{"id":9047,"date":"2013-11-18T20:23:30","date_gmt":"2013-11-19T03:23:30","guid":{"rendered":"https:\/\/windpilot.com\/blog\/?page_id=9047"},"modified":"2017-12-31T03:47:48","modified_gmt":"2017-12-31T10:47:48","slug":"deutsch-wolfgang-reymann-stellungnahme-zum-satzungsentwurf","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/windpilot.com\/blog\/trans-ocean-news\/deutsch-to-mv-2013\/deutsch-wolfgang-reymann-stellungnahme-zum-satzungsentwurf\/","title":{"rendered":"Wolfgang Reymann"},"content":{"rendered":"<p><strong>Mitgliederversammlung 2012<\/strong><br \/>\nAuf der Mitgliederversammlung 2012 wurde aus mehreren Vorschl\u00e4gen in einer langen Diskussion eine neue Satzung formuliert und dar\u00fcber abgestimmt. Das Abstimmungsergebnis war: 56 Ja\u2010 Stimmen (84%), 11 Nein\u2010Stimmen und 8 Enthaltungen.<\/p>\n<p>Nach dem Gesetz (BGB) ist die Satzung angenommen. Nach der Z\u00e4hlweise des Vorstands ist sie nicht angenommen. Deshalb ist zwischen einigen Mitgliedern und dem Vorstand ein Prozess vor dem Amtsgericht L\u00fcneburg anh\u00e4ngig.<\/p>\n<p>Nach der MV 2012 wurde vom Vorstand behauptet, dass<br \/>\n&#8211; die neue Satzung vorher nicht ausreichend im Mitgliederkreis diskutiert wurde. Der Entwurf war von einer Arbeitsgruppe 3 Monate lang ausgearbeitet worden und wurde dann mehr als 2 Monate lang im Forum diskutiert, und alle \u00c4nderungsvorschl\u00e4ge wurden ber\u00fccksich\u2010 tigt. Dieser Entwurf wurde dann vom Vorstand als sein Entwurf der MV2012 vorgelegt.<br \/>\n&#8211; die neue Satzung nicht durchdacht sei und ein neuer eigener Entwurf angek\u00fcndigt zur Diskussion mit den Mitgliedern im Internet. Der angek\u00fcndigte Entwurf wurde nie vorgelegt.<br \/>\nUm dieses Satzungsproblem zu beenden, stellen wir wortgleich die schon 2012 mit Mehrheit von 84% beschlossene neue Satzung noch einmal zur Abstimmung. Durch eine Best\u00e4tigung der 2012 in\u2010 tensiv diskutierten und beschlossenen neuen Satzung kann das Thema erledigt und der Gerichtspro\u2010 zess beendet werden.<\/p>\n<p><strong>Vorstandsentwurf f\u00fcr die Mitgliederversammlung 2013<\/strong><\/p>\n<p><strong>Erst 13 Tage vor der MV 2013<\/strong> hat der Vorstand nun pl\u00f6tzlich seinen vor 10 Monaten angek\u00fcndigten Entwurf an die Mitglieder verschickt.<\/p>\n<p>Dies ist der Entwurf einer v\u00f6llig neuen Satzung und eine Diskussion und ordentliche Pr\u00fcfung ist vor der MV 2013 zeitlich nicht mehr m\u00f6glich. Dieser neue Entwurf wurde auch nur per Post verschickt und nicht im Internet ver\u00f6ffentlicht. Eine Diskussion, vor allem auch mit den Mitgliedern auf gro\u00dfer Fahrt und im Ausland, war also offensichtlich auch gar nicht gew\u00fcnscht.<\/p>\n<p>Dieser neue Satzungsentwurf ist vor allem dadurch gepr\u00e4gt, dass im Vergleich zur 2012 beschlosse\u2010 nen Satzung die Mitgliederrechte deutlich beschnitten werden. Beispielsweise sollen Stimmrechts\u2010 \u00fcbertragung und Onlinewahl stark eingeschr\u00e4nkt werden. Auch sind wesentliche rechtliche Fehler enthalten \u2010 offensichtlich hat kein Fachmann daran mitgearbeitet. Einzelheiten sind in <strong>fett  Kommentierungen <\/strong>gekennzeichnet.<\/p>\n<p>In der Einladung wurde die Diskussion dieses neuen Entwurfs in der MV 2013 angek\u00fcndigt. Sollte da\u2010 mit gemeint sein, dass auch noch \u00c4nderungen m\u00f6glich sind und \u00fcber diese \u00c4nderungen rechtswirk\u2010 sam abgestimmt werden kann, so ist dies aber nach der eigenen Ansicht des Vorstands gar nicht m\u00f6glich.<\/p>\n<p>Im Prozess \u00fcber die 2012 beschlossene Satzung behauptet der Vorstand n\u00e4mlich (Schriftsatz vom 30.08.2013), dass eine neue Satzung nur so wirksam beschlossen werden kann, wie sie in der Einla\u2010 dung abgedruckt wurde. \u00c4nderungen an dem neuen Vorstandsentwurf w\u00e4ren also in der Mitglieder\u2010 versammlung nicht m\u00f6glich.<\/p>\n<p>Satzung &#8222;Trans\u2010Ocean&#8220; \u2010 Verein zur F\u00f6rderung des Hochseesegelns e. V. [Kommentierte] Vorlage [des Vorstands] zur Abstimmung auf der Jahreshauptversammlung 2013<\/p>\n<p><strong>\u00a7 1 Zweck, Name und Sitz des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>1. Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne der gemeinn\u00fctzigen Bestimmungen.<br \/>\n<strong>Gemeinn\u00fctzige Bestimmungen reicht nicht, gemeint sind wohl ohnehin Bestimmungen zur Gemeinn\u00fctzigkeit. Ist auch doppelt, d.h. in \u00a7 2 Nr.1. noch einmal geregelt<\/strong><\/p>\n<p>2. Der Verein f\u00f6rdert den Segelsport und insbesondere das sportliche Hochseesegeln.<\/p>\n<p>3. Der Verein tr\u00e4gt den Namen &#8222;Trans\u2010Ocean&#8220; Verein zur F\u00f6rderung des Hochseesegelns e.V.<\/p>\n<p>4.  Er hat seinen Sitz in Soltau. <strong>Warum wieder Soltau \u2010 2012 wurde Cuxhaven beschlossen<\/strong><\/p>\n<p>5. Der Verein ist in das Vereinsregister einzutragen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2. Gemeinn\u00fctzigkeit, Uneigenn\u00fctzigkeit und Ehrenamt<\/strong><\/p>\n<p>1. Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts &#8222;Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung <strong>[doppelt geregelt, siehe oben, \u00a7 1 Nr.1]<\/strong>.<\/p>\n<p>2. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsgem\u00e4\u00dfe Zwecke ausgegeben werden.<\/p>\n<p>3. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Die Mitglieder erhalten auch keine Gewinnanteile. Etwaige Gewinne d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsgem\u00e4\u00dfe Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden, oder bei Aufl\u00f6sung, oder Aufhebung des Vereins weder eingezahlte Kapitalanteile noch den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zur\u00fcck. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctung beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p>4. Alle Inhaber von Vereins\u00e4mtern sind grunds\u00e4tzlich ehrenamtlich t\u00e4tig.<\/p>\n<p>5. Mitglieder, die f\u00fcr den Verein als Referenten, Ausbilder oder in vergleichbarer Weise t\u00e4tig sind, k\u00f6nnen eine im Verh\u00e4ltnis zu ihren Aufgaben angemessene Entsch\u00e4digung erhalten, die vom Vorstand festgelegt wird.<\/p>\n<p>6. Die Mitglieder und Mitarbeiter des Vereins haben einen Aufwendungsersatzanspruch f\u00fcr solche Aufwendungen, die ihnen durch die T\u00e4tigkeit f\u00fcr den Verein entstanden sind. Hierzu geh\u00f6ren insbesondere Reisekosten. Bei der Erstattung von Reisekosten gelten im Zweifel die Ma\u00dfst\u00e4be der Bundesreisekosten\u2010VO <strong>[Diese Verordnung gibt es nicht. Gemeint ist wohl das Bundesreisekostengesetz].