheidet die n\u00e4chste Mitgliederversammlung. Bis zur Entscheidung der Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft. Ein Anspruch auf R\u00fcckerstattung des Jahresbeitrags oder eines Anteils des Jahresbeitrags besteht nicht. Offene Beitr\u00e4ge sind unabh\u00e4ngig von einem Ausschluss zu bezahlen. Die Mitgliederversammlung entscheidet auch, wenn ein Ausschlussantrag durch andere Mitglieder als Antrag zur Mitgliederversammlung eingereicht wurde.<\/p>\n<p><strong>c.- Rechte der Mitglieder<\/strong><\/p>\n<p>11.- Die Mitgliedschaft ist nicht \u00fcbertragbar. Die Aus\u00fcbung der Mitgliedsrechte kann einem anderen nicht \u00fcberlassen werden. Die Stimmrechts\u00fcbertragung nach \u00a7 7 c Punkt 16 bleibt davon unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>12.- Mitglieder des Vereins bestimmen \u00fcber die Angelegenheiten des Vereins in einer mindestens einmal im Jahr statt findenden Versammlung (Mitgliederversammlung).<\/p>\n<p>13.- Ordentliche Mitglieder sind auf der Mitgliederversamm\u00ad lung antragsberechtigt und besitzen ein passives und aktives Wahlrecht (Stimmrecht).<\/p>\n<p>14.- Das passive Wahlrecht von Angestellten des Vereins, die gleichzeitig ordentliche Mitglieder sind, ruht w\u00e4hrend der Dauer ihrer Gehaltsbez\u00fcge.<\/p>\n<p>15.- Jugendliche Mitglieder haben in der Mitgliederver\u00ad sammlung das Rederecht sowie das Recht, Wahlvor\u00ad schl\u00e4ge zu machen und Antr\u00e4ge zu stellen. Sie haben Stimm- und aktives Wahlrecht, wenn eine ausreichende schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegt. Jugendliche besitzen das passive Wahlrecht f\u00fcr ein Amt nach \u00a7 10 Punkte 1, 2 und 3.<\/p>\n<p>16.- Alle Mitglieder des Vereins haben das Recht die Angebote des Vereins zu nutzen und an Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Der Vorstand kann f\u00fcr einzelne Veranstaltungen ein Mindestalter festsetzen.<\/p>\n<p>17.- Alle Mitglieder haben das Recht, die Vereinsflagge \/ den Vereinsstander zu f\u00fchren.<\/p>\n<p><strong>d.- Pflichten der Mitglieder<\/strong><\/p>\n<p>18.- Mitglieder haben die von der Mitgliederversammlung bestimmten Mitgliedsbeitr\u00e4ge zu leisten.<\/p>\n<p>19.- Sie haben die Interessen und Anliegen des Hochsee\u00ad segelns (Fahrtensegeins) und des sportlichen Hochsee\u00ad segelns nach ihren M\u00f6glichkeiten zu f\u00f6rdern und die Umsetzung der Ziele und Zwecke des Vereins zu unterst\u00fctzen.<br \/>\nSie erkennen die im &#8222;Kompass des TO&#8220; dargestellten Leitlinien des Trans-Ocean e.V. an.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5.- BEITR\u00c4GE<\/strong><\/p>\n<p>1.- Die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft \u00fcber die H\u00f6he der Beitr\u00e4ge der ordentlichen und der jugendlichen Mitglieder sowie der Familienmitglieder. Ehrenmitglieder und St\u00fctzpunktleiter sind von<br \/>\nder Beitragspflicht befreit.<\/p>\n<p>2.- Beitr\u00e4ge sind von inl\u00e4ndischen sowie ausl\u00e4ndischen Mitgliedern, die im Einheitlichen Euro-Verkehrsraum (SEPA) leben, auf dem Wege des Bankeinzugsverfahrens zu leisten. Mitglieder, die au\u00dferhalb des Einheitlichen Euro-Verkehrsraums leben, leisten die Beitr\u00e4ge durch \u00dcberweisung auf das Gesch\u00e4ftskonto des Trans-Ocean e. V.<\/p>\n<p>3.