ANTRAGSTELLER Roderich Brottka, Michael Drexler, Knut Erbar, Klaus Fohrmann, Rainer Hühnerfauth, Martin Knauff, Dieter Kowalewski, Hans-Werner Otto, Wolfgang Reymann, Gerhard Schmidt, Petra Thiel, Haio Thiel 25.09.2013:
ANTRÄGE VON 12 MITGLIEDERN Roderich Brottka, Michael Drexler, Knut Erbar, Klaus Fohrmann, Rainer Hühnerfauth, Martin Knauff, Dieter Kowalewski. Hans-Werner Otto. Wolfgang Reymann. Gerhard Schmidt. Petra Thiel. Haio Thiel 25.09.2013
ANTRAG: Durchführung der Mitgliederversammlung am 23. und 24. 11. 2013. Die Mitgliederversammlung ist entschlossen, in diesem Jahr die Tagesordnung vollständig abzuarbeiten und es wird beschlossen: – Sofern die Tagesordnung am Samstag nicht vorher vollständig erledigt werden kann, wird die Versammlung bis max. 19:45 Uhr fortgesetzt und der Beginn der Festveranstaltung auf 20:00 Uhr verschoben. – Sofern die Tagesordnung am Samstag nicht vollständig erledigt werden kann, wird die Versammlung vertagt auf Sonntag um 10:00 Uhr am gleichen Veranstaltungsort. Der Vorstand wird beauftragt, Raum und Logistik hierfür vorzubereiten und ggf. einen Ausweichstandort zu organisieren. – Sofern die Tagesordnung auch am Sonntag bis 18:00 Uhr nicht vollständig erledigt werden kann, wird der Vorstand angewiesen, eine außerordentliche Mitgliederversammlung im zeitlichen Zusammenhang mit der boot
2014 in Düsseldorf einzuberufen.
BEGRÜNDUNG: Anders als in 2012 soll dieses Jahr sichergestellt werden, dass die Tagesordnung vollständig abgearbeitet werden kann und keine Themen noch einmal um ein Jahr verschoben werden. Viele Mitglieder nehmen hohe Reisekosten in Kauf, um an der Mitgliederversammlung teilzunehmen, deshalb ist der Samstag für die Versammlung bestmöglich zu nutzen, und diese notfalls am Sonntag fortzusetzen.
Eine Fortsetzung in Form einer außerordentlichen Versammlung soll nach Möglichkeit vermieden werden, damit den Mitgliedern nicht ein weiteres Mal hohe Reisekosten entstehen. Wenn eine außerordentlichen Versammlung dennoch erforderlich werden sollte, soll diese zeitnah und an einem zentralen Ort stattfinden, der für die Mehrheit der Mitglieder besser erreichbar ist als Cuxhaven, so dass sich der Zusammenhang mit der boot 2014 in Düsseldorf hierfür anbietet.
ANTRAG 4.1.: Der Vorstand wird angewiesen, Frau Jacoba Helena Lelijveld-Stinissen zum Ausgleich aller im Zusammenhang mit der seinerzeit von ihr über den Verein abgeschlossenen Auslandskrankenversicherung erlittenen Schäden unverzüglich eine einmalige vergleichsweise Zahlung in Höhe von bis zu 100% der nachgewiesenen Krankenkosten anzubieten, Zug um Zug gegen umfassenden Verzicht auf alle weiteren möglichen Ansprüche aus diesem Themenkomplex.
Der Vorstand wird angewiesen, unverzüglich den Bundesverband der Deutschen Versicherungswirtschaft zu bitten, einen seiner Versicherungs-Ombudsmänner zu benennen, der auf der Grundlage der von Frau Lelijveld Stinissen eingereichten Belege und der seinerzeit gültigen Versicherungsbedingungen der TO AKV unabhängig über die Höhe einer daraus resultierenden Versicherungsleistung entscheiden kann. Sofern ein Ombudsmann hierfür nicht zur Verfügung stehen kann, soll der Bundesverband der Deutschen Versicherungswirtschaft um die
Benennung eines kompetenten vereidigten Sachverständigen als Gutachter gebeten werden.