<\/strong> Der Vorstand kann Grenzen f\u00fcr die H\u00f6he des Aufwendungsersatzes beschlie\u00dfen. Ein Erstattungsanspruch besteht nicht, wenn ein Mitglied ohne ausdr\u00fcckliche Beauftragung des Vorstandes aktiv geworden ist. <strong>[Eine nicht regelungsbed\u00fcrftige Selbstverst\u00e4ndlichkeit]<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a7 3 Organe des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>1. Die Organe des Vereins sind<br \/>\n\u2010  die Mitgliederversammlung<br \/>\n\u2010  der Vorstand<br \/>\n<strong>[Welche Rechtsstellung sollen die in \u00a7 10 genannten Gremien Kuratorium, Ehrenrat, Beirat, Ausschuss haben? Immerhin soll der dort genannte \u201eEhrenrat\u201c \u00fcber Vereinsausschl\u00fcsse entscheiden. Vergleiche Burhoff Vereinsrecht, 8. Aufl. Rn. 331]<\/strong><\/p>\n<p>2. Offizielles Mitteilungsorgan des Vereins ist das Vereinsmagazin.<br \/>\n[Warum nicht auch die Website? Offenbar hat man nicht verstanden, dass das Internet f\u00fcr einen Verein wie TO das ideale Kommunikationsmedium darstellt.]<\/p>\n<p><strong>\u00a7 4  Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p>a. Arten der Mitgliedschaft<\/p>\n<p>1. Der Verein hat ordentliche Mitglieder, jugendliche Mitglieder, f\u00f6rdernde Mitglieder und Ehrenmitglieder.<\/p>\n<p>2. Ordentliches Mitglied kann jede vollj\u00e4hrige, nat\u00fcrliche Person werden. Ordentliches Mitglied kann auch jede juristische Personen <strong>[warum Plural?]<\/strong> nach dem Recht eines Mitgliedsstaates der Europ\u00e4ischen Union oder des Europ\u00e4ischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie der Schweiz werden.<strong> [Warum nicht jede juristische Person, sondern diese Einschr\u00e4nkung? Also d\u00fcrften ein t\u00fcrkischer Schiffsausr\u00fcster, ein kroatisches Charterunternehmen oder eine amerikanische Yachtversicherung nicht Mitglied bei TO werden? Ist TO nicht offen f\u00fcr Mitglieder aus aller Welt? Bisher hie\u00df es immer w\u00f6rtlich im Heft und im Internet: &#8222;Wir sind offen f\u00fcr alle Nationen&#8220;. Warum will der Vorstand das \u00e4ndern?]<\/strong><\/p>\n<p>3. Die Mitgliederversammlung kann beschlie\u00dfen, dass Ehe\u2010 und eingetragenen Lebenspartnern eine Familienmitgliedschaft erm\u00f6glicht wird. Ein Familienmitglied besitzt die gleichen Rechte und Pflichten wie jedes ordentliche Mitglied, kann aber auf Beschluss der Mitgliederversammlung in den Genuss eines g\u00fcnstigeren Beitrags kommen.<\/p>\n<p>4. Jugendliches Mitglied kann jede nat\u00fcrliche Person werden, die mindestens das 14. Lebensjahr abgeschlossen hat und nicht vollj\u00e4hrig ist, und f\u00fcr deren Mitgliedschaft eine ausreichende schriftliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten vorliegt.<\/p>\n<p>5. F\u00f6rderndes Mitglied kann jede vollj\u00e4hrige, nat\u00fcrliche und jede juristische Personen [warum Plural?] nach dem Recht eines Mitgliedsstaates der Europ\u00e4ischen Union oder des Europ\u00e4ischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie der Schweiz werden.<strong> [Warum so kompliziert? Nach dieser Regel k\u00f6nnte z.B. ein US\u2010amerikanischer, t\u00fcrkischer oder russischer Verein nicht Mitglied bei TO werden. W\u00fcrde der Vorstand einen Mitgliedsantrag der SSCA aus USA wirklich ablehnen? Kroaten und Montenegriner sind auch nicht willkommen? Was ist der Grund f\u00fcr diese Einschr\u00e4nkungen? Ist TO ab jetzt nicht mehr offen f\u00fcr Mitglieder aus aller Welt?]<\/strong><\/p>\n<p><strong>b. Erwerb und Ende der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p>7. Die Aufnahme erfolgt durch Annahme eines schriftlichen Antrags durch den Vorstand. Einzelheiten zum Aufnahmeverfahren regelt die Gesch\u00e4ftsordnung. <strong>[Inhaltliche Voraussetzungen f\u00fcr die Aufnahme kann nur die Mitgliederversammlung festlegen. Nur die organisatorische Abwicklung des Verfahrens kann der Vorstand in der Gesch\u00e4ftsordnung bestimmen]<\/strong><\/p>\n<p>8. Die Mitgliedschaft beginnt, soweit die Gesch\u00e4ftsordnung kein fr\u00fcheres Datum bestimmt oder der Antragsteller kein sp\u00e4teres Datum w\u00fcnscht, mit dem Tag der Annahme des Antrags durch den Vorstand.<\/p>\n<p>9. Die Namen und Wohnorte der neu aufgenommenen Mitglieder werden in einer der n\u00e4chsten Ausgaben des Mitteilungsblattes des Vereins ver\u00f6ffentlicht.<strong> [warum nur im Heft und nicht im Internet?]<\/strong><\/p>\n<p>10. Die Mitgliedschaft endet durch: Austritt, Streichung, Ausschluss, Tod oder bei juristischen Personen durch Aufl\u00f6sung.<\/p>\n<p>\u2010 Der Austritt erfolgt durch die schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand und wird sofort wirksam. Ein Anspruch auf R\u00fcckerstattung des Jahresbeitrags oder eines Anteils des Jahresbeitrags besteht nicht. Offene Beitr\u00e4ge sind unabh\u00e4ngig von einer K\u00fcndigung zu bezahlen.<\/p>\n<p>\u2010 Die Streichung erfolgt, wenn sich ein Mitglied mit mehr als einem Jahresbeitrag in Verzug befindet und einer anschlie\u00dfenden schriftlichen Zahlungsaufforderung nicht binnen einer Frist von vier Wochen Folge geleistet wurde.<\/p>\n<p>\u2010 Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es sich in grober Weise vereinssch\u00e4digend oder gegen\u00fcber anderen Mitgliedern sch\u00e4digend verhalten hat. Der Ausschluss erfolgt durch Beschluss eines Ehrenrates, der vom Vorstand zu diesem Zweck angerufen wird. Vor der Beschlussfassung des Ehrenrates ist dem Mitglied unter Setzung einer angemessenen Frist Gelegenheit zu geben, sich pers\u00f6nlich oder schriftlich zu erkl\u00e4ren. Der Ehrenrat entscheidet in eigener Verantwortung und unabh\u00e4ngig vom Vorstand. Gegen einen Ausschluss kann das Mitglied binnen eines Monats Widerspruch einlegen. \u00dcber den Widerspruch entscheidet die n\u00e4chste Mitgliederversammlung. Bis zur Entscheidung der Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft. Ein Anspruch auf R\u00fcckerstattung des Jahresbeitrags oder eines Anteils des Jahresbeitrags besteht nicht. Offene Beitr\u00e4ge sind unabh\u00e4ngig von einem Ausschluss zu bezahlen. Die Mitgliederversammlung entscheidet auch, wenn ein Ausschlussantrag durch andere Mitglieder als Antrag zur Mitgliederversammlung eingereicht wurde. <strong>[Wenn der Vorstand jemanden ausschlie\u00dfen will, entscheidet der \u201eEhrenrat\u201c, wenn ein Mitglied jemanden ausschlie\u00dfen will, dann die MV. Warum diese Unterscheidung?]