- Der Mitgliedsbeitrag ist zum 01. Tag des auf den Beginn des Gesch\u00e4ftsjahres folgenden Monats f\u00e4llig. Bei Neumitgliedern ist der Beitrag nach Zugang der Mitgliedsbest\u00e4tigung f\u00e4llig.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 6.- VORSTAND<\/strong><\/p>\n<p>1.- Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftf\u00fchrer, dem Beauftragten f\u00fcr St\u00fctzpunkte und Seminare und dem Medienbeauftragten (Pressereferenten). Der Vorstand kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung erweitert werden.<\/p>\n<p>2.- Der Vorstand gibt sich eine Gesch\u00e4ftsordnung, die den Mitgliedern bekannt zu machen ist.<\/p>\n<p>3.- Der Vorsitzende, der stellv. Vorsitzende, der Schatzmeister und der Schriftf\u00fchrer vertreten den Verein im Sinne des \u00a7 26 BGB. Der Vorsitzende und der stellv. Vorsitzende vertreten den Verein jeweils allein, der Schatzmeister und der Schriftf\u00fchrer vertreten den Verein gemeinschaftlich. Die Gesch\u00e4ftsordnung kann Einschr\u00e4nkungen der Alleinvertretungsbefugnisse der beiden Vorsitzenden bestimmen und f\u00fcr bestimmte Rechtsgesch\u00e4fte das Vier-Augen-Prinzip vorschreiben.<\/p>\n<p>4.- Dem Vorstand obliegt die Leitung und Verwaltung des Vereins, die Ausf\u00fchrung der Beschl\u00fcsse der Mitglieder\u00ad versammlung, die Aufsicht \u00fcber die Gesch\u00e4ftsstelle und die Verwaltung des Vereinsverm\u00f6gens.<\/p>\n<p>5.- Der Vorsitzende ruft bei Bedarf, oder wenn zwei Vorstandsmitglieder es begehren, eine Vorstands\u00ad sitzung ein. Sie kann auch als Telefon-, Mail- oder Videokonferenz erfolgen.<\/p>\n<p>6.- Der Vorstand entscheidet mit Stimmenmehrheit der teilnehmenden Vorstandsmitglieder. Bei Stimmgleich\u00ad heit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.<\/p>\n<p>7.- \u00dcber die Vorstandssitzung ist ein Protokoll zu fertigen, das vom Vorsitzenden und vom Schriftf\u00fchrer zu unter\u00ad schreiben und in der Gesch\u00e4ftsstelle zu archivieren ist.<\/p>\n<p>8.- Vorst\u00e4nde werden in der Regel auf drei Jahre gew\u00e4hlt. Wiederwahlen der Vorstandsmitglieder sind m\u00f6glich. Die Bestellung ist jederzeit durch den Beschluss einer Mitgliederversammlung widerruflich.<\/p>\n<p>9.- Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner Amts\u00ad zeit aus dem Vorstand aus, ist der Vorstand berechtigt, an seiner Stelle ein anderes Vorstandmitglied kommissarisch zu benennen, bis eine Neuwahl durch die Mitgliederversammlung erfolgt ist.<\/p>\n<p>10.- Eine Person kann auch in zwei Vorstands\u00e4mter gew\u00e4hlt werden, soweit es sich nicht um zwei \u00c4mter im Sinne des \u00a7 26 BGB handelt. In diesem Fall hat sie im Vorstand nur eine Stimme.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 7.- MITGLIEDERVERSAMMLUNG <\/strong><\/p>\n<p><strong>a.- Einberufung und Ort<\/strong><\/p>\n<p>1.- Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand mindes\u00ad tens einmal im Jahr zur Jahreshauptversammlung (ordentliche Mitgliederversammlung) einzuberufen.<\/p>\n<p>2.- Sie ist dar\u00fcber hinaus bei Bedarf (au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung) einzuberufen, wenn zwei der Vorst\u00e4nde nach BGB \u00a7 26 oder mehr als 15 % aller stimmberechtigten Mitglieder dies schriftlich und unter Vorlage einer Begr\u00fcndung beantragen.