BEGRÜNDUNG: In Abstimmung mit dem Vorstand hat das Mitglied RA Wolfgang Reymann die Erstellung des von der MV 2012 beauftragten Gutachtens zum Fall Drifter begleitet. Dazu hat er sich intensiv mit den wiChtigsten tatsächlichen und rechtlichen Fragen beschäftigt, ohne eine eigene persönliche Verbindung zu dem Fall oder den handelnden Personen. Dabei ist Herr Reymann zu der Überzeugung gekommen, dass ein wesentliches Verschulden für den eingetretenen Schaden bei TO liegt, und dass die Familie Lelijveld anschließend in einer persönlichen Notsituation von TO in besonders unkameradschaftlicher Weise alleine gelassen wurde. Er ist weiterhin der Ansicht, dass die Familie Lelyveld ein Mitverschulden trifft, das er für sich mit ca. 20-30% bewertet. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Gerichte bei einem nur geringen Mitverschulden von 10-20% regelmäßig vollen Schadenersatz zuerkennen.
Bei der Festlegung des Prozentsatzes für die Kostenerstattung ist weiter zu berücksichtigen, dass durch die lange Verzögerung ein erheblicher Zinsschaden und auch Kosten entstanden sind. Der Gesamtschaden dürfte bei ca. € 90-100.000 liegen.
ANTRAG 4.2: Für den Fall, dass der Antrag 4.1 abgelehnt oder ein Vergleich mit Frau Lelijveld-Stinissen nicht zustande kommen sollte, und der Verein anschliessend im Zusammenhang mit der Auslandskrankenversicherung der Familie Lelijveld gerichtlich auf Zahlung von Schadensersatz verklagt werden sollte, wird der Vorstand angewiesen, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten.
Begründung: Falls es nicht zu einer Entschädigung im Wege über einen Vergleich kommen sollte, soll der Familie Lelijveld angesichts der Behandlung, die sie durch TO erfahren hat, über den Verjährungsverzicht die Möglichkeit eröffnet werden, diese Frage der Haftung von TO selbst gerichtlich klären zu lassen.
ANTRAG 4.3: Für den Fall, dass der Antrag 4.1 abgelehnt werden sollte, wird der Vorstand angewiesen, ein ReChtsgutachten über die Haftung von TO im Zusammenhang mit der Auslandskrankenversicherung der Familie Lelijveld in Auftrag zu geben. Hierzu sind dem Gutachter alle Unterlagen vollständig zu übergeben, welche auch RA Orgelmann für seine Stellungnahme zur Verfügung gestanden haben, sowie alle evtl. zusätzlich von dem Gutachter gewünschten Auskünfte zu erteilen. Als Gutachter werden bestimmt: RAin Gabriele Ritter und WP StB Dipl. -Kfm. Ralf Klaßmann, clo BDO AG Branchencenter Non-Profit-Organisationen, Im Zollhafen 22, 50678 Köln Gutachtenauftrag: Bestand vor Eintritt der Verjährung eine Haftung des Vereins gegenüber der Familie Lelijveld, insbesondere unter Berücksichtigung des Instituts der Sachwalterhaftung?
Gab es ein Mitverschulden der Familie Lelijveld, und wenn ja, in welcher Höhe wäre es voraussichtlich durch ein Gericht zu berücksichtigen? Wenn eine Haftung bestand: kann der Verein, nach einer entsprechenden Entscheidung der Mitgliederversammlung, eine Zahlung an die Familie Lelijveld leisten?
Entspricht die Stellungnahme von RA Orgelmann vom 15.07.2013 den Mindestanforderungen, welche an die Qualität eines juristischen Gutachtens zu stellen sind? Der Vorstand wird angewiesen, dieses Gutachten sofort nach Vorliegen im geschlossenen Bereich des TO Forum zu veröffentlichen und die Kosten für dieses Gutachten bekannt zu machen.
Der Vorstand wird angewiesen, unverzüglich die tatsächlichen Gesamtkosten für die Stellungnahme RA Orgelmann im geschlossenen Bereich des TO Forum zu veröffentlichen.