<\/strong><\/p>\n<p><strong>c.\tRechte der Mitglieder<\/strong><\/p>\n<p>11.\tDie Mitgliedschaft ist nicht \u00fcbertragbar. Die Aus\u00fcbung der Mitgliedsrechte kann einem anderen nicht \u00fcberlassen werden. Die Stimmrechts\u00fcbertragung nach \u00a7 7 c Punkt 16 bleibt davon unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>12.\tMitglieder des Vereins bestimmen \u00fcber die Angelegenheiten des Vereins in einer mindestens einmal im Jahr statt findenden Versammlung (Mitgliederversammlung).<\/p>\n<p>13.\tOrdentliche Mitglieder sind auf der Mitgliederversammlung antragsberechtigt und besitzen ein passives und aktives Wahlrecht (Stimmrecht). <strong>[f\u00f6rdernde Mitglieder und Ehrenmitglieder haben also kein Stimmrecht?]<\/strong><\/p>\n<p>14.\tDas passive Wahlrecht von Angestellten des Vereins, die gleichzeitig ordentliche Mitglieder sind, ruht w\u00e4hrend der Dauer ihrer Gehaltsbez\u00fcge.<strong> [Warum f\u00fcr die Dauer der Gehaltsbez\u00fcge?<\/strong><\/p>\n<p><strong>Wer l\u00e4nger als sechs Wochen krank ist, bekommt i.d.R. kein Gehalt mehr, sondern Krankengeld. Haben Angestellte dann wieder das aktive Wahlrecht? Warum nicht viel einfacher: \u201eVereinsmitglieder, die in einem Anstellungsverh\u00e4ltnis mit dem Verein stehen, haben kein passives Wahlrecht.\u201c]<\/strong><\/p>\n<p>15. Jugendliche Mitglieder haben in der Mitgliederversammlung das Rederecht sowie das Recht, Wahlvorschl\u00e4ge zu machen und Antr\u00e4ge zu stellen. Sie haben Stimm\u2010 und aktives Wahlrecht <strong>[Was hei\u00dft in diesem Kontext \u201eStimmrecht\u201c? In \u00a7 4 Nr. 13 sind das aktive Wahlrecht und das Stimmrecht als synonym definiert, die Erw\u00e4hnung des Stimmrechtes ist hier demnach \u00fcberfl\u00fcssig]<\/strong>, wenn eine ausreichende <strong>[was soll das Wort \u201eausreichend\u201c, entweder es gibt eine schriftliche Zustimmung, oder es gibt sie nicht] <\/strong>schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegt. Jugendliche besitzen das passive Wahlrecht f\u00fcr ein Amt nach \u00a7 10 Punkte 1, 2 und 3.<\/p>\n<p>16. Alle Mitglieder des Vereins haben das Recht die Angebote des Vereins zu nutzen und an Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. <strong>[\u00dcberfl\u00fcssig. Das ergibt sich automatisch aus der Mitgliedschaft]<\/strong> Der Vorstand kann f\u00fcr einzelne Veranstaltungen ein Mindestalter festsetzen. <strong>[Muss nicht in der Satzung stehen.]<\/strong><\/p>\n<p>17. Alle Mitglieder haben das Recht, die Vereinsflagge \/ den Vereinsstander zu f\u00fchren.<\/p>\n<p><strong>d.\tPflichten der Mitglieder<\/strong><\/p>\n<p>18. Mitglieder haben die von der Mitgliederversammlung bestimmten Mitgliedsbeitr\u00e4ge zu leisten.<\/p>\n<p>19.\tSie haben die Interessen und Anliegen des Hochseesegelns (Fahrtensegelns) und des sportlichen Hochseesegelns nach ihren M\u00f6glichkeiten zu f\u00f6rdern und die Umsetzung der Ziele und Zwecke des Vereins zu unterst\u00fctzen. Sie erkennen die im &#8222;Kompass des TO&#8220; dargestellten Leitlinien des Trans\u2010Ocean e.V. an. <strong>[Reines Bla Bla ohne Regelungsgehalt. Hat in einer Satzung nichts zu suchen. Keine Aussage dazu, wer den Inhalt des \u201eKompasses\u201c legitimiert. Voraussetzungen f\u00fcr eine Mitgliedschaft k\u00f6nnen nur von der Mitgliederversammlung festgelegt werden.]<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a75\tBeitr\u00e4ge<\/strong><\/p>\n<p>1. Die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft \u00fcber die H\u00f6he der Beitr\u00e4ge der ordentlichen und der jugendlichen Mitglieder sowie der Familienmitglieder. Ehrenmitglieder und St\u00fctzpunktleiter sind von der Beitragspflicht befreit.<strong> [Warum keine Regelung zu den F\u00f6rdermitgliedern (\u00a7 4 Nr.5)? M\u00fcssen andere Vereine und Firmen als Mitglieder keine Beitr\u00e4ge bezahlen? In der Satzung von 2012 ist festgelegt, dass die F\u00f6rdermitglieder mindestens den Beitrag eines ordentlichen Mitgliedes zu entrichten haben. Regelungsl\u00fccke!]<\/strong><\/p>\n<p>2. Beitr\u00e4ge sind von inl\u00e4ndischen sowie ausl\u00e4ndischen Mitgliedern, die im Einheitlichen Euro\u2010 Verkehrsraum (SEPA) leben, auf dem Wege des Bankeinzugsverfahrens zu leisten. Mitglieder, die au\u00dferhalb des Einheitlichen Euro\u2010Verkehrsraums leben, leisten die Beitr\u00e4ge durch \u00dcberweisung auf das Gesch\u00e4ftskonto des Trans\u2010Ocean e.V.<\/p>\n<p>3. Der Mitgliedsbeitrag ist zum 01. Tag des auf den Beginn des Gesch\u00e4ftsjahres folgenden Monats f\u00e4llig. Bei Neumitgliedern ist der Beitrag nach Zugang der Mitgliedsbest\u00e4tigung f\u00e4llig.<strong> [In voller H\u00f6he, auch wenn sie erst kurz vor Ende des Gesch\u00e4ftsjahres eintreten? 2012 wurde beschlossen: &#8222;Wer im letzten Quartal eines Gesch\u00e4ftsjahres Mitglied im Verein wird, ist f\u00fcr diesen Zeitraum von der Beitragspflicht befreit.&#8220;]<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a7 6 Vorstand<\/strong><\/p>\n<p>1. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftf\u00fchrer, dem Beauftragten f\u00fcr St\u00fctzpunkte und Seminare und dem Medienbeauftragten (Pressereferenten). Der Vorstand kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung erweitert werden.<\/p>\n<p>2. Der Vorstand gibt sich eine Gesch\u00e4ftsordnung, die den Mitgliedern bekannt zu machen ist.<\/p>\n<p>3. Der Vorsitzende, der stellv. Vorsitzende, der Schatzmeister und der Schriftf\u00fchrer vertreten den Verein im Sinne des \u00a7 26 BGB. Der Vorsitzende und der stellv. Vorsitzende vertreten den Verein jeweils allein, der Schatzmeister und der Schriftf\u00fchrer vertreten den Verein gemeinschaftlich. Die Gesch\u00e4ftsordnung kann Einschr\u00e4nkungen der Alleinvertretungsbefugnisse der beiden Vorsitzenden bestimmen und f\u00fcr bestimmte Rechtsgesch\u00e4fte das Vier\u2010Augen\u2010Prinzip vorschreiben.<\/p>\n<p>4. Dem Vorstand obliegt die Leitung und Verwaltung des Vereins, die Ausf\u00fchrung der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung, die Aufsicht \u00fcber die Gesch\u00e4ftsstelle und die Verwaltung des Vereinsverm\u00f6gens.<\/p>\n<p>5. Der Vorsitzende ruft bei Bedarf, oder wenn zwei Vorstandsmitglieder es begehren, eine Vorstandssitzung ein. Sie kann auch als Telefon\u2010, Mail\u2010 <strong>[was ist eine Mail\u2010Konferenz?]