<br \/>\nWird die Einberufung einer au\u00dferordentlichen Mitglie\u00ad derversammlung mit den n\u00f6tigen Stimmen verlangt, muss der Vorstand diese sp\u00e4testens vier Wochen nach Eingang des Verlangens die Ladung versenden oder im Mitteilungsorgan nach \u00a7 3 Pkt. 2 ver\u00f6ffentlichen.<\/p>\n<p>3.- F\u00fcr ordentliche und au\u00dferordentliche Mitgliederver\u00ad sammlungen gelten die Bestimmungen nach \u00a7 7 a Punkte 4, 5 sowie \u00a7 7 b und \u00a7 7 c gleicherma\u00dfen.<\/p>\n<p>4.- Die Einberufung muss unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens zwei Wochen schriftlich erfolgen. Wird die Frist gewahrt, gilt die Einladung als ordnungsgem\u00e4\u00df erfolgt. Die Tagesordnung muss alle zur Abstimmung vorgesehenen Punkte (Beschluss\u00ad vorlagen des Vorstands, Antr\u00e4ge von Mitgliedern) beinhalten. Mit der Einladung sind alle fristgerecht eingereichten Antr\u00e4ge bekannt zu geben.<br \/>\nDie Form der Einberufung ist auch gewahrt, wenn die Einberufung im Mitteilungsblatt des Vereins fristgem\u00e4\u00df bekannt gemacht wird. Erg\u00e4nzend kann die Einberufung auch durch E-Mail erfolgen. Eine alleinige Einberufung auf elektronischem Wege ist ausgeschlossen. Eine nicht erhaltene E-Mail\u00ad Einladung, egal aus welchem Grund, bewirkt keinerlei Anspr\u00fcche oder Widerspruchsrechte des Mitglieds.<\/p>\n<p>5.- Ort der Mitgliederversammlung ist der Sitz der Gesch\u00e4ftsstelle.<\/p>\n<p>6.- Die j\u00e4hrliche Mitgliederversammlung soll innerhalb von 6 bis 8 Wochen nach dem Ende des Gesch\u00e4ftsjahres abgehalten werden.<\/p>\n<p><strong>b.- BESCHLUSSVORLAGEN und ANTR\u00c4GE<\/strong><\/p>\n<p>7.- Der Vorstand legt der Mitgliederversammlung Beschlussvorlagen zur Entscheidung vor. Bei Beschlussvorlagen handelt es sich in der Regel um Entscheidungen, die \u00fcber den gew\u00f6hnlichen Gesch\u00e4ftsbetrieb hinausgehen und bei denen der Vorstand eine Legitimation durch die Mitgliederversammlung w\u00fcnscht.<\/p>\n<p>8.- Antr\u00e4ge sind begr\u00fcndete Begehren der Mitglieder.<\/p>\n<p>9.- Antr\u00e4ge von Mitgliedern m\u00fcssen dem Vorstand sp\u00e4testens acht Wochen vor dem Tag der Versammlung zugegangen sein. Antr\u00e4ge sind schriftlich &#8211; auch per email &#8211; \u00fcber die Gesch\u00e4ftsstelle des Vereins einzureichen und m\u00fcssen begr\u00fcndet sein.<\/p>\n<p>10.- Der Vorstand kann beschlie\u00dfen, auch sp\u00e4ter eingegan\u00ad gene Antr\u00e4ge der Mitgliederversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.<\/p>\n<p>11.- Antr\u00e4ge, die erst w\u00e4hrend der Mitgliederversammlung eingebracht werden, sind m\u00f6glich. Sie bed\u00fcrfen zu ihrer Behandlung und Abstimmung zun\u00e4chst der Zulassung durch die Mitgliederversammlung. Der Antrag ist zugelassen, wenn eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Ja- und Nein-Stimmen erreicht ist. Derartige Antr\u00e4ge d\u00fcrfen sich nicht auf Gegenst\u00e4nde beziehen, die in die Mitgliedsrechte eingreifen, Satzungs\u00e4nderungen oder die Vereinsaufl\u00f6sung zum Ziel haben.<\/p>\n<p><strong>c.- Durchf\u00fchrung der Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<p>12.- Unabh\u00e4ngig von der Zah&#8220;1 der erschienenen Mitglieder ist die Versammlung beschlussf\u00e4hig, solange sie ordnungsgem\u00e4\u00df einberufen worden ist.