BEGRÜNDUNG: Im Auftrag der MV 2012 hat der Vorstand ein juristisches Gutachten zur möglichen Haftung von TO in der Causa Drifter bei RA Orgelmann in Auftrag gegeben. Die Stellungnahme von RA Orgelmann vom 15.07.2013 entspricht jedoch auch nicht ansatzweise den Anforderungen, die an ein brauchbares juristisches Gutachten zu stellen sind. Damit ist der erteilte Auftrag nicht erfüllt und es muss entsprechend dem Auftrag der MV 2012 ein qualifiziertes Gutachten eingeholt werden, um über eine mögliche Schadensersatzleistung an die Familie Lelijveld entscheiden zu können.
Die Antragsteller haben keinerlei persönliche Beziehung zu dem vorgeschlagenen Gutachter. Es handelt sich hierbei um die Fachgruppe zur rechtlichen und steuerlichen Betreuung gemeinnütziger Vereine einer renommierten, deutschlandweit tätigen RA- und W P-Kanzlei.
ANTRAG 5 : Ausschluss des ehemaligen Vorsitzenden
Es wird beantragt das Mitglied Bernd L, ehemaliger Vorsitzender von TO, aus dem Verein auszuschließen.
Begründung: • Gegen eine Veröffentlichung der Begründung zu diesem Antrag haben wir aufgrund des Inhalts rechtliche Bedenken. Der Antragsteller wird
daher gebeten, den Antrag auf der Jahreshauptversammlung durch persönlichen Vortrag zu begründen. – Der Vorstand –
ANTRAG 6a: Neuordnung des Internetauftritts
Es wird eine Arbeitsgruppe eingesetzt zur Vorbereitung einer Online Wahl und zur Neugestaltung des Internetauftritts von TO. Diese Arbeitsgruppe hat folgende Aufgaben:
Vorbereitung der Online Wahl bis zur nächsten MV
– Definition der technischen Anforderungen / Konkretisierung und Weiterentwicklung der Anwendung der Online Wahlordnung
– Auswahl und Beschaffung einer geeigneten Lösung
– Festlegung der erforderlichen technischen und administrativen Abläufe bei TO
– Betreuung der Wahldurchführung und -auswertung
Neugestaltung des Internetauftritts
– Ausarbeitung eines Anforderungsprofils für den Webauftritt und eines Lastenhefts für den externen Dienstleister, aufbauend auf den Vorarbeiten der Homepage-Arbeitsgruppe
– Moderation einer Diskussion hierüber im Forum
– Durchführung des Auswahl- und Vergabeprozesses auf der Basis der Arbeitsergebnisse
– Begleitung der Implementierung und Abnahme der fertigen Lösung
In dem Anforderungsprofils für den Webauftritt und dem Lastenheft ist ein Schwerpunkt auf die Möglichkeit der einfachen Information und Kommunikation zwischen den segelnden und derzeit nicht. segelnden Mitgliedern, Stützpunkten und dem Verein zu legen. Zum Leiter der Arbeitsgruppe wird das Mitglied Gerhard Schmidt bestimmt, der über einschlägige Erfahrung und berufliche Qualifikation verfügt. Weitere Mitglieder der Arbeitsgruppe werden auf Vorschlag in der Versammlung gewählt.
ANTRAG 6b: Es wird beantragt, den Vertrag mit dem derzeitigen technischen Betreuer der TO Website zum nächstmöglichen Termin zu kündigen und die Betreuung der Website auf der Basis der Ergebnisse und Empfehlungen der Arbeitsgruppe unter Leitung von Gerhard Schmidt und einer Ausschreibung unter mindestens drei neuen Anbietern und dem derzeitigen technischen Betreuer der TO Website neu zu vergeben.
Begründung: Die aktuelle Website wird den technischen und optischen Anforderungen, die an einen modernen Internetauftritt zu stellen sind, nicht im Ansatz gerecht und ist deshalb grundlegend neu zu gestalten.
