Vorstandsarbeit

SATZUNG STELLUNGNAHME, Schmandt
3.Februar 2014

Wolfgang Reymann´s Kommentar zur Satzung ist erhellend. Ein Wesensmerkmal der Demokratie ist die Gewaltenteilung. Im Verein spiegelt der Vorstand die Executive, die Mitgliederversammlung die Legislative und die Ausschüsse, wie der Ehrausschuss, die Jurislative.

Diese sind nur getrennt demokratisch wirksam.

Hier greift die Satzung ein und überträgt klassische Rechte der Mitgliederversammlung auf den Vorstand und durch die Besetzung des Ehrausschuss durch den Vorstand, übt dieser de Facto die Jurislative in Personalunion aus. Die Anrufung des Ehrausschuss darf, wie in unserer Gerichtsbarkeit üblich, nicht auf einen kleinen Personenkreis beschränkt werden. Wenn der Vorstand den Ehrausschuss anrufen darf, müssen das die Mitglieder auch dürfen. Denn auch ein Vorstandsmitglied könnte so handeln, das der Grund für einen Ausschluss gegeben wäre.

Es stellt sich für mich bei dieser Satzung die Frage, ob sie überhaupt eintragungsfähig ist. Sollte dies nicht der Fall sein, hätte die Mehrheit auf der letzten MV wirklich einen großen Sieg errungen, aber nicht über die Kritiker sondern über die Vernunft.

Detlev Schmandt

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SATZUNG und STELLUNGNAHME
2.Januar 2014

Hier ist vom Vorstand vorgelegt und auf der Mv 2013 beschlossene Satzung nachzulesen. Der Einfachheit halber wurde der KOMMENTAR von WOLFGANG REYMANN in Fettschrift angefügt.
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NACHLESE
Zusammenfassung der Mv 2013

MÄNGEL
Ungewöhnlich in der Geschichte des TO, wurde in der TO – Zeitung #142 lediglich Ort und Termin der Mv bekanntgegeben, die Bekanntgabe aller Anträge wurde nicht publiziert, hingegen per INFO POST einer großen Anzahl von Mitgliedern offenbar nicht fristgerecht zugestellt. Dies ist wahrscheinlich ein erheblicher Mangel, der nach der Rechtsauffassung fachkundiger Mitglieder, eigentlich die Ungültigkeit aller Beschlüsse zur Folge hätte haben müssen. Auf Nachfrage mit Fristsetzung scheint es, dass der Vorstand sich nicht genügend erklärt hat, weshalb aus Mitgliederkreisen nun Klage eingereicht worden ist.

PROTOKOLL
Bereits 2012 hat eine um nahezu sechs Wochen verzögert publizierte Protokoll Erstellung wahrscheinlich den Erfolg einer Satzungsklage verhindert. Eine rechtsanwaltliche Nachfrage zum Datum der Protokoll Veröffentlichung für die Mv 2013, wurde dies für die TO-Zeitung #144 angekündigt, also ca 5 Monate verspätet.

GEMEINNÜTZIGKEIT
Die verbotene Diskussion

Eine Antwort zu Vorstandsarbeit

  1. Ernst-Friedrich Bartels sagt:

    Liebe Beate

    Du hast beim TO diesen interessanten Artikel geschrieben. Wenn Du mal Zeit und Lust hast klär doch mal die Öffentlichkeit auf was das eigentlich so richtig bedeutet! Die meisten begreifen anscheinend die Tragweite nicht sonst wären mit Sicherheit scharfe Resonanzen gekommen. Sie begreifen nicht dass der Vorstand und der Cuxhavener Kader die Mitglieder zu machtlosen Beitragszahlern degradiert haben.

    Zum Kommentar:
    Für einige, wie zum Beispiel Webmaster, Willi, Bernd, Gio , Abfangjäger usw., wär der Stil der Bildzeitung angebracht. Speziell für Willi don’t Panik auf berlinerisch. Kommentare in normaler Umgangssprache werden von denen immer „missverstanden“. Da müssen wir ihnen einfach entgegen kommen.

    Ich weiß es ist schwer sein Vokabular dermaßen zu downgraden aber wenn es nicht anders geht.

    Viel Glück dabei.

    Man kann sich natürlich auch über die Lebenserwartung von Impellern unterhalten das ist einfacher. Dem z.Zt. bestgepflegtestem Thema im Forum.

    Gruß
    Ernst

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    erstellt am 03 Feb 2014 08:33:36

    Liebe TOler,

    da das Protokoll der MV laut Vorstand erst im nächsten TO Heft erscheint, habe ich an alle Teilnehmer der MV einige Fragen:

    War Euch die Satzung und der Kommentar von Herrn Reymann vollumfänglich bekannt?

    War Euch bewusst, dass §4 Absatz 7 rechtlich unzulässig sein dürfte, die Aufnahmebestimmungen werden durch die MV und nicht durch die GO des Vorstands festgelegt?

    Habt ihr gewußt,

    dass 4§ A 13, fördernden Mitgliedern und Ehrenmitgliedern kein Stimmrecht mehr erlaubt,

    dass §7 A 2 entgegen der 2012er Satzung nun 15% der Mitgliederstimmen für eine außerordentliche MV verlangt, statt 5%. Wo ist hier der Sinn, wo und für wen der Vorteil,

    dass §7 A10 dem Vorstand erlaubt auch verspätete Anträge zuzulassen, auch seine eigenen natürlich, wobei der einzige rechtlich sichere Weg darin besteht, dass die MV das beschließt,

    dass diese Problematik genauso bei §7 A11 gegeben ist?

    dass § 7 A 19 die Wahl aller Ämter auch ohne vorherige Ankündigung in der Einladung zulässt, was angreifbar ist und die Chancengleichheit vernichtet,

    dass die in § 10A 4 geregelte Bestellung des Ehrenrates durch den Vorstand rechtswidrig ist?

    Habt ihr gewusst, dass die Förderrichtlinie nur durch die MV beschlossen werden kann und nicht, wie im §11 A 1 geregelt, durch den Vorstand,

    und dass das gleiche auch für die Preisrichtlinie in §11 A 2 gilt?

    Das jedenfalls ist dem Kommentar von W. Reymann klar zu entnehmen.

    Ich richte diese Fragen an die Teilnehmer, denn ich möchte begreifen, warum eine Satzung, die ursprungsgemäße Rechte, also Stammrechte der MV auf den Vorstand überträgt, von einer MV als Erfolg gefeiert wird, wenn diese Satzung nach W. Reymann in etlichen Punkten entweder unzulässig oder rechtlich höchst bedenklich ist.

    Ich bin hiermit auf der Suche nach informierten Mitgliedern, die meine Fragen beantworten können. Wer sich nicht im Forum äußern möchte, kann meine Emailadresse b.schmandt@online.de nutzen.

    Herzlichen Dank für eure Bemühungen

    Beate, TO Mitgliedsnummer 587

    SY Kira von Celle, zurzeit in Palau

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