{"id":8993,"date":"2013-11-16T01:26:34","date_gmt":"2013-11-16T08:26:34","guid":{"rendered":"https:\/\/windpilot.com\/blog\/?page_id=8993"},"modified":"2017-12-31T03:47:30","modified_gmt":"2017-12-31T10:47:30","slug":"deutsch-12-mitglieder-zur-satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/windpilot.com\/blog\/trans-ocean-news\/deutsch-to-mv-2013\/deutsch-12-mitglieder-zur-satzung\/","title":{"rendered":"Antr\u00e4ge Satzung"},"content":{"rendered":"<p><strong>ANTRAGSTELLER 12 MITGLIEDER Roderich Brottka, Michael Drexler, Knut Erbar, Klaus Fohrmann, Rainer H\u00fchnerfauth, Martin Knauff, Dieter Kowalewski, Hans-Werner Otto, Wolfgang Reymann, Gerhard Schmidt, Petra Thiel, Haio Thiel 25.09.2013:<\/strong><\/p>\n<p><strong>Antrag 1a: Best\u00e4tigung der Satzung<\/strong><br \/>\nDie Satzung des Vereins wird aufgehoben und wie in der Anlage beigef\u00fcgt neu beschlossen. Der Vorstand wird angewiesen, bei einem positiven Abstimmungsergebnis die neue Satzung unverz\u00fcglich zur Eintragung im Vereinsregister anzumelden. Zugleich wird der Vorstand erm\u00e4chtigt, vom Registergericht vor Eintragung in das Vereinsregister ggf. noch geforderte, lediglich redaktionelle \u00c4nderungen selbst\u00e4ndig vorzunehmen. Der Vorstand wird angewiesen, bei einem positiven Abstimmungsergebnis in dem Rechtsstreit \u00fcber die Satzung am Amtsgericht Soltau Az. : 4 C 301\/13 unverz\u00fcglich ein Anerkenntnis zu erkl\u00e4ren. Nach Eintragung im Vereinsregister wird die Satzung unverz\u00fcglich und unter Hinweis auf ggf. noch erfolgte redaktionelle \u00c4nderungen auf der Internetseite des Vereins ver\u00f6ffentlicht.<br \/>\nBegr\u00fcndung: Der Satzungstext des Antrags entspricht dem Ergebnis der Diskussion auf der MV 2012, \u00fcber die in der MV 2012 abgestimmt wurde. Nach unserer Ansicht wurde diese neue Satzung von der MV 2012 wirksam beschlossen, vom Vorstand jedoch nicht zur Eintragung angemeldet.<br \/>\n\u00dcber diese Frage ist ein Rechtsstreit anh\u00e4ngig, der bis zur MV 2013 wahrscheinlich noch nicht rechtskr\u00e4ftig abgeschlossen sein wird. Deshalb ist eine Best\u00e4tigung durch erneuten Beschluss f\u00fcr eine rechtssichere Fortf\u00fchrung des Vereins und zur Vermeidung weiterer unn\u00f6tiger Kosten erforderlich. Weiterhin hat der Vorstand nach der MV 2012 angek\u00fcndigt, ausgehend von dem Beschlusstext eine eigene, \u00fcberarbeitete Version der Satzung zu erarbeiten und zur MV 2013 vorzulegen, die seine damals nicht n\u00e4her bezeichneten Bedenken ber\u00fccksichtigt. Dies hat der Vorstand nicht getan. Es ist deshalb davon auszugehen, dass sich diese anf\u00e4nglichen Bedenken als nicht valide erwiesen haben und der in der Anlage beigef\u00fcgte Text unver\u00e4ndert dem Willen der Mitglieder und dem aktuellen Erkenntnistand in Bezug auf die Inhalte der neuen Satzung entspricht.<br \/>\nDie Anweisung zur unverz\u00fcglichen Anmeldung zum Vereinsregister ist erforderlich, da der Vorstand die Anmeldung der Beschl\u00fcsse der MV 2012 erst nach mehr als zwei Monaten vorgenommen hat und hierdurch in Bezug auf die Satzungsfrage unn\u00f6tige Verz\u00f6gerungen und Kosten eingetreten sind und auch weiter eintreten k\u00f6nnen. Die Anweisung zum unverz\u00fcglichen Anerkenntnis ist erforderlich, um weitere unn\u00f6tige Kosten zu vermeiden.<\/p>\n<hr\/>\n<p><strong>Antrag 1b: Rechtssicherheit in der Satzungsfrage<\/strong><br \/>\nDer Vorstand wird angewiesen, das Urteil des Amtsgerichts Soltau in der Satzungsarigelegenheit anzuerkennen,<br \/>\nund keine Rechtsmittel dagegen einzulegen, um weitere Kosten und einen weiteren Zeitverlust durch<br \/>\nRechtsunsicherheit zu vermeiden.