ANTRAG 7: Vorstand und Webmaster werden angewiesen, auf jede Form der Zensur im internen Bereich des TO Forums zu verzichten, solange die fraglichen Beiträge nicht offensichtlich gegen geltende Gesetze verstoßen. Eine Zensur im offenen Bereich des TO Forums soll nur erfolgen, wenn Beiträge offensichtlich in vereinsschädigender Absicht erfolgen oder gegen geltende Gesetze verstoßen.
BEGRÜNDUNG: Derzeit findet unter Berufung auf die „Netiquette“ im TO Forum die Zensur von Beiträgen durch Vorstand und Webmaster statt. Hierbei entsteht der Eindruck, dass bestimmte Ansichten unerwünscht sind und deshalb gelöscht oder verändert werden. Zumindest im internen Teil des Forums sollten zugunsten der Meinungsfreiheit auch evtl. grenzwertige Äußerungen akzeptiert werden, sofern sie nicht offensichtlich gegen geltende Gesetze verstoßen, zumal die Identität über die Registrierung als Vereinsmitglied vor Freischaltung des Zugangs zum internen Teil des Forums sicher feststeht.
ANTRAG 8: Jede Form der materiellen Förderung einzelner Mitglieder oder anderer Personen oder Organisationen wird eingestellt, bis die Mitgliederversammlung verbindliche Förderrichtlinien beschlossen hat. Dies gilt auch für die Vergabe von Preisen, die mit materiellen Leistungen verbunden sind. Zusammen mit dem Jahresbericht wird der Vorstand zukünftig eine Übersicht aller Förderleistungen und vergleichbaren Verpflichtungen des Geschäftsjahres veröffentlichen. Hierbei werden mindestens der Empfänger der Leistung, der Gegenstand der Förderung bzw. des geförderten Projekts sowie Art und Umfang der Förderung ausgewiesen.
Begründung: In der MV 2012 hat der Vorstand bekannt gegeben, dass eine Förderrichtlinie beschlossen worden sei und demnächst veröffentlicht werden würde. Trotz vielfacher Nachfrage ist diese Veröffentlichung bisher nicht erfolgt. Die jährliche Veröffentlichung einer Übersicht aller Förderleistungen dient der Information der Mitglieder über die Mittelverwendung des Vereins.
ANTRAG 9: Der Vorstand wird angewiesen, die Aufnahme von neuen Mitgliedern nicht von Voraussetzungen
abhängig zu machen, die nicht ausdrücklich in der Satzung geregelt sind.
BEGRÜNDUNG: Ohne Konsultation der Mitgliederversammlung und ohne rechtliche oder satzungsmässige Rechtfertigung hat der Vorstand einen „Kompass“ genannten Wertekatalog als zukünftiges Grundgesetz für den Verein beschlossen. Im TO Heft 141 von Juli 2013 wurde dieser „Kompass“ erstmals bekannt gemacht und zugleich mitgeteilt, dass dieser zukünftig von jedem neuen Mitglied als Voraussetzung für die Aufnahme in den Verein zu unterschreiben sei.
Diese Vorgehensweise ist nach der Satzung unzulässig und widerspricht auch den Interessen des Vereins, die Mitgliederbasis möglichst zu erhalten und zu verjüngen und nicht den Beitritt zu erschweren. Keinesfalls kann aber ein „Grundgesetz“ für den Verein ohne ausführliche Diskussion und anschließenden Entscheid durch die Mitglieder eingeführt werden.
ANTRAG 10: Die Mitgliederversammlung für das Jahr 2014 findet im zeitlichen Zusammenhang mit der boot 2015 in Düsseldorf statt.
Erläuterung: Durch diesen Termin und einen zentralen Veranstaltungsort soll möglichst vielen Mitgliedern die Teilnahme ermöglicht werden. Der Vorstand wird gebeten, mögliche Förderung / Unterstützung der Veranstaltung durch die Messegesellschaft Düsseldorf zu klären.
ANTRAG 11: Es wird beantragt den Vorstand neu zu wählen.