<\/p>\n<p>13.- Die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft \u00fcber alle Vereinsangelegenheiten, die \u00fcber den Rahmen der allgemeinen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung und Verwaltung hinausgehen.<br \/>\nSie ist u.a. f\u00fcr folgende Angelegenheiten zust\u00e4ndig:<br \/>\n&#8211; Entgegennahme der Berichte des Vorstandes \u00fcber das abgelaufene Gesch\u00e4ftsjahr und die weitere Planung die Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstands<br \/>\n&#8211; die Wahl und Abberufung der Kassenpr\u00fcfer<br \/>\n&#8211; die Wahl und Abberufung der Mitglieder eines Ausschusses<br \/>\n&#8211; die Beschlussfassung \u00fcber den Jahresabschluss<br \/>\n&#8211; die Entlastung des Vorstandes<br \/>\n&#8211; \u00fcber die Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplans f\u00fcr das kommende Gesch\u00e4ftsjahr<br \/>\n&#8211; \u00fcber die Genehmigung zweckgebundener Budgets nach \u00a7 8 Abs. 3<br \/>\n&#8211; die Beschlussfassung \u00fcber die Mitgliedsbeitr\u00e4ge<br \/>\n&#8211; \u00fcber die Ernennung von Ehrenmitgliedern<br \/>\n&#8211; die Abstimmung \u00fcber Beschlussvorlagen und Antr\u00e4ge<br \/>\n&#8211; die Abstimmung \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen<br \/>\n&#8211; \u00fcber den Widerspruch eines Mitglieds gegen einen vom Vorstand beschlossenen Vereinsausschluss &#8211; die Abstimmung \u00fcber die Aufl\u00f6sung <\/p>\n<p>14.- Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter geleitet. Der Vorstand kann auch einen Dritten mit der Versammlungsleitung betrauen, wenn die Mitgliedschaft diesem mit Mehrheit zustimmt. Bei allen Personenwahlen bestimmt die Mitgliederversammlung einen Wahlleiter aus ihrer Mitte.<\/p>\n<p>15.- Jedes Mitglied &#8211; gleich ob ordentliches, jugendliches oder Ehrenmitglied &#8211; hat nur eine Stimme. F\u00fcr ein jugendliches Mitglied gilt einschr\u00e4nkend, dass eine ausreichende schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegen muss.<br \/>\nJede juristische Person, die ordentliches Mitglied ist, hat in der Mitgliederversammlung eine Stimme.<\/p>\n<p>16.- Ein Mitglied kann ein weiteres stimmberechtigtes Mitglied vertreten (Stimmrechts\u00fcbertragung). Dazu muss eine unterschriebene Vollmacht (Vordruck des Vereins und Originalunterschrift) des Stimmrecht\u00ad \u00fcbertragenden f\u00fcr das laufende Gesch\u00e4ftsjahr sp\u00e4testens zehn Tage vor der Mitgliederversammlung dem Vorstand zugegangen sein.<br \/>\nDie Stimmrechts\u00fcbertragung ist grunds\u00e4tzlich allgemeiner Natur. Weisungen sind nicht zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>17.- Bei Beschlussfassung \u00fcber Beschlussvorlagen und Antr\u00e4ge entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Ja\u00ad und Nein-Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt eine Beschlussvorlage oder ein Antrag als abgelehnt.<br \/>\nBestehen hinsichtlich einer Beschlussvorlage oder einem Antrag mehrere Entscheidungsoptionen, und erzielt keine Option in der Abstimmung die absolute Mehrheit, wird eine Stichwahl zwischen den beiden Optionen vorgenommen, die die meisten Stimmen erhalten haben.<\/p>\n<p>18.