<\/strong> oder Videokonferenz erfolgen.<\/p>\n<p>6. Der Vorstand entscheidet mit Stimmenmehrheit der teilnehmenden Vorstandsmitglieder. Bei Stimmgleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.<\/p>\n<p>7. \u00dcber die Vorstandssitzung ist ein Protokoll zu fertigen, das vom Vorsitzenden und vom Schriftf\u00fchrer zu unterschreiben und in der Gesch\u00e4ftsstelle zu archivieren ist.<\/p>\n<p>8.  Vorst\u00e4nde werden in der Regel auf drei Jahre gew\u00e4hlt. Wiederwahlen der Vorstandsmitglieder sind m\u00f6glich.<strong> [Dies ist der Regelfall, muss deswegen nicht gesondert erw\u00e4hnt werden]<\/strong> Die Bestellung ist jederzeit durch den Beschluss einer Mitgliederversammlung widerruflich.<\/p>\n<p>9. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem Vorstand aus, ist der Vorstand berechtigt, an seiner Stelle ein anderes Vorstandmitglied kommissarisch zu benennen, bis eine Neuwahl durch die Mitgliederversammlung erfolgt ist.<\/p>\n<p>10. Eine Person kann auch in zwei Vorstands\u00e4mter gew\u00e4hlt werden, soweit es sich nicht um zwei \u00c4mter im Sinne des \u00a7 26 BGB handelt. In diesem Fall hat sie im Vorstand nur eine Stimme.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 7  Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<p>a  Einberufung und Ort<\/p>\n<p>1. Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand mindestens einmal im Jahr zur Jahreshauptversammlung (ordentliche Mitgliederversammlung) einzuberufen.<\/p>\n<p>2. Sie ist dar\u00fcber hinaus bei Bedarf (au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung) einzuberufen, wenn zwei der Vorst\u00e4nde nach BGB \u00a7 26 <strong>[warum nur die BGB\u2010Vorst\u00e4nde?] oder mehr als 15 % [faktisch ist damit eine MV auf Bestreben der Mitglieder unm\u00f6glich, da sich z.Zt. 750 Mitglieder zusammen tun m\u00fcssten, in der Satzung von 2012 waren 5% (= z.Zt. 250) vorgesehen.]<\/strong> aller stimmberechtigten Mitglieder dies schriftlich und unter Vorlage einer Begr\u00fcndung beantragen. Wird die Einberufung einer au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung mit den n\u00f6tigen Stimmen verlangt, muss der Vorstand diese sp\u00e4testens vier Wochen nach Eingang des Verlangens die Ladung versenden oder im Mitteilungsorgan nach \u00a7 3 Pkt. 2 ver\u00f6ffentlichen.<\/p>\n<p>3. F\u00fcr ordentliche und au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen gelten die Bestimmungen nach \u00a7 7 a Punkte 4, 5 sowie \u00a7 7 b und \u00a7 7 c gleicherma\u00dfen.<\/p>\n<p>4. Die Einberufung muss unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens zwei Wochen schriftlich erfolgen. Wird die Frist gewahrt, gilt die Einladung als ordnungsgem\u00e4\u00df erfolgt <strong>[Nein, zu einer ordnungsgem\u00e4\u00dfen Einladung geh\u00f6rt mehr als eine eingehaltene Frist! Eine solche Rechtm\u00e4\u00dfigkeitsfiktion w\u00e4re rechtswidrig]<\/strong>. Die Tagesordnung muss alle zur Abstimmung vorgesehenen Punkte (Beschlussvorlagen des Vorstands, Antr\u00e4ge von Mitgliedern) beinhalten. Mit der Einladung sind alle fristgerecht eingereichten Antr\u00e4ge bekannt zu geben. Die Form der Einberufung ist auch gewahrt, wenn die Einberufung im Mitteilungsblatt des Vereins fristgem\u00e4\u00df bekannt gemacht wird. Erg\u00e4nzend kann die Einberufung auch durch E\u2010Mail erfolgen. Eine alleinige Einberufung auf elektronischem Wege ist ausgeschlossen. Eine nicht erhaltene E\u2010MailEinladung, egal aus welchem Grund, bewirkt keinerlei Anspr\u00fcche oder Widerspruchsrechte des Mitglieds.\t<strong>[\u00dcberfl\u00fcssig. Warum wird die Einladung per Email \u00fcberhaupt erw\u00e4hnt, wenn sie rechtlich unbedeutend sein soll? Eine Satzung hat die Funktion, einen verbindlichen Handlungsrahmen zu definieren.]<\/strong><\/p>\n<p>5. Ort der Mitgliederversammlung ist der Sitz der Gesch\u00e4ftsstelle.<strong> [hier wird die Cuxhaven\u2010 Lastigkeit des Vereins zementiert. Dem Charakter des Vereins entsprechend sollten die Mitgliederversammlungen im gesamten Bundesgebiet stattfinden k\u00f6nnen, wie auch in der Satzung 2012 vorgesehen. Den Ort sollte die MV jedes Jahr jeweils f\u00fcr das Folgejahr neu festlegen k\u00f6nnen.]<\/strong><\/p>\n<p>6. Die j\u00e4hrliche Mitgliederversammlung soll innerhalb von 6 bis 8 Wochen nach dem Ende des Gesch\u00e4ftsjahres abgehalten werden.<\/p>\n<p><strong>b  Beschlussvorlagen und Antr\u00e4ge<\/strong><\/p>\n<p>7. Der Vorstand legt der Mitgliederversammlung Beschlussvorlagen zur Entscheidung vor. Bei Beschlussvorlagen handelt es sich in der Regel um Entscheidungen, die \u00fcber den gew\u00f6hnlichen <strong>[und au\u00dferhalb der Regel? Was ist mit den gesetzlich vorgesehenen Antr\u00e4gen, Wahlen, etc.? In welchem Verh\u00e4ltnis hierzu steht die Nr. 13 unten?] <\/strong>Gesch\u00e4ftsbetrieb hinausgehen und bei denen der Vorstand eine Legitimation durch die Mitgliederversammlung w\u00fcnscht. <strong>[Warum stellt der Vorstand dann nicht ganz gew\u00f6hnliche Antr\u00e4ge? Die Differenzierung zwischen Antrag und Beschlussvorlage ist nicht nachvollziehbar.]<\/strong><\/p>\n<p>8. Antr\u00e4ge sind begr\u00fcndete Begehren der Mitglieder. <strong>[Was ist der Sinn, diese Selbstverst\u00e4ndlichkeit hier zu erw\u00e4hnen? Warum wird zwischen Beschlussvorlagen und Antr\u00e4gen unterschieden, welche praktische Folge ergibt sich daraus?]<\/strong><\/p>\n<p>9. Antr\u00e4ge von Mitgliedern m\u00fcssen dem Vorstand sp\u00e4testens acht Wochen vor dem Tag der Versammlung zugegangen sein. Antr\u00e4ge sind schriftlich \u2010 auch per email \u2010 \u00fcber die Gesch\u00e4ftsstelle des Vereins einzureichen und m\u00fcssen begr\u00fcndet sein. <strong>[Hier wird offenbar nicht zwischen \u201ebegr\u00fcndet sein\u201c und \u201ebegr\u00fcndet werden\u201c unterschieden. Gemeint ist wahrscheinlich letzteres. Welche Rechtsfolge soll an eine fehlende Begr\u00fcndung gekn\u00fcpft werden?]<\/strong><\/p>\n<p>10. Der Vorstand kann beschlie\u00dfen, auch sp\u00e4ter eingegangene Antr\u00e4ge der Mitgliederversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.<strong> [Hier wird der willk\u00fcrlichen Behandlung von versp\u00e4teten Antr\u00e4gen T\u00fcr und Tor ge\u00f6ffnet. \u00dcber die Behandlung eines versp\u00e4teten Antrags kann nur die MV selbst entscheiden. Rechtlich bleibt es immer angreifbar, wenn eine Beschlussfassung ohne vorherige satzungsgem\u00e4\u00dfe Ver\u00f6ffentlichung erfolgt!]