BEGRÜNDUNG: Nach § 4 Nr.2 der TO Satzung ist eine Vorstandsbestellung jederzeit widerruflich, sodass die Satzung einer vorzeitigen Neuwahl des Vorstandes nicht entgegensteht. Von verschiedenen Seiten wird inzwischen der Rücktritt des Vorstands verlangt, zuletzt im Zusammenhang mit dem inzwischen bekannt gewordenen Email des Vorstands an Drifter vom 05.09.2013. Weiterhin hatten der Vorsitzende und sein Stellvertreter bereits in der MV 2012 angekündigt, bei einer Entscheidung der Versammlung für eine online Abstimmung zurückzutreten. Wenn es 2013 zu einem Rücktritt des Vorstands kommt, müsste aus rechtlichen Gründen kurzfristig eine weitere, ausserordentliche Mitgliederversammlung zur Neuwahl einberufen werden. Evtl. wäre auch ein Notvorstand durch das Amtsgericht zu bestellen. Dies alles wäre mit hohen Kosten für den Verein verbunden und auch die Mitglieder müssten selbst noch einmal viel Zeit und Geld in die Teilnahme an dieser aoMV investieren. Der Antrag wird gestellt, um dieses Problem für den Verein und die Mitglieder auszuschliessen. Denn wenn die Neuwahl bereits auf der offiziellen Tagesordnung steht, kann in der MV 2013, sofern erforderlich, in jedem Fall sofort eine Neuwahl formgerecht durchgeführt werden. In Anbetracht der Unstimmigkeiten seit der letzten Mitgliederversammlung könnte den Mitgliedern bei Bedarf so auch die Möglichkeit gegeben werden, zum Ausdruck zu bringen, ob sie mit der Arbeit des jetzigen Vorstandes zufrieden sind. Zudem könnte durch eine Neuwahl die mutmaßlich nichtige Besetzung des Vorstandspostens „Vorsitzender des Beirates“ geheilt werden.
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ANTRÄGE VON ANDEREN MITGLIEDERN
BEATE SCHMANDT 24.8.2013
ANTRAG: Hiermit beantrage ich auf der kommenden MV den Beschluss zu fassen eine Entscheidung im Fall Coby
Lelijveld erst dann zu treffen, wenn unter einer neuen Satzung ein Onlinewahlrecht oder eine
Stimmrechtsübertragung möglich ist.
BEGRÜNDUNG: Die Sache geht uns alle an und ist die vielleicht wiChtigste Entscheidung in der Geschichte des TO. Daher sollte diese Entscheidung auf breiten Schultern stehen und von allen Mitgliedern akzeptiert werden können. Dazu kann es aber nur kommen, wenn auch alle Mitglieder die Möglichkeit haben mit zu entscheiden. Heute, am 24.8.2013 liegt mir das Gutachten, sowie der dazu gehörige Kommentar nicht vor, mir nicht und fast allen anderen Mitgliedern auch nicht. So ist es also auch nicht möglich einen qualifizierten Antrag zu stellen, ein Recht, das auch ohne expliziten Bezug auf die Satzung wohl für alle Mitglieder besteht. Ob dieser Zeitplan so von der letzten Mitgliederversammlung gewollt und von der kommenden gebilligt wird, wage ich zu bezweifeln. Die Auswirkungen sind jedenfalls klar: Eine Diskussion vor Ablauf der Antragsfrist(2012 war es Ende August) wird es nicht geben können und damit auch keine faire Grundlage für eine Entscheidung. Wir können vor Ablauf der Antragsfrist nicht nach den neuen Erkenntnissen fragen, die es angeblich geben soll, die rechtlichen Beurteilungen nicht würdigen und die Sache aus Sicht der Geschädigten nicht verteidigen. Wenn die Notwendigkeit für Transparenz und Mitbestimmung im Verein dringlich ist, dann wird das hier deutlich. Ich vermisse auch eine Stellungnahme von COby Lelyveld, die zu einer vollständigen Aufklärung und Bearbeitung dieses Falles dazugehört hätte. Der Gutachter hat zu keiner Zeit irgendeinen Kontakt zu den Lelijvelds aufgenommen.
