Pro Bono – Teil 2.

TODESZONE HIGH COURT
Ein Prozess in London gilt aufgrund des englischen Zivilprozessrechts (Common Law) als extrem riskant, da das Kostenrisiko astronomisch hoch ist und die Gerichte eine radikale Offenlegungspflicht von Beweisen vorschreiben. Die High Court-Verfahren folgen Prinzipien, die sich drastisch vom deutschen Recht unterscheiden und Prozesse unvorhersehbar und existenzbedrohend machen.

Die Reaktionen in der Segelszene auf den Ausgang des Windhunter-Falls waren von Erleichterung über das Urteil, aber gleichzeitig von einer tiefen Verunsicherung hinsichtlich des englischen Presserechts geprägt. Da Peter Förthmann (Windpilot) in der weltweiten Blauwasserszene eine sehr bekannte Persönlichkeit und ein geachteter Experte für mechanische Selbststeueranlagen ist, schlug das Verfahren hohe Wellen. 
Die Reaktionen in drei Kernpunkte zusammengefaßt:
1. Solidarität mit dem Autor und Meinungsfreiheit
Verteidigung der Fachkritik: In Foren und den Leserbriefspalten von Magazinen wie Yachting Monthly und der YACHT herrschte Erleichterung darüber, dass das Gericht am Ende der fachlichen Argumentation des Autors folgte. Viele Segler sahen es als Sieg für die Meinungsfreiheit, dass ein Experte in einem Fachbuch die Schwachstellen eines technischen Systems (wie des Hybrid-Ansatzes des Windhunters) offen benennen darf, ohne dafür finanziell vernichtet zu werden.
Unterstützung für Förthmann: Der Windpilot-Inhaber galt in der Szene als streitbarer, aber fairer Autodidakt. Dass er trotz der immensen psychischen und finanziellen Last nicht eingeknickt war und den Strike-Out erzwang, brachte ihm in der internationalen Community großen Respekt ein.
2. Schock über die „Waffe“ des englischen Libel Laws
Chilling Effect (Abschreckung): Die größte Sorge in der Szene – insbesondere bei Journalisten, Verlegern und anderen Fachbuchautoren – war die Erkenntnis, wie leicht das englische Rechtssystem als wirtschaftliche Waffe missbraucht werden konnte.
Angst vor der Existenzvernichtung: Dass ein ausländischer Kläger einen deutschen Autor wegen eines weltweit vertriebenen Buches vor ein Londoner Gericht zerren und durch die astronomischen Stundensätze englischer Kanzleien an den Rand des Ruins treiben konnte, schockierte viele. Verleger wurden in der Folge deutlich vorsichtiger bei der Veröffentlichung kritischer Marktübersichten oder Testberichte, wenn diese einen Bezug zum britischen Markt hatten.

3. Technische Bestätigung für die Praxis
Sieg der reinen Mechanik: Unter Langfahrtseglern (Blauwasserseglern) wurde das Urteil auch als Bestätigung für Förthmanns Philosophie gewertet: Er plädierte stets für kompromisslose, rein mechanische Systeme ohne anfällige elektrische Hybrid-Komponenten. Der Misserfolg des Windhunter-Systems am Markt und das klägliche Scheitern der Klage zementierten in der Community das Vertrauen in klassische Servo-Pendel-Anlagen (wie der Windpilot Pacific).
Der Fall ging als Paradebeispiel dafür in die maritime Publizistik ein, dass im englischen Recht oft nicht derjenige gewinnt, der recht hat, sondern derjenige, der den längeren finanziellen Atem besitzt – ein Risiko, das Förthmann damals nur durch glückliche Umstände und den finalen Strike-Out überlebte. Peter Förthmann hat diesen existenzbedrohenden Prozess wirtschaftlich und psychisch überlebt.

Mitten in der Krise (während die Klage im Dezember 1998 eingereicht wurde) krempelte Förthmann sein Unternehmen Windpilot komplett um: 
Er investierte in die Modernisierung seiner Werkstatt und stellte die Produktion von Sand- auf Kokillengiesverfahren sowie CNC-Bearbeitung  um.

Durch fortan industrielle Fertigung konnte er die Produktionskosten pro Windsteueranlage drastisch senken und die Stückzahlen massiv erhöhen. Das spülte die nötige Liquidität in die Kasse, um die laufenden Anwaltskosten in London überhaupt bedienen zu können.
Globaler Erfolg des betroffenen Buchs und der Produkte
Die Klage bezog sich auf sein Fachbuch „Selfsteering under Sail“, das zeitgleich in Großbritannien und den USA erschien.
Anstatt sich einschüchtern zu lassen, nutzte Förthmann die internationale Aufmerksamkeit. Seine Windsteueranlagen (Windpilot) entwickelten sich in den Folgejahren zu den globalen Marktführern in der Blauwasserszene.