<br \/>\nBegr\u00fcndung: Wenn das Urteil \u00fcber die Abstimmung 2012 f\u00fcr die Version Orgelmann ausf\u00e4llt, hat der Vorstand sein Ziel erreicht. Wenn es hingegen f\u00fcr die Kl\u00e4ger ausf\u00e4llt, w\u00e4re dies ein deutliches Zeichen, dass das BGB greift und nach Soltau dann auch das OLG in Celle nicht anders entscheiden wird.<\/p>\n<hr\/>\n<p><strong>Antrag 1c: Satzungs\u00e4nderung zur Stimmrechts\u00fcbertragung<\/strong><br \/>\nF\u00fcr den Fall, dass der Antrag 1a abgelehnt werden sollte wird beantragt, die Satzung in der Fassung vom 19.11.2011 (alte Satzung) wie folgt zu \u00e4ndern: \u00a7 2 Nr. 3 ist durch folgenden Satz zu erg\u00e4nzen: &#8222;Eine Ausnahme hiervon ist in \u00a7 5 Nr. 4 geregelt. &#8220; \u00a7 2 Nr. 3 lautet nunmehr wie folgt:<br \/>\nDie Mitgliedschaft ist weder \u00fcbertragbar noch vererblich. Die Aus\u00fcbung der Mitgliedschaftsrechte kann einem anderen nicht \u00fcberlassen werden. Eine Ausnahme hiervon ist in \u00a7 5 NrA geregelt. \u00a7 5 Nr. 4 ist neu zu fassen und lautet nunmehr wie folgt: Jedes Mitglied hat nur eine Stimme. Mitglieder k\u00f6nnen ihr Stimmrecht f\u00fcr die Mitgliederversammlung auf ein auf dieser Versammlung anwesendes Mitglied \u00fcbertragen. Kein Mitglied kann mehr als 10 Stimmrechte auf sich vereinigen. Die Stimm\u00fcbertragung ist vor Beginn der Mitgliederversammlung dem Versammlungsleiter durch Vorlage einer Vollmacht in Textform nachzuweisen. Beschl\u00fcsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen gefasst. Bei Stimmgleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.<br \/>\n\u00a7 7 Nr. 1 1. Halbsatz ist wie folgt neu zu fassen: &#8222;Satzungs\u00e4nderungen k\u00f6nnen nur mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen&#8220; \u00a7 7 Nr. 1 lautet nunmehr wie folgt: Satzungs\u00e4nderungen k\u00f6nnen nur mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen, wenn gleichzeitig mit der Einladung zur Mitgliederversammlung die vorgeschlagene \u00c4nderung schriftlich bekannt<br \/>\ngegeben ist, beschlossen werden.<br \/>\nBegr\u00fcndung: Die Stimmrechts\u00fcbertragung erm\u00f6glicht die Teilhabe von Mitgliedern am Willensbildungsprozess des Vereins, auch wenn diese nicht zur MV anreisen k\u00f6nnen. Der Bezug auf die abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen statt auf die Zahl der erschienenen Mitglieder vereinfacht das Wahlverfahren.<\/p>\n<hr\/>\n<p><strong>Antrag 2a: Online Wahl ab MV 2014<\/strong><br \/>\nGem\u00e4\u00df \u00a7 5 Nr. 5 der nach Antrag 1 und durch die MV 2012 neu beschlossenen Satzung erfolgt die Abstimmung zu Antr\u00e4gen der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung und aller nachfolgenden Mitgliederversammlungen auch online, bis eine zuk\u00fcnftige Mitgliederversammlung etwas anderes beschlie\u00dft. F\u00fcr die Durchf\u00fchrung gilt die Online\u00ad Wahlordnung aus dem Anhang zur Satzung in der jeweils g\u00fcltigen Fassung.<br \/>\nSollte die neu beschlossene Satzung zur n\u00e4chsten Mitgliederversammlung noch nicht wirksam geworden sein, erfolgt eine online Abstimmung dennoch auf der Grundlage der Online Wahlordnung in der jeweils g\u00fcltigen Fassung.<\/p>\n<hr\/>\n<p><strong>Antrag 2b: Neufassung der Online Wahlordnung<\/strong><br \/>\nDie Online Wahlordnung gem\u00e4\u00df \u00a7 5 Nr. 5 der nach Antrag 1 und durch die MV 2012 neu beschlossenen Satzung wird wie folgt neu gefasst:<\/p>\n<p>1. Die Online Abstimmung findet nach den Grunds\u00e4tzen der geschlossenen Benutzergruppe statt, wobei die Identifizierung der teilnehmenden Mitglieder zweifelsfrei erfolgen muss.