<\/strong><\/p>\n<p>11. Antr\u00e4ge, die erst w\u00e4hrend der Mitgliederversammlung eingebracht werden, sind m\u00f6glich<br \/>\n<strong>[Abweichung vom gesetzlichen Leitbild. Zul\u00e4ssig aber bedenklich, siehe oben. Daraus folgen regelm\u00e4\u00dfig Gerichtsprozesse!]<\/strong>. Sie bed\u00fcrfen zu ihrer Behandlung und Abstimmung zun\u00e4chst der Zulassung durch die Mitgliederversammlung. Der Antrag ist zugelassen, wenn eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Ja\u2010 und Nein\u2010Stimmen erreicht ist<strong> [\u201eMehrheit der abgegebenen Stimmen\u201c reicht f\u00fcr den gleichen Regelungsgehalt, siehe \u00a7 32 I BGB].<\/strong> Derartige Antr\u00e4ge d\u00fcrfen sich nicht auf Gegenst\u00e4nde beziehen, die in die Mitgliedsrechte eingreifen, Satzungs\u00e4nderungen oder die Vereinsaufl\u00f6sung zum Ziel haben. <strong>[Hier wird die M\u00f6glichkeit er\u00f6ffnet, an 98% der Mitglieder vorbei zu regieren. Das ist faktisch ein Vorstands\u2010 Erm\u00e4chtigungsgesetz.]<\/strong><\/p>\n<p><strong>c. Durchf\u00fchrung der Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<p>12. Unabh\u00e4ngig von der Zahl der erschienenen Mitglieder ist die Versammlung beschlussf\u00e4hig, solange sie ordnungsgem\u00e4\u00df einberufen worden ist.<\/p>\n<p>13. Die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft \u00fcber alle Vereinsangelegenheiten, die \u00fcber den Rahmen der allgemeinen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung und Verwaltung hinausgehen. Sie ist u.a. f\u00fcr folgende Angelegenheiten zust\u00e4ndig:<br \/>\n\u2010 Entgegennahme der Berichte des Vorstandes \u00fcber das abgelaufene Gesch\u00e4ftsjahr und die weitere Planung<br \/>\n\u2010 die Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstands<br \/>\n\u2010 die Wahl und Abberufung der Kassenpr\u00fcfer<br \/>\n\u2010 die Wahl und Abberufung der Mitglieder eines Ausschusses <strong>[was ist mit Beirat, Kuratorium, Ehrenrat?]<\/strong><br \/>\n\u2010 die Beschlussfassung \u00fcber den Jahresabschluss<br \/>\n\u2010 die Entlastung des Vorstandes<br \/>\n\u2010 \u00fcber die Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplans f\u00fcr das kommende Gesch\u00e4ftsjahr<br \/>\n\u2010 \u00fcber die Genehmigung zweckgebundener Budgets nach \u00a7 8 Abs. 3 \u2010\tdie Beschlussfassung \u00fcber die Mitgliedsbeitr\u00e4ge \u2010\t\u00fcber die Ernennung von Ehrenmitgliedern \u2010\tdie Abstimmung \u00fcber Beschlussvorlagen und Antr\u00e4ge<br \/>\n\u2010 die Abstimmung \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen<br \/>\n\u2010 \u00fcber den Widerspruch eines Mitglieds gegen einen vom Vorstand beschlossenen Vereinsausschluss <strong>[Falsch. Den Ausschluss beschlie\u00dft nach \u00a7 4 Nr.10 nicht der Vorstand, sondern ein \u201eEhrenrat\u201c. Wenn das betroffene Mitglied dagegen keinen Widerspruch einlegt, ist der Ausschluss nach dieser Satzung dann rechtswirksam.]<\/strong><br \/>\n\u2010 die Abstimmung \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins <strong>[Ungenau. Nach \u00a7 13 Nr. 1 beschlie\u00dft die Gesamtheit der Mitglieder \u00fcber die Vereinsaufl\u00f6sung]<\/strong><\/p>\n<p>14. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter geleitet. Der Vorstand<strong> [Warum kann das Initiativrecht nicht von der MV ausgehen?] <\/strong>kann auch einen Dritten mit der Versammlungsleitung betrauen, wenn die Mitgliedschaft diesem mit Mehrheit zustimmt. Bei allen Personenwahlen bestimmt die Mitgliederversammlung einen Wahlleiter aus ihrer Mitte.<\/p>\n<p>15. Jedes Mitglied \u2010 gleich ob ordentliches, jugendliches oder Ehrenmitglied \u2010<strong> [was ist mit den f\u00f6rdernden Mitgliedern?]<\/strong> hat nur eine Stimme. F\u00fcr ein jugendliches Mitglied gilt einschr\u00e4nkend, dass eine ausreichende <strong>[was ist \u201eausreichend\u201c? \u2010 entweder die Zustimmung liegt vor oder nicht] <\/strong>schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegen muss. Jede juristische Person, die ordentliches Mitglied ist, hat in der Mitgliederversammlung eine Stimme.<\/p>\n<p>16. Ein Mitglied kann ein <strong>[Warum nur eines, wenn 98% der Mitglieder regelm\u00e4\u00dfig nicht vor Ort sind? Damit kann man den Anteil der vertretenen Mitglieder auf der MV auf maximal 4% erh\u00f6hen. Sieht so Demokratie aus? Die Satzung von 2012 sah hier 5 Stimmen vor.] <\/strong>weiteres stimmberechtigtes Mitglied vertreten (Stimmrechts\u00fcbertragung). Dazu muss eine unterschriebene Vollmacht (Vordruck des Vereins und Originalunterschrift) <strong>[Warum nur auf einem Vereinsvordruck? Jedes Gericht akzeptiert Schrifts\u00e4tze per FAX. Warum wird hier die Originalunterschrift und kein FAX oder ein Scan gefordert? Die Stimmrechts\u00fcbertragung wird hier unn\u00f6tig erschwert und f\u00fcr Mitglieder auf Langfahrt de facto unm\u00f6glich gemacht.]<\/strong> des Stimmrecht\u00fcbertragenden f\u00fcr das laufende Gesch\u00e4ftsjahr sp\u00e4testens zehn Tage<strong> [warum 10 Tage? \u2010 sie muss doch erst in der MV vorliegen] <\/strong>vor der Mitgliederversammlung dem Vorstand [dem Verein] zugegangen sein. Die Stimmrechts\u00fcbertragung ist grunds\u00e4tzlich allgemeiner Natur. Weisungen sind nicht zul\u00e4ssig <strong>[Damit wird es unm\u00f6glich gemacht, externe Meinungen in der MV zu vertreten. Diese Regelung wirkt als Stimmenmultiplikator f\u00fcr Meinungen, die ohnehin auf der MV vertreten werden].<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p>17. Bei Beschlussfassung \u00fcber Beschlussvorlagen und Antr\u00e4ge entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Ja\u2010 und Nein\u2010Stimmen<strong> [\u201eMehrheit der abgegebenen Stimmen\u201c reicht f\u00fcr den gleichen Regelungsgehalt, siehe \u00a7 32 I BGB]. <\/strong> Bei Stimmengleichheit gilt eine Beschlussvorlage oder ein Antrag als abgelehnt. Bestehen hinsichtlich einer Beschlussvorlage oder einem Antrag mehrere Entscheidungsoptionen, und erzielt keine Option in der Abstimmung die absolute Mehrheit, wird eine Stichwahl zwischen den beiden Optionen vorgenommen, die die meisten Stimmen erhalten haben.<\/p>\n<p>18.