Zusammengefasst ist die Sache nicht reif für eine Entscheidung, weder von der Satzung noch von der Meinungsbildung her. Das mag für Coby eine weitere herbe Enttäuschung sein, aber ich kenne sie gut genug und weiß, das sie vor allem ihren Frieden finden will und das geht heute nur durch diesen Beschluss, der auf der Hoffnung auf Fairness und Mitbestimmung in der Zukunft baut und den Vereinsfrieden im Vordergrund sieht. Sollte dieser Antrag zeitlich früher als notwendig gestellt sein, beruht das auf der Tatsache, das ich das Ende der Antragsfrist nicht kenne, obwohl ich diese vor Monaten bereits in einem mail an die Geschäftsstelle nachgefragt habe, jedoch nie eine Antwort bekam.
ANTRAG: Hiermit beantrage ich vor jeder Abstimmung auf der MV 2013 und weiterführend auf jeder MV die unter der heute eingetragenen Satzung durchgeführt wird, die Anwesenheitsliste zu überprüfen, wenn nötig zu aktualisieren und als Kopie nachstehend zu dem entsprechenden Protokollteil der Abstimmung aufzunehmen und zu veröffentlichen. Weiterhin beantrage ich die Liste so zu führen, das die Mitglieder über die Liste zu identifizieren sind. Eine Anwesenheitsliste erfordert mindestens den Vor- und Nachnamen in Klarschrift und die Unterschrift,
eventuell die Mitgliedsnummer.
BEGRÜNDUNG: Die anwesenden Mitglieder sind eine entscheidende Größe um das Ergebnis einer Abstimmung festzustellen. Ihre Zahl nimmt unmittelbar Einfluss auf das Abstimmungsergebnis. So ist es erforderlich, deren Zahl vor jeder Abstimmung festzustellen. Die Zahl der Anwesenden lässt sich nur über den Klarnamen und die Unterschrift ermitteln. Ohne Unterschrift keine Urkunde, ohne Klarnamen keine Identifizierung. Beides ist aber notwendig soll es sich um eine ernsthafte Anwesenheitsliste handeln. Die Liste der MV 2012 hat diese Kriterien nicht erfüllt, es war eine Sammlung von meist unlesbaren Unterschriften, mehr nicht. Außerdem ist jede Abstimmung ein separater rechtlicher Vorgang, dem eine eigene Liste zu Grunde liegen muss. Eine Liste erstellt am Anfang der Versammlung kann nie eine Gültigkeit über den gesamten Zeitraum der Versammlung haben, es sei denn, man sperrt die Tür zu.
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Milan Rataj und IIsevania dos Santos Alves 25.9.2013
Antrag: Ich stelle den Antrag einen Entschädigung in Sachen Lelijveld zu zahlen. Die Höhe der Endschädigung liegt im Ermessen des Vorstandes, sollte jedoch nicht mehr wie 80% der vorliegenden Rechnungen betragen. Die Entschädigung soll nur gezahlt werden, wenn sichergestellt ist, das zum 1. der auf der Rechnung angegeben Name tatsächlich der Mädchenname ist und es sich nicht um eine andere Person handelt. Und zum 2.ten die Zahlung der Rechnung nachgewiesen werden kann.
zu 1. ist eine Geburts- oder Heiratsurkunde nach zu weisen.
zu 2. ein Kontoauszug aus dem die Zahlung ersichtlich ist oder aber eine Quittung die Zahlung bestätigt.
Ein Ermessenspielraum zu 1. und 2. obliegt dem Vorstand.
Begründung/Erklärung: Die tatsächliche Rechtssituation sollte in diesem Falle keine Rolle spielen, auch die Tatsache von Recht und Unrecht sollte unbeachtet bleiben. Der Fall sollte im Sinne unserer Segelkameraden abgeschlossen werden. UnWichtig ist, wie einzelnen Personen innerhalb des TO denken. Wichtig ist, dass es eine Demokratische Mehrheit beschließt und diese Altlast des alten Vorstandes im Sinne aller Beteiligten abgeschlossen wird.
Persönliche Anmerkung: Als Vorstand hätte ich selbigst entschieden und die Zahlung verweigert um einer Haftung aus dem Weg zu gehen. Eine freiwillige Zahlung aus diesem oder anderen ähnlichen Anträgen und der Abstimmung der Mehrheit bei der Mitgliederversammlung scheint der einzig richtige Weg.