- Die Mitgliederversammlung kann mit Zwei-Drittel\u00ad Mehrheit der abgegebenen Ja- und Nein-Stimmen beschlie\u00dfen, einen Antrag oder eine Beschlussvorlage von besonderer Bedeutung der Gesamtheit der Mitglieder zur Abstimmung vorzulegen.<br \/>\nDer Antrag oder die Beschlussvorlage muss abstimmungsreif ausformuliert sein.<br \/>\nDie Abstimmung erfolgt per Briefwahl. Erg\u00e4nzend zur Briefwahl kann im gleichen Zeitraum eine online\u00ad Abstimmung erfolgen, wenn die technischen und sicherheitstechnischen Voraussetzungen gegeben sind und die mit der Einrichtung und Durchf\u00fchrung verbundenen Kosten sich in einem vertretbaren Rahmen halten. Eine alleinige online-Abstimmung ist ausgeschlossen.<br \/>\nStimmt ein Mitglied sowohl per Brief als auch online ab, ist dessen Stimme ung\u00fcltig.<br \/>\nEine Stimmrechts\u00fcbertragung ist bei derartigen Abstimmungen nicht m\u00f6glich.<br \/>\nDas Ergebnis der Abstimmung wird in der n\u00e4chstm\u00f6g\u00ad lichen Ausgabe des Mitteilungsorgans nach \u00a7 3 Pkt. 2 ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n<p>19.- Bei der Wahl von Vorst\u00e4nden sowie von Mitgliedern f\u00fcr Aussch\u00fcsse, \u00fcber die die Versammlung zu befinden hat, entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Ja- und Nein-Stimmen- Stehen mehrere Personen zur Verf\u00fcgung und ergibt sich keine absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen f\u00fcr einen der Bewerber oder Bewerberinnen, wird eine Stichwahl zwischen den beiden Personen vorgenom\u00ad men, die die meisten Stimmen erhalten haben.<br \/>\nDie Wahl aller \u00c4mter, f\u00fcr die die Mitgliederversamm\u00ad lung zust\u00e4ndig ist, kann auch erfolgen, ohne dass sie zuvor in der Einladung zur Mitgliederversammlung bekannt gemacht wurde.<\/p>\n<p>20.- Satzungs\u00e4nderungen k\u00f6nnen nur mit einer Drei\/Viertel\u00ad Mehrheit der abgegebenen Ja- und Nein-Stimmen beschlossen werden.<br \/>\nJeder Beschluss \u00fcber die \u00c4nderung der Satzung ist vor Anmeldung beim Registergericht dem f\u00fcr den Verein zust\u00e4ndigen Finanzamt vorzulegen, damit die Vertr\u00e4g\u00ad lichkeit mit der Gemeinn\u00fctzigkeit gepr\u00fcft wird. Stellt das Finanzamt eine Sch\u00e4dlichkeit f\u00fcr die Gemeinn\u00fctzig\u00ad keit fest, muss der Vorstand die Anmeldung unterlassen und die Satzungs\u00e4nderung in modifizierter Form auf der folgenden Hauptversammlung erneut zur Abstimmung bringen.<\/p>\n<p>21.- \u00dcber die Versammlung ist ein Protokoll anzufertigen, dass vom Schriftf\u00fchrer und vom Vorsitzenden oder stellvertretendem Vorsitzenden zu unterschreiben ist. Dem Protokoll sind als Anlagen die Beschl\u00fcsse in dem zur Abstimmung gekommenem Wortlaut beizuf\u00fcgen. Das Protokoll ist den Mitgliedern bekannt zu machen.<\/p>\n<p>22.- Die Mitgliederversammlung ist nicht \u00f6ffentlich. Der Vorstand kann G\u00e4ste zulassen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 8.- GESCH\u00c4FTSJAHR + HAUSHALT<\/strong><\/p>\n<p>1.- Das Gesch\u00e4ftsjahr beginnt am 01. 10. eines jeden Jahres endet am 30.09. des folgenden Jahres. Soweit nach steuerrechtlichen Vorschriften Erkl\u00e4rungen nach dem Kalenderjahr abzugeben sind, werden die Abschl\u00fcsse kalenderj\u00e4hrlich erstellt.<\/p>\n<p>2.- Der Vorstand legt mit der Ladung zur Jahreshauptver\u00ad sammlung einen Haushaltsentwurf f\u00fcr das kommende Gesch\u00e4ftsjahr vor.