Der wirtschaftliche Erfolg außerhalb Englands (vor allem in den USA England, Frankreich, Benelux und Deutschland) fing die immensen finanziellen Belastungen und das geschäftliche Risiko des Londoner Verfahrens ab.

Förthmann selbst beschreibt das Überleben des Falls rückblickend als eine Mischung aus „menschlichem Nahkampf“, für den man „genetisch solide ausgestattet“ sein muss, und einer großen Portion „Glück“.
Er hat den Windhunter-Fall nicht nur überlebt, sondern seine Erfahrungen daraus tief in sein weiteres Schaffen und Marktverhalten integriert. Nach der Teilnahme an 230 Internationalen Bootsmessen samt immenser Kosten, wurde im Jahre 1997 eine 6 sprachige Website etabliert und in der Jahrtausendwende auf weltweites Direktmarketing umgestellt.
1. Der Status heute
Erfolgreicher Unternehmer: Seine Windsteueranlagen wurden durch die Umstellung auf CNC-Serienfertigung während der Krise zum globalen Marktführer. Tausende Segler weltweit nutzen seine Systeme für Ozeanüberquerungen.
Aktiver Blogger und Autor: Auf seinem bekannten Windpilot Blog schreibt er regelmäßig und völlig unzensiert. Neben Fachbüchern zum Thema Selbststeuerung hat er mit „Leben im Kielwasser“ auch eine viel beachtete Autobiografie veröffentlicht.

2. Seine Haltung nach dem Prozess
Vom Gejagten zum „Unplugged“-Kritiker: Förthmann beschreibt sich selbst rückblickend als durch den „menschlichen Nahkampf“ vor Gericht gestählt. Der Versuch, ihn mundtot zu machen, bewirkte das Gegenteil: Er gilt heute als einer der schärfsten Kritiker von Fehlentwicklungen im modernen Bootsbau und in Segelverbänden.
Auseinandersetzung mit Verbänden: Legendär ist sein jahrelanger, öffentlicher Streit mit dem deutschen Hochseesegler-Verein Trans-Ocean e.V., aus dem er nach 25 Jahren der Mitgliedschaft unter lautem Protest austrat und dessen Führung er bis heute via Blog scharf kritisiert.

Keine Angst vor großen Namen: Ob Werften, die fehlerhafte Serien-Yachten bauen, oder gierige Funktionäre – Förthmann nutzt seine durch den Londoner Prozess gewonnene „gerichtliche Unbesiegbarkeit“, um Missstände in der Szene ungefiltert beim Namen zu nennen.
3. Seine Philosophie
Für Förthmann war der Sieg über die Windhunter-Klage auch ein Triumph seiner technischen Philosophie: Einfache, robuste Mechanik schlägt komplexe, anfällige Systeme. Während digitale Autopiloten und hybride Experimente viel Strom verbrauchen oder ausfallen, steuern seine mechanischen Systeme Yachten seit Jahrzehnten lautlos und stromlos um die Welt.

2013 Die juristische Revolution: Der Defamation Act
Die wichtigste Änderung betrifft das englische Recht selbst. Weil London jahrelang als Hauptstadt des „Libel Tourism“ (Verleumdungstourismus) galt, bei dem Kläger aus aller Welt Autoren mundtot machten, reformierte das britische Parlament das Gesetz mit dem Defamation Act 2013.
Die Hürde des „Serious Harm“: Ein Kläger kann heute nicht mehr einfach wegen einer bösen Kritik klagen. Er muss nun zwingend nachweisen, dass die Veröffentlichung seinem Ruf einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden zugefügt hat (oder sehr wahrscheinlich zufügen wird). Ein Fall wie der des Windhunters würde heute oft schon an dieser Hürde scheitern.
Schutz der Wissenschafts- und Fachkritik: Das Gesetz stärkte die Verteidigung des „honest opinion“ (ehrliche Meinung) und des „public interest“ (öffentliches Interesse). Fachautoren und Journalisten dürfen technische Systeme heute viel schärfer kritisieren, solange die Kritik auf wahren Fakten basiert.
Wandel im Fachjournalismus und Internet-Zeitalter
Vorsicht der Verlage: Obwohl das Gesetz reformiert wurde, sitzen die Erlebnisse aus den Prozessen der Yachting World (Walker-Fall) und Peter Förthmanns Verleger (Windhunter-Fall) den Verlagen bis heute in den Knochen. Testberichte in Segelmagazinen sind zwar wieder kritischer geworden, werden vor dem Druck aber juristisch penibel abgesichert.