\tDie Mitgliederversammlung kann mit Zwei\u2010Drittel\u2010Mehrheit der abgegebenen Ja\u2010 und Nein\u2010 Stimmen beschlie\u00dfen<strong> [\u201eMehrheit der abgegebenen Stimmen\u201c reicht f\u00fcr den gleichen Regelungsgehalt, siehe \u00a7 32 I BGB], <\/strong>einen Antrag oder eine Beschlussvorlage von besonderer Bedeutung <strong>[Wer bestimmt, was von \u201ebesonderer Bedeutung\u201c ist? Ergibt sich diese nicht automatisch, wenn eine 2\/3 Mehrheit f\u00fcr ein solches Vorgehen stimmt? Hier wird einmal mehr mit interpretationsbed\u00fcrftigen Begriffen gearbeitet, die nur f\u00fcr Rechtsunsicherheit sorgen.]<\/strong> der Gesamtheit der Mitglieder zur Abstimmung vorzulegen. Der Antrag oder die Beschlussvorlage muss abstimmungsreif ausformuliert sein. <strong>[Was sonst? \u00dcberfl\u00fcssig&#8230;]<\/strong> Die Abstimmung erfolgt per Briefwahl. Erg\u00e4nzend zur Briefwahl kann im gleichen Zeitraum eine online\u2010Abstimmung erfolgen, wenn die technischen und sicherheitstechnischen Voraussetzungen gegeben sind und die mit der Einrichtung und Durchf\u00fchrung verbundenen Kosten sich in einem vertretbaren Rahmen halten. Eine alleinige online\u2010Abstimmung ist ausgeschlossen <strong>[Warum? Lieber also ein teures Mailing samt teurer h\u00e4ndischer Auswertung? Eine Briefwahl f\u00fcr nur eine spezielle Frage ist immer teurer als eine Online\u2010Wahl. Eine \u201ekann\u201c, \u201ewenn\u201c, \u201evertretbar\u201c Regelung hat in einer Satzung nichts zu suchen und ist eine Einladung zu willk\u00fcrlichem Handeln und anschlie\u00dfend ewigen Gerichtsprozessen. Warum die Angst vor konkreten und eindeutigen Formulierungen?] [Anmerkung zur Zukunftsf\u00e4higkeit von TO: Ein Schritt in die Zukunft und deutlich preiswerter w\u00e4re es, wenn die Onlineabstimmung zum Regelfall erkl\u00e4rt w\u00fcrde und man auf Antrag hin auch per Brief abstimmen k\u00f6nnte].<\/strong> Stimmt ein Mitglied sowohl per Brief als auch online ab, ist dessen Stimme ung\u00fcltig. Eine Stimmrechts\u00fcbertragung ist bei derartigen Abstimmungen nicht m\u00f6glich. Das Ergebnis der Abstimmung wird in der n\u00e4chstm\u00f6glichen Ausgabe des Mitteilungsorgans nach \u00a7 3 Pkt. 2 ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n<p>19.\tBei der Wahl von Vorst\u00e4nden sowie von Mitgliedern f\u00fcr Aussch\u00fcsse, \u00fcber die die Versammlung zu befinden hat, <strong>[\u00fcber welche Aussch\u00fcsse hat die MV nicht zu befinden?]<\/strong> entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Ja\u2010 und Nein\u2010Stimmen. <strong>[Eine geheime Vorstandswahl, wie in der Satzung 2012 vorgesehen, ist offenbar nicht erw\u00fcnscht.]<\/strong><\/p>\n<p>Stehen mehrere Personen zur Verf\u00fcgung und ergibt sich keine absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen f\u00fcr einen der Bewerber oder Bewerberinnen <strong>[\u00dcberfl\u00fcssig wegen \u00a7 14 Nr. 4]<\/strong>, wird eine Stichwahl zwischen den beiden Personen vorgenommen, die die meisten Stimmen erhalten haben.<\/p>\n<p>Die Wahl aller \u00c4mter, f\u00fcr die die Mitgliederversammlung zust\u00e4ndig ist, kann auch erfolgen, ohne dass sie zuvor in der Einladung zur Mitgliederversammlung bekannt gemacht wurde. <strong>[Hier wird vom gesetzlichen Leitbild abgewichen. Rechtlich h\u00f6chst bedenklich \u2010 die Durchf\u00fchrung einer Wahl sollte immer in der Einladung angek\u00fcndigt werden, um Missbrauch zu vermeiden.]<\/strong><\/p>\n<p>20.\tSatzungs\u00e4nderungen k\u00f6nnen nur mit einer Drei\/Viertel\u2010Mehrheit <strong>[Die 2012 beschlossene Satzung sah hier 2\/3 vor, warum soll das jetzt anders geregelt werden?] <\/strong>der abgegebenen Ja\u2010 und Nein\u2010Stimmen beschlossen werden.<\/p>\n<p>Jeder Beschluss \u00fcber die \u00c4nderung der Satzung ist vor Anmeldung beim Registergericht dem f\u00fcr den Verein zust\u00e4ndigen Finanzamt vorzulegen, damit die Vertr\u00e4glichkeit mit der Gemeinn\u00fctzigkeit gepr\u00fcft wird.<strong> [Unn\u00f6tig \u2010 denn es ist die Aufgabe des Vorstandes, alle Antr\u00e4ge auf Satzungs\u00e4nderung vor der MV auf steuerliche Unbedenklichkeit zu pr\u00fcfen, damit die MV eine sichere Beschlussbasis hat. In den meisten F\u00e4llen ohnehin in Zusammenarbeit mit einem Steuerberater auch w\u00e4hrend der MV zu kl\u00e4ren]<\/strong> Stellt das Finanzamt eine Sch\u00e4dlichkeit f\u00fcr die Gemeinn\u00fctzigkeit fest, muss der Vorstand die Anmeldung unterlassen und die Satzungs\u00e4nderung in modifizierter Form auf der folgenden Hauptversammlung erneut zur Abstimmung bringen.<\/p>\n<p>21.\t\u00dcber die Versammlung ist ein Protokoll anzufertigen, dass vom Schriftf\u00fchrer und vom Vorsitzenden oder stellvertretendem Vorsitzenden zu unterschreiben ist. Dem Protokoll sind als Anlagen die Beschl\u00fcsse in dem zur Abstimmung gekommenem Wortlaut beizuf\u00fcgen. Das Protokoll ist den Mitgliedern bekannt zu machen.<\/p>\n<p>22.\tDie Mitgliederversammlung ist nicht \u00f6ffentlich. Der Vorstand kann G\u00e4ste zulassen.<strong> [Warum kann die MV keine G\u00e4ste zulassen? Oder ein speziell nach \u00a7 7 Nr.14 bestellter Versammlungsleiter?]<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a7 8 Gesch\u00e4ftsjahr \/ Haushalt<\/strong><\/p>\n<p>1. Das Gesch\u00e4ftsjahr beginnt am 01.10. eines jeden Jahres und endet am 30.09. des folgenden Jahres. Soweit nach steuerrechtlichen Vorschriften Erkl\u00e4rungen nach dem Kalenderjahr abzugeben sind, werden die Abschl\u00fcsse kalenderj\u00e4hrlich erstellt. <strong>[Das abweichende Gesch\u00e4ftsjahr bringt nur organisatorische Probleme und Kosten. Deshalb wurde 2012 das Kalenderjahr als Gesch\u00e4ftsjahr beschlossen. Was sind die Gr\u00fcnde f\u00fcr die R\u00fcckkehr zur alten Regelung?]<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p>2.  Der Vorstand legt mit der Ladung zur Jahreshauptversammlung einen Haushaltsentwurf f\u00fcr das kommende Gesch\u00e4ftsjahr vor.<\/p>\n<p>3. Der Haushaltsentwurf kann Einzelbudgets f\u00fcr bestimmte Zwecke enthalten. Die H\u00f6he dieser Budgets wird von der Mitgliedschaft beschlossen. Zweckgebundene Budgets d\u00fcrfen nicht \u00fcberschritten werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 9 Kassenbericht, Pr\u00fcfung, Entlastung<\/strong><\/p>\n<p>1. Der Vorstand legt mit der Ladung zur Jahreshauptversammlung den Kassenbericht f\u00fcr das abgelaufene Gesch\u00e4ftsjahr schriftlich vor. Der Kassenbericht enth\u00e4lt unter anderem<br \/>\n\u2010 die Einnahmen und Ausgaben des Vereins nach Sachgruppen gem\u00e4\u00df den Grunds\u00e4tzen einer ordentlichen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung<br \/>\n\u2010 die Entwicklung m\u00f6glicher zweckgebundener Budgets \u2010\tden Umfang m\u00f6glicher Verg\u00fctungen f\u00fcr ehrenamtliche Mitglieder,<br \/>\n\u2010 Art und Umfang gesch\u00e4ftlicher Verbindungen zwischen Mitgliedern und dem Verein<br \/>\n \u2010 die gef\u00f6rderten Projekte und den Umfang der F\u00f6rderung.