<\/p>\n<p>3.- Der Haushaltsentwurf kann Einzelbudgets f\u00fcr bestimmte Zwecke enthalten. Die H\u00f6he dieser Budgets wird von der Mitgliedschaft beschlossen. Zweckge\u00ad bundene Budgets d\u00fcrfen nicht \u00fcberschritten werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 9.- KASSENBERICHT, PR\u00dcFUNG, ENTLASTUNG<\/strong><\/p>\n<p>1.- Der Vorstand legt mit der Ladung zur Jahreshauptver\u00ad sammlung den Kassenbericht f\u00fcr das abgelaufene Gesch\u00e4ftsjahr schriftlich vor. Der Kassenbericht enth\u00e4lt unter anderem<br \/>\n&#8211; die Einnahmen und Ausgaben des Vereins nach Sachgruppen gem\u00e4\u00df den Grunds\u00e4tzen einer ordentlichen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung<br \/>\n&#8211; die Entwicklung m\u00f6glicher zweckgebundener Budgets<br \/>\n&#8211; den Umfang m\u00f6glicher Verg\u00fctungen f\u00fcr ehrenamtliche Mitglieder,<br \/>\n&#8211; Art und Umfang gesch\u00e4ftlicher Verbindungen zwischen Mitgliedern und dem Verein<br \/>\n&#8211; die gef\u00f6rderten Projekte und den Umfang der F\u00f6rderung.<br \/>\nDer Kassenbericht kann mit dem Protokoll der Hauptversammlung im internen Bereich der Homepage eingestellt werden.<\/p>\n<p>2.- Der Kassenbericht muss fr\u00fchzeitig genug vorliegen, um den Kassenpr\u00fcfern eine sachgerechte Pr\u00fcfung zu erlauben.<\/p>\n<p>3.- Die Mitgliederversammlung bestimmt jedes Jahr zwei Kassenpr\u00fcfer, die nicht dem Vorstand angeh\u00f6ren d\u00fcrfen. Sie k\u00f6nnen wieder gew\u00e4hlt werden.<br \/>\nPr\u00fcfgegenstand ist das unmittelbar vergangene Gesch\u00e4ftsjahr. Die Kassenpr\u00fcfer haben ein Einsichts\u00ad recht in alle Unterlagen und pr\u00fcfen, ob bei der MitteI\u00ad verwendung dem Gebot der Sparsamkeit Rechnung getragen und das Geld f\u00fcr satzungsgem\u00e4\u00dfe Zwecke verwendet wurde. Die Kassenpr\u00fcfer erstatten der Mitgliederversammlung Bericht.<\/p>\n<p>4.- Nach der W\u00fcrdigung von Kassenbericht und Kassen\u00ad pr\u00fcfung entscheidet die Mitgliederversammlung \u00fcber die Entlastung des Vorstandes.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 10.- AUSSCH\u00dcSSE, BEIR\u00c4TE, ARBEITSKREISE, EHRENRAT, KURATORIUM<\/strong><\/p>\n<p>1.- Aussch\u00fcsse dienen der Unterst\u00fctzung des Vorstands bei bestimmten, zweckgebundenen Aufgaben.<br \/>\nAuf Vorschlag des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung Personen in einen Ausschuss berufen, der den Vorstand bei bestimmten Aufgaben unterst\u00fctzen soll.<br \/>\nDie Berufung ist durch Beschluss der Mitgliederver\u00ad sammlung (Neuwahl einer anderen Person) jederzeit widerruflich. Die berufene Person muss nicht Mitglied des Vereins sein, sondern sich durch besondere Sachkenntnis oder besondere pers\u00f6nliche Erfahrung f\u00fcr die betreffende Aufgabe eignen.<br \/>\nDer Vorsitzende des Ausschusses beruft Ausschuss\u00ad sitzungen ein. Entschieden wird mit der Stimmenmehr\u00ad heit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmgleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. \u00dcber die Ausschusssitzung ist ein Protokoll zu fertigen, das vom Ausschussvorsitzenden zu unterschreiben und in der Gesch\u00e4ftsstelle zu archivieren ist.<br \/>\nN\u00e4heres zu den Aussch\u00fcssen regelt die Gesch\u00e4fts\u00ad ordnung des Vorstands oder besondere, ausschuss\u00ad bezogene Richtlinien.