<\/p>\n<p>2. Mitglieder, die f\u00fcr eine Online-Abstimmung optieren, m\u00fcssen dies bis ein Woche vor Versammlungsbeginn beim Vorstand anmelden, damit ihnen Onlinezugangsdaten f\u00fcr die Mitgliederversammlung bereitgestellt werden k\u00f6nnen. Sollte es bei der erstmaligen Durchf\u00fchrung einer Online-Abstimmung mangels Erfahrungen damit Kapazit\u00e4tsengp\u00e4sse geben, so kann der Vorstand die Anzahl der online teilnehmenden Mitglieder begrenzen. Die Anzahl sollte nicht unter 50 liegen.<\/p>\n<p>3. Die Online Abstimmung findet parallel zur Mitgliederversammlung statt. Die online teilnehmenden Mitglieder sind dabei mittels eines ad\u00e4quaten Systems online an die vor Ort stattfindende Mitgliederversammlung angebunden. Sie haben dadurch in der Mitgliederversammlung neben dem Stimmrecht auch ein Rederecht.<\/p>\n<p>4. Die Teilnahme an der Online Abstimmung erfolgt ausschlie\u00dflich unter Klarnamen der teilnehmenden Mitglieder. Durch die individuelle Zugangsberechtigung sowie die technische Beschr\u00e4nkung auf einmalige Stimmabgabe je Abstimmung sind in der Online Abstimmung abgegebene Stimmen authentifiziert. Bei geheimer Abstimmung ist das Verfahren zus\u00e4tzlich so zu gestalten, dass eine pers\u00f6nliche Zuordnung der authentifizierten Stimme nicht mehr m\u00f6glich ist. Die Teilnehmerliste der Online Abstimmung ist w\u00e4hrend der Mitgliederversammlung zug\u00e4nglich zu halten. Durch geeignete Abstimmungsverfahren in der Mitgliederversammlung ist sicher zu stellen, dass f\u00fcr Teilnehmer der Online Abstimmung eine erneute Stimmabgabe in der Mitgliederversammlung ausgeschlossen ist. Sollte bei der erstmaligen Durchf\u00fchrung einer Online-Abstimmung systembedingt keine geheime Abstimmung m\u00f6glich sein, so k\u00f6nnen die online angebundenen Mitglieder bei geheimen Abstimmungen nicht mitstimmen.<\/p>\n<p>5. Nach der Abstimmung in der Mitgliederversammlung gibt der Versammlungsleiter das Ergebnis der Online Abstimmung und das kombinierte Gesamtergebnis jeder Abstimmung bekannt.<\/p>\n<p>6. Die Online Abstimmung wird protokolliert. Das Protokoll ist vom Versammlungsleiter zu unterzeichnen und wird dem Protokoll der Mitgliederversammlung beigef\u00fcgt.<\/p>\n<p><strong>Begr\u00fcndung<\/strong>: Die Neufassung erfolgt aufgrund weiter entwickelter Erkenntnisse und Abstimmungen mit Fachleuten seit der MV2012 \u00fcber die sinnvolle Durchf\u00fchrung einer Online Wahl. Da es mit Online-Abstimmungen bei TO noch keine Erfahrungen gibt, sind die Regelungen so gefasst, dass bei sich abzeichnenden technischen oder organisatorischen Problemen einmalig Einschr\u00e4nkungen zul\u00e4ssig sind, statt aufgrund der Probleme ganz auf eine Online-Abstimmung zu verzichten.<\/p>\n<hr\/>\n<p><strong>Anlage zu Antrag 1a<\/strong><br \/>\n<strong>SATZUNGSENTWURF (entspricht der Beschlussfassungsvorlage 2012)<\/strong><\/p>\n<p><strong> \u00a7 1 NAME, ZWECK UND SITZ DES VEREINS<\/strong><\/p>\n<p>1. Der Verein f\u00fchrt den Namen &#8222;Trans-Ocean&#8220; Verein zur F\u00f6rderung des Hochseesegelns e.V.<br \/>\n2. Der Verein f\u00f6rdert den Segelsport und insbesondere das sportliche Hochseesegeln.<br \/>\na. Der Verein hat ordentliche Mitglieder, f\u00f6rdernde Mitglieder und Ehrenmitglieder. Ordentliches Mitglied kann jede vollj\u00e4hrige Person werden. F\u00f6rdernde Mitglieder k\u00f6nnen nat\u00fcrliche und juristische Personen werden. Die Aufnahme erfolgt durch die Annahme eines schriftlichen Antrages auf Mitgliedschaft. Einzelheiten zum Aufnahmeverfahren regelt die Gesch\u00e4ftsordnung des Vereins.<br \/>\nDie Mitgliedschaft endet durch: Tod, Austritt, Streichung, Ausschluss oder bei juristischen Personen durch Aufl\u00f6sung.