<br \/>\nDer Kassenbericht kann mit dem Protokoll der Hauptversammlung im internen Bereich der Homepage eingestellt werden. <strong>[Warum eine \u201ekann\u201c, und keine \u201emuss\u201c Vorschrift? Eine Satzung hat verbindliches Recht zu setzen. Um den Mitgliedern eine sinnvolle Information zu erm\u00f6glichen, sollten der Kassenbericht und der Pr\u00fcfungsbericht vor der MV im internen Bereich der Homepage eingestellt werden.]<\/strong><\/p>\n<p>2. Der Kassenbericht muss fr\u00fchzeitig genug vorliegen, um den Kassenpr\u00fcfern eine sachgerechte Pr\u00fcfung zu erlauben. <strong>[Eine Selbstverst\u00e4ndlichkeit, die nicht geregelt werden muss.]<\/strong><\/p>\n<p>3. Die Mitgliederversammlung bestimmt jedes Jahr zwei Kassenpr\u00fcfer, die nicht dem Vorstand angeh\u00f6ren d\u00fcrfen. Sie k\u00f6nnen wieder gew\u00e4hlt werden <strong>[Eine nicht regelungsbed\u00fcrftige Selbstverst\u00e4ndlichkeit].<\/strong> Pr\u00fcfgegenstand ist das unmittelbar vergangene Gesch\u00e4ftsjahr <strong>[offenbar eine Altlasten\u2010Aufkl\u00e4rungs\u2010Verhinderungsvorschrift]<\/strong>. Die Kassenpr\u00fcfer haben ein Einsichtsrecht in alle Unterlagen und pr\u00fcfen, ob bei der Mittelverwendung dem Gebot der Sparsamkeit Rechnung getragen und das Geld f\u00fcr satzungsgem\u00e4\u00dfe Zwecke verwendet wurde. Die Kassenpr\u00fcfer erstatten der Mitgliederversammlung Bericht.<\/p>\n<p>4. Nach der W\u00fcrdigung von Kassenbericht und Kassenpr\u00fcfung entscheidet die Mitgliederversammlung \u00fcber die Entlastung des Vorstandes. <strong>[Ist schon in \u00a7 7 Nr. 13 geregelt]<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a7 10 Aussch\u00fcsse, Beir\u00e4te, Arbeitskreise, Ehrenrat, Kuratorium<\/strong><\/p>\n<p>[Die ganze Vorschrift ist zu kompliziert, zu formell und wird mit einiger Sicherheit in der Vereinspraxis nicht praktikabel sein. Insbesondere das \u201eKuratorium\u201c (eigentlich ein Begriff aus dem Stiftungsrecht, dessen Verwendung hier unklar ist) erscheint h\u00f6chst praxisfremd. Offenbar geht es im ganzen \u00a7 10 darum, einen vorstandstreuen Mikrokosmos zu installieren, mit dem man an der Mitgliederversammlung vorbei regieren kann<\/p>\n<p>Sinnvoll w\u00e4re es zu \u00fcberlegen, parallel zum Vorstand nur einen Beirat einzurichten, der \u00fcber Preise, F\u00f6rderung und \u00fcber seltene\/ungew\u00f6hnliche Gesch\u00e4fte wie Vereinsausschluss ber\u00e4t und entscheidet.<\/p>\n<p>Wenn Mitglieder bei einzelnen Aufgaben mitmachen wollen, Beispiel Arbeitskreis St\u00fctzpunkte, Satzung, etc. braucht man daf\u00fcr doch keine Regelung in der Satzung.<\/p>\n<p>Was ist der praktische Unterschied zwischen einem Ausschuss, einem Beirat und einem Arbeitskreis, und was sind die konkreten Aufgaben? Dann auch noch das Kuratorium? Alleine die Reisekosten und Spesen f\u00fcr die Mitglieder der ganzen neuen Gremien und Organe werden ein kleines Verm\u00f6gen kosten, das besser in die ernsthafte Vereinsarbeit und F\u00f6rderung zugunsten der Mitglieder investiert werden sollte.<\/p>\n<p>Ist es sinnvoll, f\u00fcr Vereinsausschl\u00fcsse, die alle Jahrzehnte einmal vorkommen, einen eigenen Ehrenrat zu installieren? Wenn es wirklich so einen Fall gibt, kann getrost die MV selbst dar\u00fcber entscheiden!]<\/p>\n<p>1. Aussch\u00fcsse dienen der Unterst\u00fctzung des Vorstands bei bestimmten, zweckgebundenen Aufgaben. Auf Vorschlag des Vorstandes <strong>[Warum nicht auch aus der Mitte der MV?]<\/strong> werden von der Mitgliederversammlung Personen in einen Ausschuss berufen, der den Vorstand bei bestimmten Aufgaben unterst\u00fctzen soll. Die Berufung ist durch Beschluss der Mitgliederversammlung (Neuwahl einer anderen Person<strong>[Nur durch Neuwahl oder geht auch einfache Abwahl? Neuwahl auch wieder nur auf Vorschlag des Vorstands?]<\/strong>) jederzeit widerruflich. Die berufene Person muss nicht Mitglied des Vereins sein, sondern sich durch besondere Sachkenntnis oder besondere pers\u00f6nliche Erfahrung f\u00fcr die betreffende Aufgabe eignen. Der Vorsitzende des Ausschusses beruft Ausschusssitzungen ein. Entschieden wird mit der Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. <strong>[Sind Entscheidungen verbindlich f\u00fcr den Vorstand oder nur allgemeine Vorschl\u00e4ge?]<\/strong> Bei Stimmgleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. \u00dcber die Ausschusssitzung ist ein Protokoll zu fertigen, das vom Ausschussvorsitzenden zu unterschreiben und in der Gesch\u00e4ftsstelle zu archivieren ist. N\u00e4heres zu den Aussch\u00fcssen regelt die Gesch\u00e4ftsordnung des Vorstands oder besondere, ausschussbezogene Richtlinien.<\/p>\n<p>2. Der Vorstand kann nach eigenem Ermessen Beir\u00e4te berufen und ihnen bestimmte Aufgaben \u00fcbertragen. Be\u2010 und Abberufungen von Beir\u00e4ten und ggf. damit zusammenh\u00e4ngende Kosten sind den Mitgliedern bekannt zu machen.<\/p>\n<p>3. Der Vorstand kann Arbeitskreise berufen und wieder aufl\u00f6sen, die sich mit bestimmten definierten Fragestellungen und Aufgaben befassen und den Vorstand unterst\u00fctzen. Die Mitglieder eines Arbeitskreises w\u00e4hlen mit einfacher Mehrheit einen Sprecher. Der Sprecher eines Arbeitskreises muss ordentliches Mitglied sein. Wird ein Arbeitskreis von Jugendlichen gebildet, muss der Sprecher ein Jugendlicher sein. Wenn Aufgaben des Arbeitskreises auf der Tagesordnung des Vorstands stehen, soll der Sprecher zu diesem Punkt der Tagesordnung zur Vorstandssitzung geladen werden.<\/p>\n<p>4. Der Vorstand <strong>[Wenn unbedingt ein \u201eEhrenrat\u201c sein muss, dann Bestellung nur durch die MV denkbar]<\/strong> beruft einen Ehrenrat aus dem Kreis der Mitglieder. Der Ehrenrat besteht aus drei bis f\u00fcnf Mitgliedern, die keine anderen Vereinsfunktionen aus\u00fcben d\u00fcrfen. Der Ehrenrat w\u00e4hlt einen Sprecher, der auch den Vorsitz \u00fcbernimmt. Der Ehrenrat tritt auf Verlangen des Vorstands innerhalb einer Frist von zwei bis vier Wochen zusammen, um \u00fcber den Ausschluss von Mitgliedern zu befinden. Der Ehrenrat ist in seinen Entscheidungen unabh\u00e4ngig und entscheidet mit der Mehrheit der teilnehmenden Mitglieder. <strong>[Keine Regelung f\u00fcr den Fall der Stimmgleichheit bei vier Mitgliedern im \u201eEhrenrat\u201c.]