<\/p>\n<p>2.- Der Vorstand kann nach eigenem Ermessen Beir\u00e4te berufen und ihnen bestimmte Aufgaben \u00fcbertragen. Be- und Abberufungen von Beir\u00e4ten und ggf. damit zusammenh\u00e4ngende Kosten sind den Mitgliedern bekannt zu machen.<\/p>\n<p>3.- Der Vorstand kann Arbeitskreise berufen und wieder aufl\u00f6sen, die sich mit bestimmten definierten Fragestellungen und Aufgaben befassen und den Vorstand unterst\u00fctzen.<br \/>\nDie Mitglieder eines Arbeitskreises w\u00e4hlen mit einfacher Mehrheit einen Sprecher. Der Sprecher eines Arbeitskreises muss ordentliches Mitglied sein. Wird ein Arbeitskreis von Jugendlichen gebildet, muss der Sprecher ein Jugendlicher sein.Wenn Aufgaben des Arbeitskreises auf der Tagesord\u00ad nung des Vorstands stehen, soll der Sprecher zu diesem Punkt der Tagesordnung zur Vorstandssitzung geladen werden.<\/p>\n<p>4.- Der Vorstand beruft einen Ehrenrat aus dem Kreis der Mitglieder. Der Ehrenrat besteht aus drei bis f\u00fcnf Mitgliedern, die keine anderen Vereinsfunktionen aus\u00fcben d\u00fcrfen. Der Ehrenrat w\u00e4hlt einen Sprecher, der auch den Vorsitz \u00fcbernimmt.<br \/>\nDer Ehrenrat tritt auf Verlangen des Vorstands innerhalb einer Frist von zwei bis vier Wochen zusammen, um \u00fcber den Ausschluss von Mitgliedern zu befinden. Der Ehrenrat ist in seinen Entscheidungen unabh\u00e4ngig und entscheidet mit der Mehrheit der teilnehmenden Mitglieder.<\/p>\n<p>5.- Zur ideellen und wirtschaftlichen Beratung und Unterst\u00fctzung kann der Vorstand ein Kuratorium berufen. Diesem sollen Pers\u00f6nlichkeiten des \u00f6ffentlichen Lebens, insbesondere aus Politik und Wirtschaft, sowie Experten, insbesondere aus Schifffahrt, Wassersport und Langfahrtsegeln angeh\u00f6ren. Das Kuratorium tritt auf Einladung des Vorstandsvorsitzenden oder des stellvertretenden Vorsitzenden zusammen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 11.- F\u00d6RDERUNGEN und PREISE<\/strong><\/p>\n<p>1.- Der Verein unterst\u00fctzt das Hochsee-Segeln, u. a. indem er F\u00f6rdermittel und Spenden vergibt. Die Einzelheiten regelt eine F\u00f6rder-Richtlinie, die den Mitgliedern bekannt gemacht werden muss. Die F\u00f6rderpraxis darf die Gemeinn\u00fctzigkeit des Vereins nicht gef\u00e4hrden. F\u00f6rdermittel d\u00fcrfen keine Zuwendungen im Sinne von \u00a7 2 Abs. 3 sein.<\/p>\n<p>2.- Der Verein vergibt f\u00fcr besondere Leistungen Preise. Die Einzelheiten regelt eine Preis-Richtlinie, die den Mitgliedern bekannt gemacht werden muss.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 12.- DATENSCHUTZ<\/strong><\/p>\n<p>1.- Der Verein ist berechtigt, personenbezogene Daten seiner Mitglieder im Rahmen seiner satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke oder zur Wahrnehmung seiner berechtigten Interessen zu erheben, zu sammeln, zu verwenden und weiter zu geben, soweit nicht schutzw\u00fcrdige Interessen des Mitgliedes erkennbar entgegenstehen.<\/p>\n<p>2.- Jedes Mitglied hat das Recht, einzelnen Verwendungen, soweit sie nicht zwingend mit der Mitgliedschaft verbunden sind, mit Wirkung f\u00fcr die Zukunft zu widersprechen. In diesem Fall sind die entsprechenden Daten zu l\u00f6schen und die entsprechenden Verwendungen zuk\u00fcnftig zu unterlassen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 13.