<\/p>\n<p>b. Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts &#8222;Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Seine Mittel d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsgem\u00e4\u00dfe Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Vereinsmitteln. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p>3.. Der Verein hat seinen Sitz in Cuxhaven und ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes einzutragen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2 MITGLIEDERSCHAFT<\/strong><br \/>\n1. Der Verein hat ordentliche Mitglieder, f\u00f6rdernde Mitglieder und Ehrenmitglieder. Ordentliches Mitglied kann jede vollj\u00e4hrige Person werden. F\u00f6rdernde Mitglieder k\u00f6nnen nat\u00fcrliche und juristische Personen werden.<\/p>\n<p>2. Die Aufnahme erfolgt durch die Annahme eines schriftlichen Antrages auf Mitgliedschaft. Einzelheiten zum Aufnahmeverfahren regelt die Gesch\u00e4ftsordnung des Vereins.<\/p>\n<p>3. Die Mitgliedschaft endet durch: Tod, Austritt, Streichung, Ausschluss oder bei juristischen Personen durch Aufl\u00f6sung.<\/p>\n<p>a. Der Austritt erfolgt durch die schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand mit einer einmonatigen Frist zum Ende des Gesch\u00e4ftsjahres.<\/p>\n<p>b. Die Streichung erfolgt, wenn sich das Mitglied mit mehr als einem Jahresbeitrag in R\u00fcckstand befindet und einer anschlie\u00dfenden schriftlichen Zahlungsaufforderung nicht binnen einer Frist von vier Wochen Folge geleistet wurde.<\/p>\n<p>4. Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es sich in grober Weise vereinssch\u00e4digend verhalten hat. Der Ausschluss erfolgt durch einstimmigen Beschluss des Vorstandes, nachdem dem auszuschlie\u00dfenden Mitglied Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wurde. Gegen den Vorstandsbeschluss kann das Mitglied die Entscheidung durch die Mitgliederversammlung in seinem Fall beantragen.<\/p>\n<p>5. Die Mitgliederversammlung entscheidet in geheimer Wahl dar\u00fcber, ob jemand aufgrund besonderer Verdienste um den Verein oder das Hochseesegeln zum Ehrenmitglied ernannt wird. Ehrenmitglieder haben die Rechte eines ordentlichen Mitgliedes, sind aber von der Beitragszahlung befreit.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 3 RECHTE UND PFLICHTEN DER MITGLIEDER<\/strong><\/p>\n<p>1. Die Mitglieder des Vereins bestimmen \u00fcber die Angelegenheiten des Vereins in einer mindestens einmal im Jahr stattfindenden Versammlung (Mitgliederversammlung).<\/p>\n<p>2. Nur ordentliche Mitglieder sind auf der Mitgliederversammlung antragsberechtigt und haben ein passives und aktives Wahlrecht (Stimmrecht).<\/p>\n<p>3. Ordentliche Mitglieder k\u00f6nnen ihr Stimmrecht f\u00fcr die Mitgliederversammlung auf ein auf dieser Versammlung anwesendes ordentliches Mitglied \u00fcbertragen. Kein Mitglied kann mehr als 5 Stimmrechte auf sich vereinigen. Die Stimmubertragung ist vor Beginn der Mitgliederversammlung dem Versammlungsleiter durch Vorlage einer Vollmacht in Textform nachzuweisen.<\/p>\n<p>4. Mitglieder haben die von der Mitgliederversammlung bestimmten Mitgliedsbeitr\u00e4ge zu leisten.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 4 VORSTAND<\/strong><br \/>\n1. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftf\u00fchrer, dem Medienbeauftragten und dem Beauftragten f\u00fcr St\u00fctzpunkte und Seminare. Er kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung erweitert werden.<\/p>\n<p>2. Der Vorstand gibt sich eine Gesch\u00e4ftsordnung, die den Mitgliedern bekannt zu machen ist.<\/p>\n<p>3. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter vertreten den Verein gerichtlich und au\u00dfergerichtlich gemeinsam oder jeweils zusammen mit einem anderen Vorstandsmitglied.<\/p>\n<p>4. Dem Vorstand obliegt die Leitung und Verwaltung des Vereins, der Betrieb der Gesch\u00e4ftsstelle, die Ausf\u00fchrung der Beschlusse der Mitgliederversammlung und die Verwaltung des Vereinsverm\u00f6gens.<\/p>\n<p>5. Der Vorsitzende ruft bei Bedarf, oder wenn zwei Vorstandsmitglieder es begehren, eine Vorstandssitzung unter Angabe der Tagesordnung ein.<\/p>\n<p>6. Vorstandssitzungen k\u00f6nnen auch als Telefon- oder Videokonferenz erfolgen, wenn eine eindeutige Identifizierung der Teilnehmer sicher gestellt ist.<\/p>\n<p>7. Der Vorstand entscheidet mit Stimmmehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder. Bei Stimmgleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.<\/p>\n<p>8. \u00dcber die Vorstandssitzung ist ein Protokoll zu fertigen, das vom Vorsitzenden und vom Schriftf\u00fchrer zu unterschreiben und in der Gesch\u00e4ftsstelle zu archivieren ist.<\/p>\n<p>9. Vorst\u00e4nde werden in der Regel auf drei Jahre gew\u00e4hlt, wobei die Bestellung jederzeit durch den Beschluss einer Mitgliederversammlung widerruflich ist. Jedes Jahr werden mindestens zwei Vorstands\u00e4mter neu gew\u00e4hlt. Die Reihenfolge der Wahl ergibt sich aus Nr. 1, wobei nach Inkrafttreten dieser Regelung zun\u00e4chst alle \u00c4mter neu gew\u00e4hlt werden.<\/p>\n<p>10. Vorstands\u00e4mter werden geheim gew\u00e4hlt, wenn die Mitgliederversammlung nicht mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen und g\u00fcltigen Stimmen etwas anderes bestimmt.<\/p>\n<p>11. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem Vorstand aus, ist der Vorstand berechtigt, an seiner Stelle ein anderes Vorstandmitglied kommissarisch zu benennen, bis eine Neuwahl durch die Mitgliederversammlung erfolgt ist.<\/p>\n<p>12. Eine Person kann auch in zwei Vorstands\u00e4mter gew\u00e4hlt werden. In diesem Fall hat sie im Vorstand nur eine Stimme. Eine Personalunion von Vorsitzendem und stellvertretendem Vorsitzenden ist nicht m\u00f6glich.<\/p>\n<p>13. Unter dem Vorsitz eines Vorstandsmitgliedes entscheidet ein von der Mitgliederversammlung alle drei Jahre gew\u00e4hltes Gremium von f\u00fcnf Vereinsmitgliedern \u00fcber die Vergabe von Preisen. Nr. 5 bis Nr. 8 gelten entsprechend.<\/p>\n<p>14. Der Vorstand kann nach eigenem Ermessen Beir\u00e4te berufen und ihnen bestimmte Aufgaben \u00fcbertragen. Be- und Abberufungen von Beir\u00e4ten und ggf. damit verbundene Kosten sind den Mitgliedern bekannt zu machen.<\/p>\n<p>15. Den Mitgliedern des Vorstandes, eines Gremiums, Beir\u00e4ten und Kassenpr\u00fcfern k\u00f6nnen ihre Auslagen erstattet werden. Bei der Erstattung von Reisekosten gelten im Zweifel die Ma\u00dfst\u00e4be des Bundesreisekostengesetzes.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5 MITGLIEDERVERSAMMLUNG<\/strong><\/p>\n<p>1. Zur Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen unter Vorlage der Tagesordnung, die auch alle zur Abstimmung anstehenden Punkte enthalten muss, eingeladen. Die Einberufung kann per Post, im Mitteilungsblatt des Vereins, per Email oder \u00fcber eine Bekanntmachung auf der Website des Vereins erfolgen. Letzteres nur, wenn eine Frist von vier Wochen gewahrt ist. Zur Wahrung der Zweiwochenfrist gen\u00fcgt die rechtzeitige Versendung der Einladung an die letzte dem Verein bekannte Email- oder Postadresse des Mitgliedes.<\/p>\n<p>2. Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung muss auf Antrag zweier Vorstandsmitglieder oder auf Antrag von mindestens 5% der stimmberechtigten Mitglieder einberufen werden. F\u00fcr die Einladung gilt Nr. 1 entsprechend. Die Versammlung findet am nach Nr. 4 bestimmten Ort statt. Ist ein solcher nicht benannt, ist der Vereinssitz ma\u00dfgeblich.<\/p>\n<p>3. Antr\u00e4ge von Mitgliedern f\u00fcr die Mitgliederversammlung m\u00fcssen dem Vorstand sp\u00e4testens sechs Wochen vor dem Tag der Versammlung zugegangen sein.<\/p>\n<p>4. Die Mitgliederversammlung entscheidet \u00fcber den Ort und den Tag der Mitgliederversammlung des jeweils folgenden Jahres.<\/p>\n<p>5. Auf Beschluss der Mitgliederversammlung kann eine Abstimmung zu Antr\u00e4gen der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung auch online erfolgen. Eine Stimmrechtsubertragung ist in diesem Fall nicht m\u00f6glich. Die Einzelheiten regelt eine Online-Wahlordnung, die dieser Satzung als Anhang beigef\u00fcgt, aber nicht deren Bestandteil ist. Sie kann nach den allgemeinen Regeln von der Mitgliederversammlung ge\u00e4ndert werden.<\/p>\n<p>6. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden oder seinem Vertreter geleitet.<\/p>\n<p>7. Die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft \u00fcber alle Vereinsangelegenheiten Auch soweit die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung und Verwaltung dem Vorstand \u00fcberlassen ist, kann die Mitgliederversammlung dem Vorstand Vorgaben machen.<\/p>\n<p>8. Unabh\u00e4ngig von der Zahl der erschienenen Mitglieder ist die Mitgliederversammlung beschlussf\u00e4hig, solange sie ordnungsgem\u00e4\u00df einberufen worden ist.<\/p>\n<p>9. Bei der Beschlussfassung entscheidet die relative Mehrheit der abgegebenen und g\u00fcltigen Stimmen.<\/p>\n<p>10. Satzungs\u00e4nderungen k\u00f6nnen nur mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen und g\u00fcltigen Stimmen beschlossen werden.<\/p>\n<p>11. \u00dcber die Versammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das von zwei Vorstandsmitgliedern zu unterschreiben und den Mitgliedern bekannt zu machen ist.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 6 BEITR\u00c4GE \/ GESCH\u00c4FTSJAHR \/ KASSENBERICHT \/ PR\u00dcFUNG \/ BUDGET<\/strong><\/p>\n<p>1. Die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft \u00fcber die H\u00f6he des Jahresbeitrages. F\u00f6rdernde Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag mindestens in H\u00f6he des Beitrages der ordentlichen Mitglieder. StLitzpunktieiter sind von der Beitragspflicht befreit.<\/p>\n<p>2. Beitr\u00e4ge sind von inl\u00e4ndischen Mitgliedern im Wege des Bankeinzugsverfahrens zu leisten.<\/p>\n<p>3. Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p>4. Der Mitgliedsbeitrag ist zu Beginn des Gesch\u00e4ftsjahres bzw. nach Zugang der Mitgliedsbest\u00e4tigung f\u00e4llig. Wer im letzten Quartal eines Gesch\u00e4ftsjahres Mitglied im Verein wird, ist f\u00fcr diesen Zeitraum von der Beitragspflicht befreit.<\/p>\n<p>5. Der Vorstand legt zusammen mit der Einladung zur Mitgliederversammlung einmal im Jahr schriftlich einen Kassenbericht sowie einen Budget f\u00fcr das Folgejahr vor. Das Budget ist von der Mitgliederversammlung zu genehmigen.<\/p>\n<p>6. Der Kassenbericht weist auch aus, in welchem Umfang sich Vorstandsmitglieder und Beir\u00e4te Kosten haben erstatten lassen. Ferner, ob und in welchem Umfang sie gesch\u00e4ftliche Verbindungen zum Verein hatten und welche Mitglieder in welchem Umfang gef\u00f6rdert wurden.<\/p>\n<p>7. Der Verein hat zwei Kassenpr\u00fcfer, die jedes Jahr auf der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlt werden und die nicht dem Vorstand angeh\u00f6ren d\u00fcrfen. Sie haben ein Einsichtsrecht in alle Unterlagen und pr\u00fcfen, ob bei der Mittelverwendung dem Gebot der Sparsamkeit Rechnung getragen und das Geld f\u00fcr satzungsgem\u00e4\u00dfe Zwecke verwendet wurde.