<\/strong><\/p>\n<p>5. Zur ideellen und wirtschaftlichen Beratung und Unterst\u00fctzung kann der Vorstand <strong>[Was ist denn eine ideelle Beratung des Vorstands?] <\/strong>ein Kuratorium berufen. Diesem sollen Pers\u00f6nlichkeiten des \u00f6ffentlichen Lebens, insbesondere aus Politik und Wirtschaft, sowie Experten, insbesondere aus Schifffahrt, Wassersport und Langfahrtsegeln angeh\u00f6ren. Das Kuratorium tritt auf Einladung des Vorstandsvorsitzenden oder des stellvertretenden Vorsitzenden zusammen.<strong> [und geht dann zusammen mit dem Vorstand teuer essen, um auf Kosten von TO und seiner Mitglieder \u00fcber die Grundzuge der Politik im deutschen und europ\u00e4ischen Wassersport zu sinnieren?]<\/strong><\/p>\n<p>\u00a7 11 F\u00f6rderungen und Preise<\/p>\n<p>1. Der Verein unterst\u00fctzt das Hochsee\u2010Segeln, u. a. indem er F\u00f6rdermittel und Spenden vergibt. Die Einzelheiten regelt eine F\u00f6rder\u2010Richtlinie, die den Mitgliedern bekannt gemacht werden muss. <strong>[Nein \u2010 die F\u00f6rderrichtlinie muss von der MV beschlossen werden!] <\/strong>Die F\u00f6rderpraxis darf die Gemeinn\u00fctzigkeit des Vereins nicht gef\u00e4hrden. F\u00f6rdermittel d\u00fcrfen keine Zuwendungen im Sinne von \u00a7 2 Abs. 3 sein. <strong>[Warum wird hier eine Selbstverst\u00e4ndlichkeit geregelt?]<\/strong><\/p>\n<p>2. Der Verein vergibt f\u00fcr besondere Leistungen Preise. Die Einzelheiten regelt eine Preis\u2010 Richtlinie, die den Mitgliedern bekannt gemacht werden muss. <strong>[Nein \u2010 die Preis\u2010Richtlinie muss von der MV beschlossen werden!]<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a7 12 Datenschutz<\/strong><\/p>\n<p>1. Der Verein ist berechtigt, personenbezogene Daten seiner Mitglieder im Rahmen seiner satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke oder zur Wahrnehmung seiner berechtigten Interessen zu erheben, zu sammeln, zu verwenden und weiter zu geben, soweit nicht schutzw\u00fcrdige Interessen des Mitgliedes erkennbar entgegenstehen.<\/p>\n<p>2. Jedes Mitglied hat das Recht, einzelnen Verwendungen, soweit sie nicht zwingend mit der Mitgliedschaft verbunden sind, mit Wirkung f\u00fcr die Zukunft zu widersprechen. In diesem Fall sind die entsprechenden Daten zu l\u00f6schen und die entsprechenden Verwendungen zuk\u00fcnftig zu unterlassen.<\/p>\n<p>\u00a7 13 Aufl\u00f6sung<\/p>\n<p>1. Der Verein wird aufgel\u00f6st, wenn es die Mitgliederversammlung, die zu diesem Zweck einberufen sein muss, mit Dreiviertelmehrheit der Ja\u2010 und Nein\u2010Stimmen beschlie\u00dft und anschlie\u00dfend diesem Beschluss von Drei Vierteln der stimmberechtigten Mitglieder schriftlich zugestimmt wird. <strong>[Praxisfremde Abweichung vom gesetzlichen Leitbild aus \u00a7 41 BGB.]<\/strong><\/p>\n<p>2. Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbr\u00fcchiger, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden hat. Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschlie\u00dft, sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren.<\/p>\n<p>3. Die vorstehenden Vorschriften gelten auch f\u00fcr den Fall, dass der Verein aus einem anderen Grund aufgel\u00f6st wird oder seine Rechtsf\u00e4higkeit verliert.<\/p>\n<p>\u00a7 14 Abschlie\u00dfende Vorschriften<\/p>\n<p>1.  Der Verein betreibt eine Gesch\u00e4ftsstelle in Cuxhaven. <strong>[Eine weitere Zementierung der Cuxhaven\u2010Lastigkeit des Vereins]<\/strong><\/p>\n<p>2.  Gerichtsstand ist der Sitz der Gesch\u00e4ftsstelle. <strong>[Abweichung vom gesetzlichen Leitbild. Normalfall: der Vereinssitz. Was ist der Grund f\u00fcr die Abweichung?]<\/strong><\/p>\n<p>3. Alle Ehren\u00e4mter (Vorstand, Aussch\u00fcsse, Kassenpr\u00fcfer), \u00fcber die die Mitgliederversammlung zu bestimmen hat, werden auf der der Eintragung der Satzung folgenden Jahreshauptversammlung neu bestimmt.<\/p>\n<p>4. Alle Status\u2010und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung gelten jeweils in weiblicher und m\u00e4nnlicher Form .<strong>[Ach, ja&#8230;.]<\/strong><\/p>\n<p>5. Es gilt die Salvatorische Klausel. <strong>[Gibt es nicht \u2010 nur zahlreiche Versionen einer in vielen Vertr\u00e4gen genutzten Regelung. Welche ist gemeint? Mit oder ohne Schriftformklausel? \u00dcberfl\u00fcssig und un\u00fcblich. Auch ohne die Klausel gelten die allgemeinen Regeln zur Auslegung von Vertr\u00e4gen. Wenn man schon eine solche Regelung als n\u00f6tig erachtet, ist diese zwingend auszuformulieren.]<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p>6. Diese Satzung wurde am &#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;. von der Mitgliederversammlung beschlossen und tritt mit ihrer Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mitgliederversammlung 2012 Auf der Mitgliederversammlung 2012 wurde aus mehreren Vorschl\u00e4gen in einer langen Diskussion eine neue Satzung formuliert und dar\u00fcber abgestimmt. Das Abstimmungsergebnis war: 56 Ja\u2010 Stimmen (84%), 11 Nein\u2010Stimmen und 8 Enthaltungen. Nach dem Gesetz (BGB) ist die Satzung &hellip; <a href=\"https:\/\/windpilot.com\/blog\/trans-ocean-news\/deutsch-to-mv-2013\/deutsch-wolfgang-reymann-stellungnahme-zum-satzungsentwurf\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":8962,"menu_order":-3,"comment_status":"open","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-9047","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/windpilot.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/9047","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/windpilot.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/windpilot.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/windpilot.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/windpilot.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=9047"}],"version-history":[{"count":9,"href":"https:\/\/windpilot.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/9047\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":16715,"href":"https:\/\/windpilot.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/9047\/revisions\/16715"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/windpilot.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/8962"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/windpilot.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=9047"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}