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Wolfgang Quix, Klaus Hympendahl 11.9.2013
Antrag: Aufgrund des großen Arbeitsaufwandes, den der Vorstand von Trans-Ocean e.V., einem Verein mit ca. 5.000 Mitgliedern und 200 Stützpunkten in aller Welt, zu bewältigen hat, beantragen wir die Einstellung eines Geschäftsführers, der das umfangreiche Tagesgeschäft in Cuxhaven verantwortlich übernimmt.
Begründung: Wir wollen damit eine Arbeitsentlastung des Vorstandes vom täglichen Geschäft erreichen. Der Vorstand kann sich dann auf das Wesentliche konzentrieren. Andere Clubs in der Größenordnung haben so gut wie immer einen Geschäftsführer (sailing secretary). Immerhin ist Trans-Ocean einer der größten Segelvereine Deutschlands. Vergleichbare Vereine im In- und Ausland, die einen Geschäftsführer beschäftigen: Kieler Yachtclub, Norddeutscher Regatta Verein, Kreuzerabteilung des DSV ca. 8.500 Mitglieder, Cruising Club der Schweiz ca. 6.300 Mitglieder, Offshore Cruising Club GB ca. 10.000 Mitglieder. Bereits beim Runden Tisch am 24.01.2012 in Düsseldorf wurde vorgeschlagen, dass die Tagesarbeit bei Trans-Ocean nicht von einem ehrenamtlichen Vorstand alleine bewältigt werden kann. Sowohl der letzte Vorsitzende als auch der derzeitige sind beruflich selbständig und mussten bzw. müssen die Vorstandsarbeit neben ihrem eigentlichen Beruf erledigen. Wir sind uns im Klaren darüber, dass sie Einstellung eines Geschäftsführers eine Beitragserhöhung mit sich bringt.
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BEATE SCHMANDT 12.9.2013
Antrag 1: Es wird beantragt den Vorstand zu verpflichten das an Dr. Orgelmann für das „Gutachten“ gezahlte Honorar zurück zu verlangen bzw. – soweit noch keine Zahlung erfolgt ist – die Zahlung des Honorars abzulehnen.
Begründung: Herr Dr. Orgelmann hatte den Auftrag ein Rechtsgutachten zu erstellen. Seine Arbeit erreicht aber die handwerklichen Mindestanforderungen, die an ein Gutachten zu erstellen sind, nicht.
Antrag 2: Es wird beantragt, dass ein von RA Wolfgang Reymann zu benennender Anwalt mit der Klärung der Frage beauftragt wird, inwieweit der aktuelle Vorstand dem Verein durch seine Amtsführung materiell geschadet hat und ob ein eventueller Schaden von den Amtsträgern des Vereins zu ersetzen ist.
Begründung: Der Verein ist bzw. war in zahlreiche Rechtsstreitigkeiten verwickelt. Es besteht die Vermutung, dass durch das mutwillige Herbeiführen oder zumindest durch die billigende Inkaufnahme von Rechtsstreitigkeiten der Verein geschädigt wurde. Auch besteht der Verdacht, dass der Verein durch die verspätete Geltendmachung von Forderungen gegenüber dem ehemaligen Vorsitzenden bzw. der Vermieter GbR ein Schaden entstanden ist.
VERBLIEBENE ANTRÄGE AUS 2012
WOLFGANG REYMANN 1.9.2012
3. Jede Form der materiellen Förderung einzelner Mitglieder wird eingestellt, bis die Mitgliederversammlung verbindliche Förderrichtlinien beschlossen hat. Dies gilt auch für die Vergabe von Preisen, die mit materiellen Leistungen verbunden sind.
4. Trans-Ocean-Segler, die unter TO-Stander einmal mit ihrem Boot um die Welt gefahren sind, gleich in welcher Zeit, mit welcher Besatzung und welcher Route, erhalten den TO-Weltumseglerpreis.