<br \/>\nDie Kassenpr\u00fcfer erstatten der Mitgliederversammlung Bericht.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 7 DATENSCHUTZ<\/strong><\/p>\n<p>1. Der Verein ist berechtigt, personenbezogene Daten seiner Mitglieder im Rahmen seiner satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke oder zur Wahrnehmung seiner berechtigten Interessen zu erheben, zu sammeln, zu verwenden und weiter zu geben, soweit nicht schutzwLirdige Interessen des Mitgliedes erkennbar entgegenstehen.<\/p>\n<p>2. Jedes Mitglied hat das Recht, einzelnen Verwendungen, soweit sie nicht zwingend mit der Mitgliedschaft verbunden sind, mit Wirkung f\u00fcr die Zukunft zu widersprechen. In diesem Fall sind die entsprechenden Daten zu l\u00f6schen und die entsprechenden Verwendungen zuk\u00fcnftig zu unterlassen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 8 AUFL\u00d6SUNG DES VEREINS<\/strong><\/p>\n<p>1. Der Verein wird aufgel\u00f6st, wenn es die Mitgliederversammlung, die zu diesem Zweck einberufen sein muss, mit Dreiviertelmehrheit der abgegebenen und g\u00fcltigen Stimmen beschlie\u00dft.<\/p>\n<p>2. Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbr\u00fcchiger, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden hat. Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschlie\u00dft, sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren. Die vorstehenden Vorschriften gelten auch f\u00fcr den Fall, dass der Verein aus einem anderen Grund aufgel\u00f6st wird oder seine Rechtsf\u00e4higkeit verliert.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 9 INKRAFTTRETEN<\/strong><\/p>\n<p>Diese Satzung wurde am 24.11.2012 von der Mitgliederversammlung beschlossen und tritt mit ihrer Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.<\/p>\n<hr\/>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>ANTRAGSTELLER 12 MITGLIEDER Roderich Brottka, Michael Drexler, Knut Erbar, Klaus Fohrmann, Rainer H\u00fchnerfauth, Martin Knauff, Dieter Kowalewski, Hans-Werner Otto, Wolfgang Reymann, Gerhard Schmidt, Petra Thiel, Haio Thiel 25.09.2013: Antrag 1a: Best\u00e4tigung der Satzung Die Satzung des Vereins wird aufgehoben und &hellip; <a href=\"https:\/\/windpilot.com\/blog\/trans-ocean-news\/deutsch-to-mv-2013\/deutsch-12-mitglieder-zur-satzung\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":8962,"menu_order":-4,"comment_status":"open","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-8993","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/windpilot.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/8993","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/windpilot.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/windpilot.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/windpilot.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/windpilot.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=8993"}],"version-history":[{"count":6,"href":"https:\/\/windpilot.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/8993\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":16716,"href":"https:\/\/windpilot.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/8993\/revisions\/16716"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/windpilot.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/8962"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/windpilot.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=8993"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}