- AUFL\u00d6SUNG<\/strong><\/p>\n<p>1.- Der Verein wird aufgel\u00f6st, wenn es die Mitgliederversammlung, die zu diesem Zweck einberufen sein muss, mit Dreiviertelmehrheit der Ja\u00ad und Nein-Stimmen beschlie\u00dft und anschlie\u00dfend diesem Beschluss von Drei Vierteln der stimmberechtigten Mitglieder schriftlich zugestimmt wird.<\/p>\n<p>2.- Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbr\u00fcchiger, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden hat. Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschlie\u00dft, sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren.<\/p>\n<p>3.- Die vorstehenden Vorschriften gelten auch f\u00fcr den Fall, dass der Verein aus einem anderen Grund aufgel\u00f6st wird oder seine Rechtsf\u00e4higkeit verliert.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 14.- ABSCHLIE\u00dfENDE VORSCHRIFTEN<\/strong><\/p>\n<p>1.- Der Verein betreibt eine Gesch\u00e4ftsstelle in Cuxhaven.<\/p>\n<p>2.- Gerichtsstand ist der Sitz der Gesch\u00e4ftsstelle<\/p>\n<p>3.- Alle Ehren\u00e4mter (Vorstand, Aussch\u00fcsse, Kassenpr\u00fcfer), \u00fcber die die Mitgliederversammlung zu bestimmen hat, werden auf der der Eintragung der Satzung folgenden Jahreshauptversammlung neu bestimmt.<\/p>\n<p>4.- Alle Status- und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung gelten jeweils in weiblicher und<br \/>\n5.- m\u00e4nnlicher Form.<br \/>\nEs gilt die Salvatorische Klausel<br \/>\nDiese Satzung wurde am &#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;. von der Mitgliederversammlung beschlossen und tritt mit ihrer Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>SATZUNGS ENTWURF von MARTIN BIRKHOFF \u00a7 1.- ZWECK, NAME und SITZ DES VEREINS 1.- Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne der gemeinn\u00fctzigen Bestimmungen. 2.- Der Verein f\u00f6rdert den Segelsport und insbesondere das sportliche Hochseesegeln. 3.- Der &hellip; <a href=\"https:\/\/windpilot.com\/blog\/trans-ocean-news\/deutsch-to-mv-2013\/deutsch-satzungs-antrag-martin-birkhoff\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":8962,"menu_order":-5,"comment_status":"open","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-8969","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/windpilot.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/8969","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/windpilot.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/windpilot.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/windpilot.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/windpilot.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=8969"}],"version-history":[{"count":6,"href":"https:\/\/windpilot.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/8969\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9000,"href":"https:\/\/windpilot.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/8969\/revisions\/9000"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/windpilot.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/8962"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/windpilot.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=8969"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}