Seglers Zwänge

SEGLER´S ZWÄNGE – BEHÖRDENGÄNGE – LEBENDBESCHEINIGUNG

Ein Behördengag? Sicherlich nicht! Allerdings wird dies Papier für Menschen plötzlich wichtig, die im Rentenalter beschliessen, den Luftraum ihres heimatlichen Rententrägers zu verlassen.

Zum Beispiel für Segler, die sich ausserhalb des Geltungskreises von Behörden, Botschaften und Konsulaten der Bundesrepublik Deutschland, den Behoerden des Wohnlandes, Notaren, Banken, Krankenhaeuser, Rotes Kreuz …wagen. Immerhin wird diese Bescheinigung fortan im Jahres Rythmus zum Nadelöhr, durch das sich jeder Segler im Rentenalter, zukünftig zu zwängen hat, inkl. der Sicherstellung, dass dies Dokument in der Heimat auch tatsächlich auf dem Tisch des Versicherungsträgers gelandet ist. Denn nur dann ist die weitere Überweisung von Rentenbezügen sichergestellt. Bei Unterlassung droht sofortiger Stopp der Weiterzahlung und ggf. ein langwieriges Nachweisverfahren, dass man. entgegen der Hoffnung eines Rententrägers – Vorsicht Mokanz! – „immer noch lebendig“ ist.

Hier ein humoriger Beitrag zum Thema BEAMTENSPASS von Andrea+ Andreas Haensch SV AKKA

Beamtenspaß