Der Vorstand wird gebeten, ausgehend von den Beschlüssen dieser Mitgliederversammlung einen Vorschlag für Vergaberichtlinien für alle weiteren Preise zu entwerfen und im Forum online zur Diskussion zu stellen, mit dem Ziel einer Verabschiedung auf der nächsten Mitgliederversammlung.
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Inge-E. und Ernst-F. Barteis 2012
Bitte sorgen Sie dafür, dass mittelfristig mindestens folgende Parameter unter der Website-Rubrik Stützpunkte-> Stützpunktleiter abrufbar sind und dass sie von den Stützpunktleitern gepflegt werden. Diese Daten sollten den absoluten Vorrang haben, bevor Trivialinformationen dargestellt werden. Sie sollten per Text-Mail (nur ASCII ohne Grafiken, Logos usw.) vom TO-Office in Cuxhaven abrufbar sein und nicht auf Links basieren um Abruf und Empfang per Sailmail, Winlink oder Iridium zu ermöglichen.
– Stützpunkt. . .
– Name, Anschrift, Telefon, VHF, Fax und Mailadresse des Stützpunktleiters
– Nächstmöglicher Einklarierungshafen
– Zu kontaktierende Behörden mit deren Anschriften und Mailadressen für An- bzw. Abreise
– Empfohlene Reihenfolge der Abarbeitung der Behörden Info über die Pflicht einer Voranmeldung aus dem Ausland und wenn ja mit welcher Frist und an wen.
– Brennstoffversorgung und Kriterien vor Ort Koordinaten der drei wichtigsten Marinas bzw. Ankerplätze.
– Allgemeine Warnungen
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Jürgen Riesen 1.2.2012
Jedes Mitglied – fördernde und aktive Mitglieder – hat nur eine Stimme“ ist dort oder anderswo zu ergänzen auf: Eine oder mehrere Stimmrechtübertragung(en) können auf ein anwesendes Mitglied (dito förderndes?) übertragen werden. Eine schriftliche, unterschriebene Vollmacht muss vorgelegt werden, ggs. vom Aussteller der Geschäftsstelle bis zum Termin von Anträgen (14 Tage vor Versammlung) zugestellt werden. In der Vollmacht ist zu erklären, ob es sich um eine Generalvollmacht für alle abzustimmenden oder nur für genau benannte Punkte der Tagesordnung handeln soll.
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H.W.Otto 2012
1. Ich bitte die MV darüber ab zu stimmen, dass die „Verwässerung“ der Begriffe „TO-Stützpunkt“ und „TO Treffpunkt“ beendet wird. TO-Stützpunkte, die keinen unmittelbaren und mit Seeschiffen erreichbaren Gewässerzugang haben, sollen als „TO-Treffpunkt“ neu bezeichnet werden. Sie sind aus den weltweiten Stützpunktlisten (unter DE) zu entfernen, die Stützpunktschilder sind einzuziehen, über neue, kleinere TO Treffpunktschilder befindet der Vorstand.
2a. Ich beantrage die JHV darüber abzustimmen, dass die Einnahmen aus Anzeigen ab der TO-Ausgabe 139 (erstmalig Januar 2013) nur für eigene Rechnung des Vereins in seiner Vereinszeitung erfolgt. 2b. Ferner bitte ich die JHV um Abstimmung, dass die privaten Kleinanzeigen (Schiffsverkäufe/-Gesuche und Zubehör) der TO-Mitglieder sich von denen der gewerblichen und der anderen annoncierenden Nicht-Mitglieder in der Preisgestaltung deutlich nach unten korrigiert, unterscheidet. Die Durchführung selbst obliegt verantwortlich dem Pressereferenten.
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Klaus Grün 2012
Klaus Grün stellt den Antrag, dass im Mitteilungsblatt weniger Vereinsmeldungen, dafür mehr Fahrtenberichte erscheinen sollen.
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T. Bruhn 2012
Hiermit beantrage ich, den Stützpunktleitern anstelle der bisher erfolgten „Jahresgabe“ ein Kontingent von 10 TO Standern zu übersenden, um diese den bedürftigen Langzeitseglern auf eigene Rechnung zum Preis von, wie in Deutschland auch, 15 Euro zu verkaufen.