Verlagerung in Foren und Blogs: Technische Kritik findet heute kaum noch in gedruckten Büchern statt, sondern in weltweiten Segelforen (wie Cruisers Forum) oder auf privaten Blogs. Hier greifen internationale Haftungsregeln für Plattformen, was es Klägern extrem erschwert, einzelne Segler gerichtlich zu verfolgen.
( soweit eine KI Zusammemnfassung )
Der HIGH COURT CASE wurde zu meinem FegeFeuer, bei der die weltweite Fachpresse auf der Mauer auf der Lauer lag. Derartige Verfahren kratzen an der Seele, das Konto taucht tief in rote Farbe, das Leben in toto war auf den Kopf gestellt. Jimmy Cornell hat mich zum Dinner in seinem Londoner zuhause eingeladen, meine Fragezeichen bis heute: warum hat mir niemand von den schreibenden Besserwissern im Verlauf von 3 Jahren geholfen? Immerhin hatte Yachting World für einen TESTET Bericht viel Geld eingenommen, ein Bericht, der vom Hersteller selbst verfasst, der in den folgenden Jahren eine respektable Anzahl vom Eignern ein WINDHUNTER System im Stückpreis von immerhin fast Pound Sterling 9.000 zum Kauf animierte. Ich habe im Verlauf des Prozesses immerhin 36 files of Windhunter victims zusammen getragen das www Netz war noch nicht einsatzbereit, ich habe meine Recherchen über Fax, Telefon erledigt. Ja, ich habe diesen Case mit zusammengebissenen Zähnen durchgestanden, derweil ich schon früh erkannt habe, dass ich hier habe in ein Gerichtsverfahren gezwungen worden bin, für das Yachting World die Verantwortung hätte tragen sollen und müssen … mir unvergessen, dass ANDREW BRAY ( YM editor in 2000 ), der mein Buch als „even handed“ beschrieben hat, mich aufforderte:

Please Peter, fuck the plaintiff, but leave me out!

Nigel Calder hat mir seine Anteilnahme versichert, zeitgleich allerdings sein Bedauern ausgedrückt, da seine Versicherung für Libl nicht haften würde. Ich erfuhr am eigenen Leib, daß man derartige Feuerproben stets ganz alleine zu bestehen hat, ergo eigentlich besser umschifft, weil man am Ende nicht mehr derselbe ist. Zum Glück hatte ich das Copyright stets bei mir gehalten, eine alte Marotte. So konnte ich subito meine Vergeltung an Stellan Knöös / Sailomat und Peter Matthiesen / Aries aus dem Windfahnenestablishment launchen, die ganz offenbar den Plaintiff fleissig zugearbeitet und befeuert haben, weil beide mein Stolpern so sehr ersehnten.
Mein „Skandalbuch“ wurde in 6 Sprachen übersetzt und free of charge zum Download bei windpilot.com bereitgehalten. Eine Marketingmaßnahme, die fortan mein Leben vereinfachte, sie hat zumindest 3 Mio Köpfe erwischt. Das Urteil pro STRIKE OUT seitens Judge Charles Gray wurde zu meinem Persilschein, den die Besserwisser akzeptierten, auch wenn die Yacht ihren Bericht mit einer vergifteten Titelzeile „ windige Branche“ überschrieb. Interessant: Vermutlich hat damals Jochen Rieker, mangels eigener Expertise, den Rechercheauftrag an Kai Krüger erteilt, einen erfahrenen Journalisten und vormaligen Yacht Chefredakteur. Kai hat am Erscheinungstag der Yacht aufgeregt bei mir angerufen. Der Bericht sei in wichtigen Bereiche ohne Autorisierung durch den Autor, verändert und veröffentlicht worden. Kai war darüber empört und versicherte mir, dass er mit den Änderungen keinesfalls einverstanden war.

MEIN KAMPF wurde im Jahre 2014 im Blog gepostet und beim neuerlichen Durchlesen kann ich keine Beanstandungen an meinen Schilderungen entdecken.

Ich habe mit folgenden Verlagen publiziert:
Paul Pietsch Verlage
Delius Klasing
Adlard Coles Nautical
International Marine Publishing

Im Jahre 2023 habe ich 18 Bücher im Eigenverlag publiziert.

Peter Foerthmann

DIE WAGENBURG folgt in Teil 3.

Hamburg 10.06.2026
Peter Foerthmann

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